Erpressbarkeit und Verhaltensänderungen

Interview mit Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

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Im Telekom-Abhörskandal wurden unter anderem Telefonnummern von ausgeforschten Personen mit denen von Sexhotlines verglichen um so potentielle Druckmittel zu finden. Schafft die Vorratsdatenspeicherung eine Situation in der potentiell von jedem Gefügigkeit via Erpressbarkeit erzwungen werden kann - sei es über nicht lizenzierte Software, sexuelle Vorlieben oder Krankheiten?

Ricardo Cristof Remmert-Fontes: Das ist vielleicht drastisch formuliert, aber ja: natürlich eignen sich gerade die Vorratsdaten hervorragend dazu, jemanden zu erpressen.

Der Skandal zeigt ja in drastischer Weise, wie aussagekräftig diese Daten, weit über die Strafverfolgung hinaus, sind. Jetzt wird den Menschen langsam klar, dass es sich nicht nur um irgendwelche Nullen und Einsen handelt.

Wir haben mittlerweile Zahlenmaterial einer repräsentativen Umfrage, die genau dies Übrigens belegen: dass nämlich mit steigendem Bewusstsein der Überwachung das Verhalten angepasst wird. Also: selbst, wenn man die Erpressung nicht wirklich durchführt, reicht die potenzielle Gefahr der Erpressbarkeit aus, um zu Verhaltensänderungen zu führen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht eine Verhaltensänderung aus, dass ein Gesetz mit geschützten Grundrechten kollidiert - liefern die Ergebnisse der Umfrage auch Material für das gerichtliche Prüfverfahren in Deutschland?

Ricardo Cristof Remmert-Fontes: Ja, definitiv. Unsere Demokratie ist tatsächlich schon beschädigt, wenn auch nur ein Mensch sein Verhalten anpasst. Die Vorratsdatenspeicherung hat sogar jetzt schon nachweislich dazu geführt, dass signifikante Teile der Bevölkerung ihr Verhalten anpassen - das ist mehr als gefährlich, das ist katastrophal.

Beispiele dafür?

Ricardo Cristof Remmert-Fontes: Nun, man stelle sich die Opfer von Gewalttaten, sexuellem Missbrauch oder mit anderen Traumata vor. Die Entscheidung allein, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, ist für die Opfer oft schon nicht einfach. Es wäre also durchaus denkbar, dass sich Hilfesuchende aus Angst vor der möglichen Offenbarung nicht an solche Stellen wenden.

Gemobbte Mitarbeiter könnten sich vielleicht nicht mehr an den Betriebsrat wenden, berichte über Missstände, Schlamperei oder gar illegales Treiben könnte möglicherweise nicht mehr zu den Medien gelangen. Die Telekom- und Bahn-Mitarbeiter jedenfalls werden in Zukunft vermutlich nur noch Brieftauben für die Kommunikation mit Journalisten nutzen.

Aber auch die Partizipation an politischen Prozessen und somit Gesellschaft im Allgemeinen kann leiden: kommunizieren Sie noch innerhalb politischer Netzwerke? Wer sagt Ihnen, ob ihr Parteifreund oder Partner im Netzwerk einer NGO nicht vielleicht ins Fadenkreuz der Fahndung gerät, weil er mal mit einem radikalen Marxisten ein Bierchen trinken war?

Selbst so scheinbar banale Dinge, wie die viel beschworene eParticipation werden leiden: allein die Beteiligung an Debatten und Abstimmungen über neue Medien ließe sich in Zukunft möglicherweise rückverfolgen. Ich jedenfalls werde im Zeitalter der Vorratsdatenspeicherung niemals online wählen.

Aber auch die Wirtschaft, die ja oft jede gesellschaftliche Verantwortung als Aufgabenbereich der Politik definiert, kann leiden: es könnte viele Leute interessieren, dass Manager X mit Y kommuniziert.

Könnten da nicht schärfere Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz Abhilfe schaffen?

Ricardo Cristof Remmert-Fontes: Nein. Kriminologen wissen: härtere Strafen senken die Kriminalitätsrate nicht. Was die Raten senkt, sind Änderungen an den Rahmenbedingungen. Dazu gehören bei "normaler" Kriminalität Armutsbekämpfung, Bildung, soziale und kulturelle Programme. Auch eine gute Straßenbeleuchtung ist sinnvoller als Kameras.

Im Fall von Datenspeicherung heißt dies: strikte Datenvermeidung.