Die unendliche Geschichte: Computerverbot zum x-ten

Ein EU-Anlauf, Urheberrechtsverletzern den Zugang zum Internet zu verweigern, ist knapp gescheitert

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Obgleich sich das EU-Parlament gegen eine solche Maßnahme aussprach, ist dies kein Grund zur Beruhigung oder gar zum Jubeln. Denn die Konservativen und Liberalen des Parlamentes wollten zwar nicht gegen die Bürgerrechtsklausel stimmen, gegen das Prinzip der Internetsperrung aber auch nicht. So kam die Entscheidung mit einer knappen Mehrheit von 17 Stimmen gegen Internetzugangssperrungen zustande.

Liest man sich dann die Begründung für die zögerliche Haltung durch, so lässt dies nicht einmal kurzfristig aufatmen, denn der Schattenberichterstatter der CDU/EVP, Rolf Berend, beispielsweise, meinte, man müsse noch eine Balance zwischen der Offenheit des Internets und dem Schutz des "geistigen Eigentums" andererseits finden. Daher hätte man sich zwar für die Bürgerrechtsklausel, aber gegen eine Absage der Sperrungen entschieden. Von einem "machtvollen Sieg für die Bürgerrechte", wie er von der europäischen Electronic Frontier Foundation nun proklamiert wird, ist eine solch knappe Entscheidung mit solchen Begründungen knapp entfernt. Die Idee der Internetzugangssperrung ist vorerst abgewendet, aber ein Grund für Hochgefühle ist dies, sieht man sich die näheren Umstände an, nicht.

Ein Blick in die Geschichte

Als am 21. Januar 2003 Kevin Mitnick eine Webseite besuchte, wurde dies live übertragen. Mitnick, der eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt hatte, bekam als Bewährungsauflage (ohne Zustimmung des Bewährungshelfers) ein dreijähriges Computerverbot. Wobei das Wort Computerverbot hier nur einen Teil der Bewährungsauflage wiedergibt, denn auch Telefone waren für ihn tabu. Nicht nur die Auflage an sich führte zu hitzigen Diskussion, insbesondere auch die Argumentation der Staatsanwälte in Bezug auf Mitnicks Vergehen und insbesondere hinsichtlich der Rolle des Kommunikationsmediums ließ einige eher fassungslos zurück: „Ein Staatsanwalt erzählte dem Richter, dass ich mit einem Telefon einen Atomkrieg auslösen könne“, so Mitnick.

Fast fühlt man sich an diese Zeit erinnert, wenn man die derzeitige Diskussion um die Sperrung von Internetzugängen verfolgt. Dass die Informationsfreiheit eingeschränkt werden soll, um Urheberrechtsverletzungen zu sanktionieren, zeigt deutlich, wie privatwirtschaftliche Interessen immer stärker bewertet werden, während gleichzeitig Bürgerrechte in den Hintergrund treten. Dass diese Diskussion insbesondere bei Vergehen stattfindet, bei denen es – wenn überhaupt – zu eher schwachen Rechtsgutverletzungen kommt, lässt einmal mehr aufhorchen. Selbst hartnäckige Stalker erhalten kein Telefon-/Handyverbot, auch wenn sie ihr Opfer mit Hilfe des Mediums noch so stark terrorisierten. Drohbriefe führen nicht dazu, dass keine Post mehr versandt werden darf, und wer sich Anregungen für Gewalt oder ähnliches aus Büchern holt, wird dennoch nicht aus Bibliotheken ausgesperrt.

Warum bezüglich des Internets anders gehandelt werden soll, ist nicht nachzuvollziehen - gerade dann nicht, wenn man bedenkt, dass Kampagnen wie 1 Laptop per Child bereits zeigen, dass realisiert wird, wie wichtig der Zugang zu Computern und dem Internet schon ab dem Kindesalter und gerade auch für die ärmere Bevölkerung ist. Es ist insofern kaum verwunderlich, dass Misstrauen und Korruptionsvorwürfe gegenüber den Politikern, die solche Ideen nicht nur kurzfristig zur Sprache bringen, sondern konsequent verfolgen und gesetzlich legitimieren wollen, stärker zunehmen. Man muss keiner Verschwörungs- oder Korruptionstheorie anhängen, um sich zu fragen, warum ein so wichtiger Punkt wie der Zugang zum Internet hinter den Interessen Privater zurückstehen soll.

Starker Widerstand gegen Sperrungspläne

Die Idee der Internetzugangsperrung stieß insbesondere bei Bürgerrechtlern auf breiten Widerstand. Erik Josefsson von der Electronic Frontier Foundation in Europa warnte entschieden vor den Folgeschäden einer solchen Maßnahme und setzte sich stark für die so genannte Bürgerrechtsklausel ein. Diese Klausel war als Änderung zum „Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft nachgereicht worden und „fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass das Internet eine breite Plattform für die kulturelle Ausdrucksmöglichkeit, den Zugang zu Wissen und die demokratische Teilhabe an der europäischen Kreativität darstellt". Es sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, "die im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Effizienz und der abschreckenden Wirkung stehen, wie zum Beispiel die Unterbrechung des Internet-Zugangs". Diese Bürgerrechtsklausel wurde von Teilen derjenigen, die die Sperrungen befürworten, mit wenig Begeisterung gesehen. So forderte beispielsweise die Verwaltung des französischen Präsidenten Sarkozy die französischen EU-Parlamentarier per Email auf, gegen die Bürgerrechtsklausel zu stimmen.

Sippenhaft für Tauschbörsennutzer und deren Familie?

Sollte man zu einem späteren Zeitpunkt doch noch beschließen, eine Sperrung des Internetzuganges bei Urheberrechtsverletzungen als angemessen zu betrachten und gesetzlich zu legitimieren, führt dies gleich zu mehreren Problemen. Bedenkt man, dass einerseits eine Vielzahl der monierten Urheberrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen begangen werden, dann stellt sich die Frage, wessen Zugang gesperrt werden soll. Eine Sperrung des Zuganges der Erziehungsberechtigten dürfte unter den Begriff Sippenhaft fallen und wäre kaum zu begründen. Dazu kommt, dass bei entsprechender Ausgestaltung eben diese Kinder und Jugendlichen auch nicht mehr für die Schule oder in der Schule im Internet recherchieren dürften. Und nicht zuletzt bleibt offen, wie die Politik argumentieren will, wenn es darum geht, einem Urheberrechtsverletzer den Netzzugang zu sperren, während ein Stalker etc. weiterhin das Medium nutzen darf, was er für seine Rechtsverletzung genutzt hat.

So aber bei jeder Ordnungswidrigkeit oder jedem Vergehen das genutzte Medium, insbesondere das Internet, für eine längere Zeit nicht mehr genutzt werden darf, wird dies auch eine Reihe von Klagen nach sich ziehen, denn diese Problematik tangiert auch Fragen wie die Haftung für die Sperrungen. Einfach ausgedrückt: wer zahlt einem Internetprovider den Verdienstausfall, wenn dieser wegen eines Vergehens wie einer Urheberrechtsverletzung nicht nur selbst nicht mehr online sein kann, sondern auch dessen Kunden dadurch beeinträchtigt werden - indem zum Beispiel. der Emailkontakt zur Hotline usw. abbricht? Nicht zuletzt bleibt auch offen, wie die Idee der Sperrungen sich mit dem Richterspruch zur Onlinedurchsuchung vertragen.

Denn neben dem Recht auf die Gewährleistung und Vertraulichkeit der Integrität informationstechnischer Systeme hat man in Karlsruhe insbesondere auch auf die besondere Bedeutung des Internet hinsichtlich der persönlichen Entfaltung Bezug genommen IT-Systeme seien gewissermaßen allgegenwärtig und "für die Lebensführung der Bürger von zentraler Bedeutung" führte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier während der Urteilsverkündung aus. Außerdem nehme die Bedeutung der IT für die Persönlichkeitsentfaltung durch die zum Normalfall werdende Vernetzung zu, so Papier weiter.

Es ist mehr als fraglich, ob der Zugriff auf diese Entfaltungsmittel zur bloßen Vermeidung der Gefahr von Urheberrechtsverletzungen nicht nur eingeschränkt, sondern komplett beseitigt werden kann.