Frechheit siegt

Obwohl die CDU in Hessen weiterhin die Regierung stellt, fordert sie einen "Oppositionszuschlag"

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Nach monatelangem Wirbel um mögliche Koalitionen und Duldungen, gibt es in Hessen eine Lösung, mit der unmittelbar nach der Wahl kaum jemand gerechnet hatte: Ministerpräsident Roland Koch bleibt nach der ersten Sitzung des neuen Landtages am 5. April aller Voraussicht nach geschäftsführend im Amt - und die Opposition will ihn mit Gesetzen und Beschlüssen "vor sich her treiben".

Jetzt macht die CDU-Fraktion geltend, dass sie durch die neuen Mehrheitsverhältnisse in Hessen ja eigentlich selbst in der Oppositionsrolle sei. Weil das aber auch alle anderen Parteien von sich behaupten können, fordert die Koch-Partei eine "finanzielle Gleichbehandlung". Allerdings lässt sie bei dieser Forderung außer Acht, mit welcher Begründung Oppositionszuschläge eingeführt wurden: Um den Nachteil für jene Fraktionen auszugleichen, welche die Regierungsbürokratie nicht für ihre Arbeit einspannen können. Bleibt aber Roland Koch nach dem 5. April im Amt, dann bleibt es auch sein (um zwei Personen verkleinertes) Kabinett. Und die Minister darin sind bis auf Alois Riehl nicht nur CDU-Politiker, sondern auch Landtagsabgeordnete.

Im maßgeblichen "Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Hessischen Landtag" ist diese Begründung allerdings weniger deutlich verankert. Dort heißt es in § 3, dass ein Oppositionszuschlag "für jede Fraktion [gezahlt wird], die nicht die Landesregierung trägt". Die CDU deutet die Passage nun so, dass ihr ja künftig die Mehrheit fehle, um die Regierung tragen zu können, weshalb der Fraktion formalrechtlich auch der Zuschlag zustehe. Nun ließe sich argumentieren, dass bei manchen Abstimmungen durchaus auch Mehrheiten aus CDU und SPD denkbar (beziehungsweise sogar wahrscheinlich) sind - etwa zu sicherheits- oder europapolitischen Fragen. Gegen diese Argumentation spricht allerdings, dass die Formulierung "tragen" auf eine gewisse Beständigkeit ausgerichtet ist – und vor allem, dass dann auch die drei andere Parteien vom Entzug der Oppositionszulage bedroht wären, wenn sie nicht konsequent genug gegen die Regierung stimmen. Der findige Jurist Gregor Gysi hatte dieses Problem bereits antizipiert, als noch über eine rot-grüne Minderheitsregierung spekuliert wurde, und der hessischen Linksfraktion – scherzhaft oder ernst gemeint – angeraten, sie müsse aufpassen, dass sie bei einer zu bereitwilligen Duldung nicht den Oppositionszuschlag verliere.

In Hessen beträgt die Oppositionszulage dem Haushalt für das Jahr 2008 zufolge mehr als 200.000 Euro. Bisher wurden 10 Prozent des Geldes zu gleichen Teilen an SPD, Grüne und FDP ausgeschüttet, der Rest verteilte sich nach Fraktionsstärke an die Drei. Dadurch gingen zuletzt 132.794 Euro an die SPD, 51.868 Euro an die Grünen und 40.307 Euro an die FDP. Insgesamt sieht der Landtagsetat Zahlungen von 5,9 Millionen Euro an die Landtagsfraktionen vor.

Bei den übrigen Parteien stieß das originelle Verlangen der CDU auf Belustigung bis Empörung: Die FDP wertete es als "verfrühten Aprilscherz", die Grünen fragten sich, wie Roland Koch wohl gegen sich selbst opponieren wolle - und spielten dabei offenbar auf Modelle aus "gelenkten" Drittweltdemokratien an, in denen Regierungsparteien für sich in Anspruch nehmen, auch die Oppositionsaufgaben wahrnehmen zu können.

Axel Wintermeyer, der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, sagte der in Kassel erscheinenden Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen auf die Reaktionen der anderen Parteien hin, dass eine "Prüfung" auch zu dem Ergebnis führen könne, dass der Oppositionszuschlag bis zur Wahl einer Regierung überhaupt nicht mehr ausbezahlt werde. Wintermeyers Drohung an die anderen Parteien könnte möglicherweise nach hinten losgehen: Immerhin könnten diese die Gelegenheit nutzen, dem hessischen Steuerzahler gut 200.000 Euro jährlich zu sparen und stattdessen ein Gesetz in den Landtag einbringen, das eine Bevorzugung der Regierungsparteien durch die Ministerial- und sonstige Bürokratie mit empfindlichen Geldstrafen bedroht. Die Beweislast würde in solch einer Vorschrift bei der Bürokratie liegen.