Freie Hand für Todesurteile

Irans neues Strafgesetz

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In jüngster Zeit ist im Iran eine Jagd auf Minderheiten, insbesondere Anhänger der Bahai-Religion im Gange. Die Bahai-Religion ist eine Mitte des 19. Jahrhundert aus dem schiitischen Islam entstandene, eigenständige Religion. Sie hat einen eigenen Propheten und eigene Schriften und ersetzte das islamische Gesetz, die Scharia, durch ein neues, mit der Moderne kompatibles. In ihr herrscht auch ein weitgehend entspannteres Verhältnis zwischen Mann und Frau.

Die Bahai-Religion erkennt die ihr vorausgegangenen Religionsstifter als Gottgesandte an, sie beansprucht jedoch, dass der Bahai-Prophet der jüngste in der Propheten-Kette ist und dass diese junge Religion die Verheißungen aller bisherigen Propheten zu erfüllen sucht. Die Bahais sind deshalb vielen Muslimen, insbesondere der traditionellen schiitischen Geistlichkeit, verhasst.

Was den schiitischen Klerus derart heftig gegen sie aufbringt, ist der Anspruch ihres Stifters, ein Prophet zu sein, was aus islamischer Sicht nicht sein darf, weil für die Muslime Mohammad als letzter Prophet gilt. Zudem liegt das geistige und administrative Zentrum der Bahai-Religion im israelischen Haifa. Vor der iranischen Revolution (1979) waren die Bahais staatlicherseits keinen Repressalien ausgesetzt.

Obschon die Monarchie zeitweilig aus Rücksichtnahme auf die religions-gesellschaftliche Macht der schiitischen Geistlichkeit Agitation und Schikanen gegen die Bahais duldete, verfügten die Bahais jedoch über einen offiziellen Nationalen Geistigen Rat sowie etwa 400 örtliche Geistige Räte.

Jagd auf die Anhänger der Bahai-Religion

Die Bahais waren zusammen mit den Angehörigen der jüdischen Gemeinde relativ stark, aber unauffällig im Wirtschaftsleben des Landes vertreten. Ihr Stern begann mit dem Sieg der Revolution und der Machtübernahme des radikalen schiitischen Klerus rapide zu sinken (PDF-Datei). Die gesamte neunköpfige Bahai-Führung wurde 1980 verhaftet, von ihnen fehlt bis heute jede Spur. Die Gemeinde geht von ihrer Hinrichtung aus. Die 1981 gewählten Führungsmitglieder wurden allesamt verhaftet und hingerichtet. Dasselbe Schicksal ereilte 1982 auch die meisten Mitglieder der neuen Führung.

Nach dem Verbot sämtlicher Verwaltungsgremien der iranischen Bahai-Gemeinde werden die rund 300.000 Mitglieder von einer informellen Führung geleitet, die nun auch im vergangenen Monat verhaftet wurde. Die Bahais sind die größte nicht-muslimische religiöse Minderheit im Iran. Erst gegen Ende der 90er Jahre hat man die Bahais relativ in Ruhe gelassen. Sie bleiben jedoch vom öffentlichen Dienst und dem Besuch von Hochschulen ausgeschlossen. In den letzten 30 Jahren der Herrschaft der Islamischen Republik sind mehr als 200 Bahais getötet worden. Im sogenannten „Gottesstaat“ finden nicht einmal tote Bahais ihren letzten Frieden. Etwa 9 Bahai-Friedhöfe wurden jüngst geschändet.

Juden, Christen und Sufisten

Die Islamische Republik erwies sich nicht für die Bahais als unwirtliches Land. Von etwa 100.000 Juden, die Ende der 70er Jahre im Iran in Ruhe und Frieden lebten, sind heute nur noch 25.000 übriggeblieben. Ayatollah Khomeini erklärte die Juden neben Hunden, Schweinen und Alkohol zu den 11 Dingen, die unrein sind. Heute leben weniger als 25.000 Juden im Iran.

Die Anhänger der Sufi-Orden, eine Art islamische Esoterik und Mystik, bekamen Ende vergangenen Jahres die Erbarmungslosigkeit des Gottesstaates zu spüren. Angestachelt durch die traditionelle Geistlichkeit und staatliche Medien zerstörte die Bassidschi-Miliz ihre Gebetshäuser, wobei zahlreiche Anhänger verletzt und verhaftet wurden (siehe Ein gefährlicher Gegner?). Auch die christliche Gemeinden unterschiedlicher Konfessionen, schätzungsweise knapp 300.000 Mitglieder, haben unter Repressalien des islamischen Staates zu leiden. Davon sind insbesondere jene Christen betroffen, die vom Islam zum Christentum konvertiert sind. Angehöriger religiöser Minderheiten, die zuvor der islamischen Religion angehörten, müssen laut dem neuen Strafgesetzbuch der Islamischen Republik, die gegenwärtig als Vorlage zum Beschluss beim neuen Parlament vorliegt, sogar mit der Todesstrafe rechnen.

Gesetzliche Todesstrafe für Apostasie

Bisher galten verschiedene Fetawa Ayatollah Khomeinis als Grundlage der Bestrafung für Apostasie. Sie sahen die Todesstrafe vor, wurden aber nie konsequent durchgeführt. Nun beinhaltet Art. 225-1 bis 14 des vorgelegten Strafgesetzes die gesetzliche Verankerung der (Todes-)strafe für Apostasie. Wer in einer Familie geboren ist, dessen einer Elternteil ein Muslim ist und dann zu einer anderen Religion konvertiert, der wird wegen Apostasie verurteilt und hingerichtet. Auch wenn er keine muslimischen Eltern hat, zum Islam übertritt und ihn dann wieder verlässt, wird er getötet. Die Strafe für konvertierte Frauen ist insofern milder, als für sie langjährige Haft und im Falle der Reue die sofortige Freilassung vorgesehen ist (Art. 225-10).

In den letzten Jahren haben etliche Muslime ihre Religion gewechselt und sind straffrei geblieben. Die Vorschrift im neuen Gesetzesentwurf könnte als Abschreckung gegen die Abkehr vom Islam interpretiert werden, weil nach inoffiziellen Angaben die Konversion vom Islam zu anderen Religionen, insbesondere Christentum und Sufismus (siehe Ein gefährlicher Gegner?) zugenommen hat, was ein neues Phänomen in der jüngeren Geschichte des Iran ist.

Solche Konvertiten haben nun die höchste Strafe des Gesetzes, die weder revidierbar noch aufhebbar ist, zu befürchten. Ganz neu ist im Gesetz auch die Todesstrafe für Zauberei, Neuerungen in der (islamischen) Religion und Prophetenbeleidigung. Neue Weltanschauungen und prinzipiell neue Ideen, die den herrschenden Prinzipien widersprechen, könnten darunter fallen. So können auch Gewissens- und Meinungsfreiheit als Anlass für die Todesstrafe missbraucht werden. Kürzlich hat ein Ayatollah den größten schiitischen Reformdenker, Abdolkarim Soroush, wegen seiner jüngsten Äußerungen mit einer Apostasie-Fetwa gedroht. „Der Koran ist eine menschliche Schöpfung und potenziell fehlbar“, hatte Soroush gesagt (siehe "Der Koran ist eine menschliche Schöpfung und potenziell fehlbar"). Der neue Artikel könnte auch in höchster Konsequenz „abtrünnige“ muslimische Gelehrte und Geistliche treffen, die zum Beispiel die Grundlage des Gottesstaates anzweifeln und der Kritik unterziehen.

Inhalt der Gesetzesvorlage

Das neue Gesetz enthält vier Kapitel: Allgemeines, Hadd-Strafen (Strafen, deren Art und Maß im Koran festgelegt sind), Qisas (Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, die nach dem Vergeltungsprinzip bestraft werden) und Blutgeld (das staatlich festgelegte Geld, das vom Täter, bzw. von der Täterfamilie an das Opfer, bzw. die Opferfamilie statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Es ist weitgehend identisch mit dem seit 1991 als Probe gültigen Gesetz mit unseligen Ergänzungen.

Hinzu kommen die Ta'zir-Strafen (Strafen, deren Art und Maß nicht im Koran bestimmt sind, sondern dem Ermessen des Richters obliegen) und die abhaltenden Strafen (Strafen, die vom Staat zur Wahrung der Ordnung im Interesse der Gesellschaft für Verstöße gegen staatliche Bestimmungen und Vorschriften festgelegt werden, z.B. Gefängnisstrafe, Peitschenhiebe, Bußgeld, Entzug von Erlaubnissen, Verbannung usw. ). Der Geist der Gewalt und des Todes weht durch dieses Gesetz, das im Wesentlichen nur auf körperlicher Bestrafung statt Freiheitsentzug oder erzieherisch-sozialisatorische Reintegrationsmaßnahmen wie in den modernen Staaten basiert.

Gewalt gegen Minderjährige und Frauen

Das Gesetz benennt übereinstimmend mit internationalem Standard Menschen unter 18 als Kinder und minderjährig. Doch wird mit einer Klausel ein Junge mit 15 Jahren und ein Mädchen mit 9 Jahren als erwachsen bezeichnet. Mädchen sind mit 13 heiratsfähig, doch mit Genehmigung eines Richters und Zustimmung des Vaters können sie auch im 9. Lebensjahr verheiratet werden. In der Praxis werden minderjährige Straftäter (unter 18) nach Begehen von Tötungsdelikten in Gewahrsam genommen und nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres hingerichtet. Während auf Tötungsdelikte weitgehend die Todesstrafe steht, kommt nach Art. 220 ein Vater oder Großvater im Falle der Tötung seines Kindes bzw. Enkelkindes mit einem Blutgeld und einer evtl. Gefängnisstrafe davon; das gilt für Mütter oder Großmütter jedoch nicht.

Das Gesetz bewertet das Leben von Mann und Frau in Hinblick auf Blutgeld (eine Vermögensstrafe, die vom Gesetzgeber für eine Straftat festgelegt ist) und Zeugenaussagen ungleich. Nach Art. 300 beträgt das Blutgeld sowohl für die vorsätzliche als auch für die nicht vorsätzliche Tötung einer muslimischen Frau die Hälfte des Blutgeldes für einen muslimischen Mann. Es sind Anstrengungen von moderaten Geistlichen im Gange, um das Blutgeld für Mann und Frau anzugleichen.

Das iranische Zivilgesetz und das „Gesetz zum Schutze der Familie“ vervollständigen die Diskriminierung der Frau perfekt. Darin wird der Mann ausdrücklich zum Oberhaupt der Familie bestimmt, der seiner Frau jegliche Erwerbstätigkeit, Reisefreiheit etc. untersagen darf und neuerdings nur mit Genehmigung des Richters und ohne Erlaubnis der Frau eine zweite Frau heiraten darf.

Allgemeine Gewalt gegen Bürger

Art. 223-1 lässt dem Richter freie Hand zum Todesurteil gegen den Angeklagten. Denn auch wenn überhaupt keine eindeutigen Beweise und Zeugenaussagen gegen den Angeklagten vorhanden sind, kann der Richter im Falle seines Ermessens den Angeklagten zum Tode verurteilen. Es könnte sogar reichen, wenn der Verurteilte dem Richter unsympathisch erscheint.

Grauenvoll sind Art. 314-1 bis 53 bis 256, in denen der Kläger 50 Zeugen beibringen kann, die mit einem Eid das Leben des Angeklagten trotz mangelnder Beweise auslöschen können. Laut Art. 314-34 müssen die Zeugen in verwandtschaftlicher Beziehung zum Kläger stehen und wenn er die 50 Zeugen nicht auftreiben kann, können männliche Zeugen mehr als einmal schwören, bis die 50 Eide vollzählig sind. Die Regel, Zeugenaussage von Menschen, die den Vorfall nie gesehen haben und nur aufgrund des Rufes des Klägers zusammengekommen sind, fungiert in der Islamischen Republik als wasserdichte DNA-Analyse des modernen Zeitalters zur Überführung des Täters.

Der Staat kann den Bürger beim wiederholten Fall bestimmter Delikte, wie Raubüberfall mit nicht-tödlichem Ausgang oder gar Trunkenheit das Leben nehmen. So kann z.B. eine Person, die zum vierten Mal wegen Trunkenheit überführt worden ist, zum Tode verurteilt werden. Die Strafe für die drei vorhergehenden Male sind Peitschenhiebe (Art. 216-2). Laut traditionellem schiitisch-islamischen Glauben sind Personen, die schwerwiegender religiöser und sittlicher Vergehen (Ehebruch, Verbreitung der Unsitte, Drogenhandel etc.) beschuldigt werden, todeswürdig.

Dieses Urteil darf aber keine Privatperson ohne rechtliche Genehmigung ausführen. Tut das jemand auf reine Vermutung und wird ihm der Irrtum nachgewiesen, dann ist seine Strafe 3- bis 5jährige Haft und die Zahlung eines Blutgeldes an die Familie des Opfers (Art.313-11). Beschließt das Gericht, dass das Opfer des Todes schuldig war, wird der Täter nach kurzzeitiger Haft freigelassen. Dieser Artikel, der besonders in der jüngsten Zeit durchaus aufsehenerregende Anwendung in der Praxis gefunden hat, öffnet dem Mord an iranischen Bürgern Tür und Tor. Auf Tötung der Ehefrau und ihres Liebhabers durch den Ehemann, der sie beim Ehebruch erwischt hat, steht keine Strafe (Art. 313-4).

Trotz des internationalen Drucks ist die Steinigung weiterhin ein Bestandteil des Gesetzes (Art. 221-5). Der Iran hat nur eine Klausel geschaffen, wodurch die Steinigung nach dem Ermessen des Richters und Berücksichtigung der Interessen und Sicherheit des Regimes durch einfache Hinrichtung oder 100 Peitschenhiebe ersetzt werden kann.

Tabubruch in der schiitischen Geistlichkeit

Ein Lichtblick in der Angelegenheit der Minderheiten ist eine Fetwa von Ayatollah Hussein Ali Montazeri. Ayatollah Montazeri, der als höchste regimekritische schiitische Autorität im Iran gilt, äußerte in dieser Fetwa:

Weil die Bahai-Sekte nicht wie die Christen, Juden und Zoroastrier über ein (im Koran erwähntes, d. V.) heiliges Buch verfügen, zählen sie in der Verfassung nicht zu den anerkannten religiösen Minderheiten. Aber weil sie Angehörige dieses Staates sind, haben sie das Recht auf Grundbesitz und auf Genuss der Bürgerrechte. Sie müssen auch in den Genuss der im Koran hervorgehobenen islamischen Würde kommen.

Der 86jährige Geistliche bricht somit mit einem großen Tabu der schiitischen Geschichte jener Zeit, in der weltoffene internationale Persönlichkeiten wie Ex-Präsident Mohammad Khatami nie gewagt haben, sich für die Bürgerrechte der Bahais einzusetzen.

Ayatollah Montazeris Vorstoß kurz nach der Verhaftung der Bahai-Führungsmitglieder stellt, völlig abgesehen davon, dass er die Bahai-Religion als rechtmäßige religiöse Minderheit nicht anerkennt, ein Novum in der Geschichte der schiitischen Geistlichkeit dar. Montazeri war designierter Nachfolger Ayatollah Khomeinis, fiel aber aufgrund seiner scharfen Kritik an den Praktiken des Regimes und Unterstützung der Rechte politischer Gefangene 1988 bei Khomeini in Ungnade.

Der Druck auf alle, sowohl verfassungsrechtlich anerkannten (Christen, Juden, Zoroastrier) als auch nicht-anerkannten (Bahai) religiösen Minderheiten ist mit der neuen Gesetzesvorlage zum islamischen Strafrecht erhöht worden. Unter den zahlreichen unerfreulichen Experimenten der Islamischen Republik Iran während ihres 30jährigen Bestehens ist der neue Gesetzesentwurf eines der schlimmsten. Denn das neue und das alte Gesetz tangieren direkt Leib und Leben der Bürger und haben schon zahlreiche Menschen ins Unglück gestürzt.

Irans neue Gesetzesvorlage zum islamischen Strafgesetz, die von Rechtsgelehrten der religiösen Madrasa in Qom und Experten der Judikative entworfen ist, enthält unter anderem Passagen, die jeden Iraner beschämen. Darin ist die Höhe des Blutgeldes für alle Körperteile einschließlich Fingernägel, Hoden, Harninkontinenz etc festgelegt. Das Blutgeld für einen muslimischen Mann besteht gemäß Art. 421-1 im Wert einer der sechs unten aufgeführten Dinge, die der Täter frei wählen, aber nicht kombinieren kann:

  1. 1. hundert gesunde und fehlerfreie Kamele, die nicht sehr mager sein dürfen;
  2. 2. zweihundert gesunde und fehlerfreie Kühe, die nicht sehr mager sein dürfen;
  3. 3. tausend gesunde und fehlerfreie Hammel, die nicht sehr mager sein dürfen;
  4. 4. zweihundert fehlerfreie jemenitische Gewänder;
  5. 5. tausend echte und unverfälschte geprägte Dinare im Gewicht von je einem gesetzlichen Meskal Gold im Gewicht von achtzehn Nuhud (alte persische Gewichtseinheit, d. V.);
  6. 6. zehntausend echte und unverfälschte geprägte Dirhams von einem Gewicht von je sechs Zwölftel Nuhud Silber (siehe das noch gültige Gesetzt, dessen Inhalt weitgehend mit dem neuen identisch)

Neue Vorwürfe und Kommentar

Nicht nur die jüngsten Vorstöße im Justizbereich sorgen für Unbehagen in der iranischen öffentlich-politischen Landschaft. Anfang des Monates kam es im Iran zu Enthüllungen, die das Land erschütterten. Abbas Palizar, ein Ahmadinedschad nahestehendes früheres Mitglied eines parlamentarischen Untersuchungskomittees belastete in einer Veranstaltung an der Universität Isfahan die führende Geistlichkeit.

Etliche Ayatollahs, darunter der Vorsitzende des Wächterrats Ayatollah Mohammad Yazdi und der Ex-Präsident Rafsandschani, wurden der Korruption und Vetternwirtschaft in astronomischer Höhe beschuldigt. Palizar saß auf einem Führungsposten, durch den er besten Zugang zu Justizakten hatte. Der Soldat der Islamischen Republik Abbas Palizar, der ein Verwundeter des Iran-Irak-Krieges sein soll und jahrelang verschiedene Ämter bekleidet hatte, wurde letzte Woche wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit verhaftet und ins Gefängnis geschickt. Der schmutzige Krieg unter den verschieden Fraktionen des Gottesstaates hat mit Palizars Enthüllungen eine Dimension erfahren, die das ganze Regime treffen könnte.

Das Schicksal meint es nicht gut mit dem alten Kulturland mit einer 3000jährigen Geschichte. Nicht wenige Iraner im In- und Ausland schämen sich für den inneren und internationalen Ruf ihres Landes. Für „ihren“ Präsidenten, der selbst auf einem FAO-Gipfel zur Lebensmittelkrise in Rom von Tod, Vernichtung und Zerstörung (Israels) spricht. Ein Präsident, der bei der Ankunft am römischen Flughafen nur Botschaftsangehörige seines Landes als Empfangskommitee hat. Ein Staatschef, dem weder der Papst noch Gastgeber Silvio Berlusconi begegnen wollen. Ein einsamer Staatspräsident, der als Sozialreformer und Prediger für Frieden, Mitleid und gegen den Hunger die Welt auf den rechten Pfad leiten will, in dessen ressourcenreichen Land jedoch etwa 40% der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben und deren Leib und Leben zusammen mit den übrigen 60% dem neuen Strafgesetzbuch ausgeliefert ist. Der Iran ist kein beneidenswertes Land.