Anti-Wettbewerbsbehörden

Machen Patente einen Süßstoff weniger gefährlich?

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Die Stevia rebaudiana, auch als "Honigkraut" bekannt, stammt aus dem Norden Paraguays und dem Süden Brasiliens. Weil ihre Blätter mehr als dreißig Mal süßer als Zucker schmecken, nutzten sie die dort ansässigen Guaraní-Indianer zum Süßen von Tee. Grundlage dieser Eigenschaft ist vor allem Steviosid, ein in der Pflanze enthaltenes Glycosid, das isoliert bis zu 300 Mal süßer als Zucker ist.

In Japan wurde bereits in den 1970ern damit begonnen, die Pflanze industriell zur Süßstoffgewinnung zu nutzen. 2006 deckte Steviosid dort etwa 40 Prozent des Marktes ab. Auch in anderen asiatischen Ländern fand das Süßkraut Verbreitung – vor allem in Südkorea, Taiwan und China. Das führte dazu, dass sich der Anbau im Nordosten Paraguays zu einem lohnenden Geschäft entwickelte, welches allerdings durch die Behörden in den USA und der EU gebremst wird.

1991 gab es eine "anonyme" Beschwerde bei der amerikanischen Zulassungsbehörde Food and Drug Administration (FDA), die daraufhin den Import einschränkte. Als Begründung wurde angeführt, dass die vorhandenen Informationen nicht ausreichen würden, um die Ungefährlichkeit von Steviosid nachzuweisen. Damit widersprach die FDA allerdings ihrem eigenen GRAS-Grundsatz ("Generally Recognised As Safe), der besagt, dass jede aus Pflanzen gewonnene Substanz, welche vor 1958 in Gebrauch war und über die keine schädlichen Auswirkungen bekannt wurden, grundsätzlich als unbedenklich gilt.

Grundlage der Beschwerde und der Entziehung der Zulassung war eine Mitte der 1980er Jahre von Monsanto in Auftrag gegebene Studie, die den Verdacht äußerte, dass Steviosid bei Ratten als Mutagen wirken könnte. Der Auftraggeber der Studie ist deshalb nicht ganz uninteressant, weil der Süßstoffkonzern NutraSweet damals zu Monsanto gehörte. Allerdings wurden die mit zweifelhafter Methodik errungenen Ergebnisse mittlerweile von mehreren anderen Untersuchungen widerlegt.

2006 wertete die World Health Organization (WHO) die bis dahin durchgeführten Studien zu Steviosid aus und kam zu dem Ergebnis, dass die Substanz weder krebserregend noch genotoxisch ist. Auch ältere Befürchtungen, dass Steviol, ein Abbauprodukt von Steviosid, ein schwaches Mutagen ist, konnten in neueren Studien nicht bestätigt werden.

Mindestens ebenso vage und fragwürdig wie die angebliche Gefährlichkeit sind allerdings die Hinweise auf einen möglichen Einsatz gegen Diabetes oder Bluthochdruck, die sich eher auf eine irrationale Indianerromantik als auf aktuelle Forschungsergebnisse stützen.

Trotz der zahlreichen in der Zwischenzeit durchgeführten Studien und dem eindeutigen WHO-Befund von 2006 konnte die FDA – die in zahlreichen anderen Fällen einen bemerkenswert großzügigen Umgang mit möglicherweise gefährlichen Stoffen bewies – bisher nicht zu einer Rücknahme ihrer Entscheidung bewegt werden. Auch die EU hält weiterhin an der FDA-Position von 1991 fest und verbietet Stevia als Lebensmittelzusatzstoff mit der Begründung, dass noch Forschungsbedarf bestehe.

Während Stevia selbst nicht patentierbar und damit nur sehr bedingt zur Erzielung von Monopolrenditen geeignet ist, wurde im letzten Jahr bekannt, dass Coca Cola und Cargill insgesamt 24 Patentanträge für "Rebiana" stellten – einem chemisch veränderten und damit "schützbaren" Süßstoff auf Stevia-Grundlage. Den Plänen des Getränkekonzerns zufolge soll Rebiana 2009 sowohl in den USA als auch in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen werden.