"Ich würde von einer Ermüdungstaktik sprechen"

Interview mit Heiko Habbe, einem Redakteur des Grundrechte-Reports, zum Stand der Dinge

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Als Alternative zum alljährlich präsentierten Verfassungsschutzbericht wird seit 1997 von verschiedenen Bürgerrechtsorganisationen der Grundrechte-Report herausgegeben, welcher die Lage der Mensch- und Bürgerrechte zum Inhalt hat. Deswegen wurden die Verfasser und Herausgeber des Projekts dieses Jahr mit der Theodor-Heuss-Medaille geehrt. Telepolis sprach mit dem Grundrechte-Report-Redakteur Heiko Habbe über die Verfassungswirklichkeit.

Vorratsdatenspeicherung, Abbau der Sozial- und Grund- sowie der Ausländer- und Flüchtlingsrechte, Zunahme der Armut und der Kinderarmut im Besonderen, generell unmenschliche Haftbedingungen und deren Verschärfung für Asylsuchende, der Bruch von Verfassungsrechten in Auslieferungsverfahren, der Tod von mehr als hundert Menschen in Polizeigewahrsam, die Tolerierung rassistischer Übergriffe durch die Polizei, die Missachtung religiöser Neutralität beim Kopftuchverbot, Konzentrationsprozesse im Pressebereich, Hausdurchsuchungen bei Journalisten, massive Einschränkungen des Demonstrationsrechts und unwürdige Behandlung Inhaftierter beim G8-Gipfel in Heiligendamm, Ausspionierung von Bundestagabgeordneten, Telekommunikationsüberwachung für Anwälte, rechtswidrige Berufsverbote, Online-Untersuchungen, Zurückstutzung der Prozesskostenbeihilfe, Rücknahme von Arbeitnehmerrechten, die Einführung von Studiengebühren, die Erstellung von Terrorlisten, die Vermehrung und Intensivierung von Bundeswehreinsätzen nach Innen und Außen gegen Grundgesetz und Völkerrecht.

Herr Habbe welchen Verstoß oder welche Arten von Verstoß gegen die Grundrechte in Deutschland schätzen Sie am schwerwiegendsten ein?

Heiko Habbe: Das Grundgesetz kennt keine Rangfolge der geschützten Rechtsgüter. Entsprechend lässt sich auch keine Rangfolge der Grundrechtsverletzungen herstellen - eine rechtswidrige Beschränkung verfassungsmäßig verbürgter Rechte ist nie hinnehmbar. Als gravierend sind aber stets jene Verstöße anzusehen, die den absoluten Schutz der Menschenwürde missachten, auch dort, wo diese in den spezielleren Grundrechten verankert ist.

Was uns als Herausgebern und Autoren des Grundrechte-Reports besondere Sorge macht, ist, dass von Jahr zu Jahr eine stärkere Tendenz von Legislative und Exekutive feststellbar ist, ihre Aufgabe bei der verfassungsmäßigen Ausgestaltung der Rechtsordnung zu missachten. Ein Beispiel bildet die aktuelle Diskussion um die sog. "Online-Durchsuchung": Nachdem das Bundesverfassungsgericht das nordrhein-westfälische Gesetz verworfen hatte, kündigten Bundespolitiker an, man werde das Urteil als "Blaupause" für das geplante BKA-Gesetz benutzen. Darum kann es aber nicht gehen, denn die Verfassungsrichter können ein Gesetz nur dann für nichtig erklären, wenn es selbst grundrechtliche Mindeststandards verletzt. Der Gesetzgeber ist aber gefordert, anstelle von Minimalanforderungen die volle Entfaltung bürgerlicher Freiheiten zu ermöglichen. Wenn Regierungen und Gesetzgeber im Rahmen einer allgemeinen Sicherheitshysterie mutwillig die verfassungsrechtlichen Gestaltungsfreiräume aus- und überreizen nach dem Motto "Karlsruhe wird's schon richten", ist die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik in ihren Grundfesten erschüttert.

Ist bei diesem Abbau der Grundrechte eine Systematik erkennbar?

Heiko Habbe: Statt von einer Systematik würde ich von einer Ermüdungstaktik sprechen. Im Namen einer behaupteten Sicherheit wird mal hier, mal da in den Bestand der Grundrechte eingegriffen - offenbar in der Hoffnung, der Bürger werde irgendwann nicht mehr so genau hinschauen. Burkhard Hirsch, früherer Bundestagsvizepräsident und Beschwerdeführer etwa der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz, hat in der Einleitung zum aktuellen Grundrechte-Report eindrucksvoll aufgezeigt, wie über die letzten 32 Jahre ein Sicherheitsgesetz dem anderen folgte. Nur die zur Begründung herangezogenen Feindbilder wechseln. Und: Kaum eine Freiheitsbeschränkung ist wieder zurückgenommen worden, obwohl viele als "vorläufig" angekündigt wurden.

"Erst festnehmen, dann fragen"

Um gegen diesen Umgang mit Menschen- und Bürgerrechten ein Zeichen zu setzen, haben die Herausgeberorganisationen des Grundrechte-Reports Ende Mai 2008 zu einem ersten Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte eingeladen und sich in einer Resolution für überwachungsfreie Räume in der Gesellschaft und Transparenz des staatlichen Handelns ausgesprochen.

Welchen Stellenwert haben diesbezüglich die staatlichen Eingriffe in Heiligendamm?

Heiko Habbe: Die Eingriffe in die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, aber auch der bislang ungekannte Einsatz der Bundeswehr im Inneren haben anlässlich des G8-Gipfels neue Dimensionen erreicht. Ganze Landstriche wurden zu demonstrationsrechtsfreien Zonen erklärt, friedliche Protestierende unter teils menschenunwürdigen Bedingungen stundenlang festgehalten. Dass heute, ein Jahr später, von den knapp 1.500 damals eingeleiteten Verfahren bereits über 90 % eingestellt werden mussten, zeigt, dass offenbar eine Politik des "Erst festnehmen, dann fragen" verfolgt wurde.

Welche Rolle spielt dabei die Angleichung von staatlichen Bestimmungen innerhalb der EU? Ist hier die Tendenz zum Rechtsdumping erkennbar?

Heiko Habbe: Die Rechtsvereinheitlichung im europäischen Raum weckt Bedenken insbesondere wegen der immer noch unterentwickelten parlamentarischen Kontrolle. Zu viele Entscheidungen werden in Brüssel auf der Ebene von Regierungskonferenzen hinter verschlossenen Türen getroffen. Die Auswirkungen lassen sich beispielhaft an der im Werden begriffenen europäischen Asylpolitik studieren. Hier setzen sich mit unschöner Regelmäßigkeit die jeweils niedrigsten Standards durch, wobei die deutschen Regierungen verschiedener Couleur nicht selten erst in Brüssel Lobbyarbeit für restriktive Regelungen gemacht haben, um dann anschließend im nationalen Recht Verschärfungen durchzusetzen mit dem Hinweis, das europäische Recht verlange dies. U. a. sind so im vergangenen Jahr die Möglichkeiten der Inhaftierung von Ausländern, die in keiner Weise kriminell geworden sind, drastisch ausgeweitet worden.

Ein Problemfeld ist auch die Tätigkeit der gemeinsamen Grenzschutzagentur FRONTEX, der Mitte letzten Jahres - unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft! - erstmals exekutive Befugnisse erteilt wurden. FRONTEX-Schiffe haben u. a. Flüchtlingsboote im Mittelmeer abgefangen und an die afrikanische Küste zurückgedrängt. In einem Interview mit dem Leiter der Einsatzzentrale der italienischen Militärpolizei in Rom (Guardia di Finanzia), Francesco Saverio Manozzi, sagte dieser, deutsche Vertreter hätten im Rahmen von FRONTEX-Einsätzen Flüchtlingsbooten ihre Lebensmittel- und Treibstoffvorräte abgenommen, um sie zur Umkehr zu bewegen.

Wie viele Menschenleben hat letztes Jahr der Abbau der Grundrechte gekostet oder nachhaltig geschädigt?

Heiko Habbe: Dies lässt sich, jedenfalls aus der Sicht der Herausgeber des Grundrechte-Reports, nicht beziffern. Was die Abwehr von Flüchtlingen im Mittelmeer und Atlantik angeht, dürfte die jährliche Zahl der Todesopfer in die Tausende gehen. In Deutschland sieht die Situation nicht in gleicher Weise dramatisch aus. Aber jedes Menschenleben ist eines zuviel. Wir können nur exemplarisch auf besonders eklatante Fälle hinweisen. So berichten wir im aktuellen Report, der Ende Mai erschienen ist, u. a. über den Prozeß um den Tod des sierraleonischen Flüchtlings Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam, aber auch über die versuchte Auslieferung von Opfern ausländischer Folter an ihre Peiniger oder über rassistische Übergriffe unter den Augen der Polizei in Ostdeutschland.

Kann diese Entwicklung alleine vom Bundesverfassungsgericht aufgehalten werden?

Heiko Habbe: Ganz klar: Nein. Jede Bürgerin, jeder Bürger ist aufgerufen, grundgesetzlich eingeräumte Freiheiten wahrzunehmen und gegen obrigkeits- und sicherheitsstaatliche Begehrlichkeiten zu verteidigen. Zuallererst trifft diese Verantwortung aber die staatlichen Gewalten, die nach Art. 1 GG in vollem Umfang an die Grundrechte gebunden sind.

Wie wird ihrer Einschätzung nach diese Entwicklung weitergehen?

Heiko Habbe: Aus unserer Sicht ist das Ende der Fahnenstange beim Grundrechtsabbau leider noch längst nicht erreicht. Nur ein Beispiel: Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung war nach dem teilweisen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht noch kaum abgeebbt, als Bundesinnenminster Schäuble mit dem zentralen Melderegister "ELENA" bereits eine neue Datensammelaktion ungekannten Ausmaßes ankündigte. Das Problem dieser Mega-Datenbanken ist, dass durch die Vernetzung verschiedenster Datenbestände Persönlichkeitsprofile erstellt werden können - und mittlerweile kann der Bürger kaum noch überschauen, wo welche Daten über ihn gespeichert sind.

Diese Datensammelwut hat das Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahren in ihre Schranken verwiesen; trotzdem gehen die staatlichen Begehrlichkeiten ungebremst weiter, so dass das Gericht in diesem Jahr zusätzlich das so genannte "Computer-Grundrecht" aus der Taufe hob. Die jüngsten Überwachungsskandale auch in privaten Unternehmen zeigen aber, dass glücklicherweise ein Umdenken einzusetzen scheint und die Menschen ihre bürgerlichen Freiheiten und den Datenschutz wieder höher einschätzen und auch zu verteidigen bereit sind.