Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung ist Gebot der Stunde

Die Telekomaffäre hat der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung neuen Auftrieb gegeben. Für den Bundesinnenminister gibt es jedoch weiterhin keinen Grund, an der umstrittenen Datenspeicherung zu zweifeln. Ganz anderes sieht dies Dr. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Zentrum für Datenschutz

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Die "Schnüffelaffäre" bei der Telekom, so Herr Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, sei eine "Riesenchance für den Datenschutz". Sein Lösungsvorschlag war, dass die Daten nicht mehr bei den Providern sondern extern bei den Strafverfolgern gespeichert werden.

Thilo Weichert: Die Umsetzung dieses Vorschlages wäre die Austreibung des Teufels mit dem Beelzebub: Es gibt keine Garantie, dass sich staatliche Instanzen eher an das Gesetz halten als Private. Das Missbrauchsrisiko der Daten würde erhöht, weil der Bedarfsträger zugleich die Verfügungsbefugnis über die Daten hätten. Bei TK-Providern drohen allenfalls privatnützige Auswertungen. Zugleich würde eine hoheitliche Speicherung zu einer Zentralisierung von Daten führen. Auswertungen durch die Strafverfolger können viel existenziellere Folgen für die Betroffenen haben als ein privater Datenmissbrauch.

Der Gegenvorschlag von Herrn Schaar war, die Daten weiterhin bei den Providern zu speichern, doch die Verwendung durch einen "Datennotar" kontrollieren zu lassen. Wäre das eine sinnvollere Alternative?

Thilo Weichert: Es ist sicher sinnvoll, die Kontrolle der Datenzugriffe und -auswertungen zu verbessern, z.B. indem die Daten verschlüsselt werden und eine unabhängige Prüfstelle den Schlüssel zu den Daten bekommt. Auch eine Überprüfung der Lese- und Schreibzugriffe zu den Verkehrsdaten durch eine dritte Stelle ergibt einen Sinn, wenn bei der überprüfenden Instanz hinreichender technischer und rechtlicher Sachverstand und die notwendige Unabhängigkeit besteht.

Sie haben, wie viele andere auch, die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an abgelehnt und auch der Begründung, man müsse sie nun einmal wegen der EU-Richtlinie umsetzen, eine Absage erteilt. Seit sich die Telekom Affäre ausweitet ist natürlich die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wieder aktuell und wird auch von ver.di, dem Journalistenverband und anderen wieder aufgegriffen. Ist das tatsächlich die "Riesenchance für den Datenschutz" bzw. die Datenschützer oder ist damit zu rechnen, dass dieses (Stroh)feuer schnell wieder erlischt?

Thilo Weichert: Die Telekom-Affäre ist eine Chance zur Mobilisierung für den Datenschutz. Sie ist zugleich ein gutes Beispiel für die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung. Die Aussetzung des Vorratsspeichergesetzes bis zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichtes ist absolutes Gebot der Stunde. Ob die Mobilisierung ein Strohfeuer ist oder nachhaltige Konsequenzen zeigt, das hängt davon ab, dass Bürgerrechtler, Datenschützer und Medien nicht locker lassen und die Hintergründe dieses Skandals und Parallelen dazu aufdecken.

Der Bundesinnenminister hat ja die Telekommunikationsfirmen an den "Runden Tisch" geladen und hat eine Selbstverpflichtung in Bezug auf den Datenschutz angeregt. Wie siehst Du diesen Vorschlag?

Thilo Weichert: Es kommt auf den Inhalt der Selbstverpflichtung an und wer deren Einhaltung überprüft. Sinnvoll wäre die Festlegung von Protokollierungsstandards und regelmäßigen unabhängigen Kontrollen. Die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes kann in einer ersten Stufe durch betriebliche Datenschützer erfolgen. Dahinter muss aber die staatliche Aufsicht bestehen bleiben.

Bei der Telekom geht es ja im Wesentlichen darum, ob gegen das Datenschutzgesetz oder das Fernmeldegeheimnis verstoßen wurde. Wäre eine Selbstverpflichtung nicht im Endeffekt eine "Selbstverpflichtung, kein Gesetz zu verletzen"? Und würde diese dann noch einen Sinn ergeben? Bei einem fehlenden Unrechtsbewusstsein dürfte eine Selbstverpflichtung ja für den, der sie abgibt, nicht zutreffen (seiner Meinung nach).

Thilo Weichert: Die bisher bekannt gewordenen Selbstverpflichtungen beschränken sich tatsächlich darauf, die Gesetze einzuhalten. Dies ist zwar angesichts des im Datenschutz bestehenden Vollzugsdefizits ehrenwert, aber nichts, was besonders beruhigen könnte.

Selbstverpflichtungen haben eine Daseinsberechtigung, wenn sie über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen oder diese grundrechtsfreundlich interpretieren. Daher hielte ich einen öffentlich festgeschriebenen Verhaltenskodex im Hinblick auf Nutzungsprotokollierungen und deren Auswertungen oder in Bezug auf ein modernes Datenmanagement schon für eine Verbesserung.

Wann immer es Skandale oder Affären rund um den Datenschutz geht, kreist die Debatte, was das Bundesinnenministerium sowie die Strafverfolger angeht, meist um die Frage, wie man die Sicherheit der Daten erhöhen kann oder ob nicht der Falsche auf sie Zugriff nehmen kann. Das Thema Datensparsamkeit allerdings taucht höchstens in den Argumenten der Opposition auf. Ist die Datensparsamkeit letztendlich gar keine Option mehr, weil man denkt, dass man einfach nur immer mehr Daten speichern muss um (Schein)sicherheit zu erlangen?

Thilo Weichert: Datensparsamkeit ist eine gesetzliche Verpflichtung. Aber nicht nur das: In unserer an Daten überbordenden Informationsgesellschaft ist sie der wichtigste Datenschutzgrundsatz. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Bedarfsträger wie sie etwa auch von Herrn Schäuble repräsentiert werden, ihre Begehrlichkeiten formulieren und umsetzen.