Sterbehilfe, Roger Kusch und die Pharisäer

Ex-Senator Roger Kusch hat einer 79-Jährigen Beihilfe zur Selbsttötung geleistet, um die rechtliche Klärung der Sterbehilfe zu erzwingen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im März hatte der ehemalige Hamburger Justizsenator und ehemalige Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Roger Kusch, der 2006 die Partei „HeimatHamburg“ und letztes Jahr den Verein Dr. Roger Kusch Sterbehilfe gegründet hat, die von ihm entwickelte Tötungsmaschine vorgestellt. Mit ihr kann ein Mensch, der nicht mehr leben will, sich ein Narkosemittel und dann ein tödliches wirkendes Gift (Kaliumchlorid) injizieren. Zwar wird die Injektionsnadel von einem Arzt oder einer anderen Person angelegt, drücken und damit den Mechanismus auslösen muss der Sterbewillige. Die Maschine ist als Umweg notwendig, weil aktive Sterbehilfe strafbar ist, nicht aber Beihilfe zur Selbsttötung – meint zumindest Kusch.

Um diese Frage rechtlich zu klären, musste Kusch einen Menschen finden, der nicht mehr weiter leben will. Das hat er nun, allerdings erfolgte die Selbsttötung nicht mit der Maschine von Kusch. Am 28. Juni hat die 79-jährige Bettina Schardt aus Würzburg drei Becher mit einem Gemisch aus Chloroquin und Diazepam getrunken, die ihr Kusch gegeben hat. Dann hat er die Wohnung verlassen, ganz konsequent, schließlich hätte man ihm dann unterlassene Hilfestellung vorwerfen können, wenn er der sterbenden Frau nicht geholfen hätte. Mit einer Videokamera hat er alles dokumentiert und am Montag auf einer Pressekonferenz gezeigt.

Kusch geht es, wie er sagte, "um Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug, das ist die Voraussetzung für eine freie Gesellschaft". Aber mit seiner Beihilfe zur Selbsttötung betritt er ein Minenfeld in Deutschland. Deutsche müssen beispielsweise in die Schweiz reisen, um aktive Sterbehilfe zu bekommen. Aber warum sollte man einem Menschen das Recht absprechen wollen, sich bei der Selbsttötung helfen zu lassen, wenn man es nicht alleine schafft? Kusch hat gleich ein besonders umstrittenes Exempel mit Frau Schardt gesetzt, die nicht sterbenskrank war oder an unerträglichen Schmerzen litt, sondern eher vereinsamt war, (berechtige) Furcht vor dem Altenheim hatte und nach einem fast 80jährigen Leben lieber selbst Hand an sich legen wollte, als möglicherweise kläglich zu verenden.

Und sie verstand die Sterbebegleitung von Kusch durchaus auch als Aktion, um rechtlich in Deutschland etwas zu bewegen: "Wenn Sie dadurch, dass Sie mich bis kurz vor meinem Tod begleiten, irgendwann einmal Argumente haben, die unsere trägen und völlig daneben liegenden Politiker dazu bringen, die Gesetze zu ändern, dann wäre im Grunde genommen mein Tod ein Vorteil für andere Menschen.“

Das ist ihr gutes Recht, und es ist auch ihr Recht, sich jemanden zu suchen, der ihr bei der Umsetzung ihrer Entscheidung hilft. Staatliche Gesetze sollten die Menschen nicht – zumindest nicht unter allen Umständen - bevormunden, die sich freiwillig für die Selbsttötung entscheiden. Wenn nun die Pharisäer kommen und sagen, dass die Frau doch gar nicht sterbenskrank gewesen sei und man ihr lieber hätte gut zureden sollen, dann ist das moralinsaure Prinzipienreiterei, die unabhängig vom Willen und Zustand des Betroffenen den Zwang zum Weiterleben um jeden Preis verordnet. Das ist Inhumanität, keineswegs humanes Handeln, wozu für ein selbstbestimmtes, aufgeklärtes Leben auch gehört, mit Würde sein Leben beenden zu können und dazu auch die Hilfe von anderen annehmen zu dürfen. Dass diese dann aufgrund eines Gesetzes just zum Zeitpunkt des Sterbens den Sterbenden verlassen müssen, um nicht strafbar zu werden, demonstriert noch zusätzlich den Zynismus derjenigen, die aktive Sterbehilfe unter allen Bedingungen zu verhindern suchen.

Zwar scheint Kusch aus nicht bekannten persönlichen Gründen getrieben zu sein, der Beihilfe zur Selbsttötung einen Weg zu bahnen, seine anderen politischen Ansichten werden die meisten sicherlich ablehnen, aber unabhängig davon ist es längst notwendig, dieses Tabu der Sterbehilfe aufklärerisch anzugehen und ernsthaft zu diskutieren. Wenn nun die Gegner pfichtschuldigst Kusch verurteilen, ihm, wie Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg, unterstellen, er habe nur aus "persönlicher Eitelkeit" die "Einsamkeit einer Frau instrumentalisiert", oder ihm "Verachtung des menschlichen Lebens" vorwerfen, dann ändert all dies nachträglich nichts am Wunsch der Frau nach dem selbst entschiedenen Ende ihres Lebens. Das ist das Thema, um das sich die scheinheiligen Lebensbewahrer drücken, indem sie nur auf den bösen Kusch verweisen. Natürlich könnte man das Leben schwerkranker, einsamer oder sonst wie leidender Menschen erleichtern oder verbessern, ihnen helfen und das Leid lindern, so dass sie womöglich gar nicht auf den Gedanken kommen, vor dem biologischen Tod, der im Krankenhaus ja auch nicht immer kommen darf, Hand an sich zu legen. Solange dies aber nicht geschieht, wofür auch Frau Schardt ein Exempel ist, werden sich Menschen entscheiden, lieber würdig und selbstbestimmt sich auch mit der Hilfe von anderen umzubringen, als vor sich hinzusiechen und sich dem Schicksal auszuliefern.

Die Würzburger und die Hamburger Staatsanwaltschaft haben Ermittlungen eingeleitet, um zu klären, ob strafrechtliches Handeln vorliegt. Das war auch das Anliegen von Kusch, der damit eine rechtliche Klärung erreichen will und offenbar bereits ist, auch bestraft zu werden. Viel wichtiger wäre es freilich, auf der politischen Ebene endlich eine gesetzliche Regelung zu finden, die einer aufgeklärten Wissensgesellschaft würdig ist und Bedingungen festlegt, zu denen aktive Sterbehilfe offen praktiziert werden kann. Die Alternative ist schließlich nicht nur, dass manche Menschen qualvoll und unglücklich gegen ihren Willen weiter leben oder sich bei der Selbsttötung unnötig quälen müssen.