Mussolini und der Musikindustrieverband

Die IFPI löschte Teile ihres Wikipedia-Eintrages - und provozierte so eine Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte

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Sehr dumme Leute tappen in die "es-war-nicht-alles-schlecht"-Falle, etwas klügere manipulieren ihre Vergangenheit einfach ein bisschen. Zur letzteren Gruppe Gehörige sitzen offenbar beim Weltverband der Phonoindustrie, der International Federation of the Phonographic Industry oder kurz "IFPI".

Der unterließ – wie anderswo üblich – Jubelmeldungen und pompöse Pressemitteilungen zu seinem 75. Jubiläum. Auch auf der Firmenwebsite der IFPI fand sich nichts über die Geschichte des Verbandes – ein Indiz dafür, dass es möglicherweise etwas gab, was ihm ausgesprochen peinlich sein musste. Mehr noch: Die IFPI-Geschichte war auch aus der englischen Wikipedia gelöscht worden - unter anderem von einem Benutzer mit der IP-Nummer 195.40.39.2. Weil sich relativ leicht herausfinden ließ, dass die IP-Nummer zum Londoner IFPI-Hauptquartier gehört, weckte das beim schwedischen Historiker Rasmus Fleischer die Neugier, näheres zur Geschichte des Verbandes herauszufinden.

Nach Fleischers Erkenntnissen hielt die Tonträgerindustrie 1933 einen Kongress in Rom ab. Ziel des Treffens war es, einen internationalen Verband zu gründen. Mit den von Mussolini gebotenen Bedingungen waren die teilnehmenden Firmen offenbar so zufrieden, dass sie im nächsten Jahr wieder in Italien tagten, dieses Mal im norditalienischen Stresa. Die Tonträgerunternehmen, die als juristische Personen nicht selbst schöpferisch tätig waren, wollten sich Monopolrechte (vulgo: "geistiges Eigentum") auf die von ihnen vermarkteten Aufnahmen gewähren lassen. Gegner dieses Vorhabens waren unter anderem Gewerkschaften, die lieber den aufführenden Musikern als den Plattenfirmen Monopolrechte gewähren wollten. Die CISAC, der Verband von Autoren und Komponisten, schwenkte dagegen nach Stresa um und befürwortete gesonderte Monopolrechte für Schallplattenhersteller. Auch bei der italienischen Regierung stießen die Tonträgerhersteller mit diesem Anliegen auf Verständnis: Noch nach Jahrzehnten verwiesen die Befürworter von Monopolrechten für die Plattenindustrie bei Verhandlungen immer wieder auf die ihrer Ansicht nach "fortschrittlichsten" italienischen Gesetze, die während der Herrschaft Mussolinis erlassen worden waren.

1939 sollte ein Expertengremium für das in Rom ansässige Institut international pour l'unification du droit (UNIDROIT) konkrete Vorschläge für eine internationale Durchsetzung solcher Monopolrechte ausarbeiten – ein Vorhaben, das allerdings durch den Zweiten Weltkrieg gebremst wurde. Danach traf man sich in Lissabon, wo der Diktator Salazar mit seinem "Estado Novo" eine ähnliche korporatistische Politik wie Mussolini vertrat. Der portugiesische Diktator hatte es jedoch geschafft, an der Macht zu bleiben, indem er sich nicht an den deutsch-italienischen Angriffskriegen beteiligte. Ein Grund dafür war möglicherweise auch, dass der benachbarte Diktator Franco zwar in vielen Punkten ähnliche Ansichten wie Salazar vertrat, aber seine Diplomarbeit darüber verfasst hatte, wie Spanien Portugal in weniger als einem Monat erobern könnte.

Nun lässt sich aus diese Entstehungsgeschichte der IFPI und der Durchsetzung von "verwandten Schutzrechten" für Tonträgerhersteller nicht folgern, dass der Verband antisemitische Wurzeln hätte - allerdings trifft dies auch für das Selbstbild des italienischen Faschismus in seinen Anfängen nur bedingt zu.

Die zu großen Teilen von Alfredo Rocco entwickelte und von Benito Mussolini propagierte wie praktizierte Ideologie hatte bei den Industriellen der Welt in den 1930er Jahren einen durchwegs sehr guten Ruf. Ein zentrales Merkmal war, dass große Unternehmen ihre Interessen über Verbände und staatlich geschützte Kartell- und Monopolrechte durchsetzen konnten. Die Bildung solcher Strukturen war sogar erwünscht und wurde von den Staaten gefördert, die sich am italienischen Faschismus orientierten. Insoweit ist es wenig verwunderlich, dass auch die Gründung anderer mächtiger Verbände in diese Epoche zurückreicht: die STAGMA ("Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte"), der Rechtsvorläufer der wichtigsten deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA, erhielt Ihre Stellung durch staatliche Verleihung nach § 22 BGB am 28. September 1933.

Im Hintergrund stand dabei der Glaube, dass der Staat das "Wissen" und den gebündelten "Willen" solcher Interessenverbände benötigen würde, damit seine Bürokratie die wirtschaftliche Entwicklung planen und steuern könne. Freilich waren es weniger neutrale Informationen, die Verbände an die Staatsorgane gaben, sondern solche, die ihnen zur Durchsetzung ihrer Interessen nutzten.

Ein großer Verband, dessen Mitglieder vom Staat gefragt, gehört, geschätzt, gefördert und mit Monopolrechten bedacht werden, so dass sie verlässliche Profite einfahren können, ohne durch Bürgerrechtsansprüche oder ähnliches belästigt zu werden – das ist ein Ziel, das die IFPI wahrscheinlich heute noch unterschriebe – wenn man es ihr außerhalb eines peinlichen historischen Kontexts präsentieren würde.