Die Kunst des Zensur-Vergleichs

Darf man die Internetzensur in China und in Deutschland vergleichen?

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Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, hat es getan und wird jetzt öffentlich abgewatscht. Zu Recht?

Mit gewagten politischen Vergleichen tut man sich im konsensorientierten Mediendiskurs Deutschlands ohnehin schwer. Wer etwas hat sagen dürfen, ist oft wichtiger als das Gesagte selbst. Man muss dem grünen Olympia-Funktionär dankbar sein, vermutlich unfreiwillig eine Diskussion darüber angestoßen zu haben, dass in Deutschland das Internet zensiert wird. Diese unstrittige Tatsache taucht nur selten in den Medien auf und wenn, dann sehr vage und ungenau.

Im ARD-Morgenmagazin am 3. August sagte Vesper wörtlich:

In jedem Land der Welt, auch in der Bundesrepublik Deutschland, werden Internet-Seiten gesperrt. Bei uns sind es rechtradikale Seiten, die gesperrt werden. Und es ist natürlich, das ist auch in China so, dass einzelne Seiten gesperrt werden. Es muss aber der freie Zugang zu allen wichtigen Informationen, die Journalisten brauchen, um ihre Arbeit zu tun, muss gewährleistet sein.

Ein "unglaublicher Vergleich", empört sich die Passauer Neue Presse: Man könne eine Diktatur wie China, die die Meinungs- und die Pressefreiheit einschränke, auf keinen Fall mit einer Demokratie vergleichen, "die sich gegen Verfassungsfeinde zur Wehr setzt."

Die gewohnte Empörungsmaschinerie der üblichen Verdächtigen vergisst, dass ein bisschen Zensur so einzuschätzen ist wie ein bisschen Schwangerschaft. Das gibt es nicht. Natürlich ist das Ausmaß der Internetzensur in China nicht vergleichbar mit der in England oder Deutschland. Einen ungefilterten Zugang gibt es aber weder in Großbritannien noch in Nordrhein-Westfalen.

Dürfte man Deutschland also etwa mit Ägypten vergleichen, einem Land, das laut Reporter ohne Grenzen zu den weltweit größten Feinden des Internets gehört, aber laut Auswärtigem Amt "Schwerpunktland deutscher Entwicklungspolitik" ist? Oder mit dem EU-Beitrittskandidat Türkei, wo Indymedia, Google Groups, Youtube und das harmlose Wordpress schon zensiert wurden (Indymedia jüngstes Opfer türkischer Internetzensur)?

Leider findet bei diesem aktuellen Thema kaum (Ausnahme: der Tagesspiegel) konkrete Informationen darüber, ob, was und warum in Deutschland das Internet gefiltert, also zensiert wird. Die Tagesschau und der NDR behaupteten zum Beispiel:

In Deutschland werden rechtsextreme Internet-Seiten des Weiteren nicht gesperrt, solange keine strafrechtlich relevanten Inhalte verbreitet werden. So betreibt beispielsweise die rechtsextreme NPD nach Angaben von Jugendschutz.net mehr als 200 Seiten.

An diesem Satz ist fast alles falsch: Bei den Äußerungen Vespers ging es um die Zensur ausländischer Websites, nicht jedoch darum, dass Websites auf Servern im jeweiligen Hoheitsgebiet mit Inhalten unterbunden werden, die nach den nationalen Gesetzen illegal sind. In Nordrhein-Westfalen ist aber nicht nur der Zugang zu der Neonazi-Website stormfront.org gesperrt, sondern zum Beispiel auch die Tattoo-Website BMEzine. Provider wie Arcor zensieren den Zugang zu Porno-Websites. Die NPD betreibt mitnichten 200 Websites, noch werden diese gesperrt. Jugendschutz.net ist zudem eine steuerbegünstigte GmbH, die sich als quasi-behördliche "Stelle" geriert, ökonomische Interessen hat, nicht unbefangen und somit als seriöse Quelle zum Thema mindestens umstritten ist. Zensur ist ein Wirtschaftszweig, auch in Deutschland.

Vergleichbar sind China und Deutschland insofern, dass staatliche Stellen für direkte oder indirekte Zensur zuständig sind. In Deutschland können laut Telemediengesetz und dem 9. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag in der Regel die Landesmedienanstalten die Provider anweisen, bestimmte Websites zu sperren. Im juristischen Gutachten "Sperrverfügungen im Internet", das Prof. Dr. Siebers im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz geschrieben hat, wird festgestellt:

Funktionell zuständig ist für Sperrverfügungen, die auf die Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs. 4 RStV gestützt werden, die Kommission für Jugendmedienschutz. Bei der KJM handelt es sich um ein Wandelorgan des kooperativen Föderalismus, das für die entsprechende Landesmedienanstalt tätig wird.

Die berüchtigten Sperrungsverfügung der Düsseldorfer Bezirskregierung ist letztlich zugunsten der Zensur entschieden worden. Die Gesetzeslage scheint aber dennoch unklar. In bestimmten Fällen darf nach § 59 Abs. 2 RStV auch eine nach Landesrecht bestimmte Behörde sperren. Die Praktiken der Verwaltungen wären also uneinheitlich, zumal auch die Bundesregierung Gesetze zum Jugendschutz erlassen dürfte, darauf aber für die Telemedien bei der derzeitigen Rechtslage verzichtet.

Wer in Deutschland zensieren darf, ist also sogar in der juristischen Literatur nicht eindeutig zu beantworten. Die Zensur-Bemühungen von jugendschutz.net, die von den Landesmedienanstalten unterstützt wird und in deren Auftrag man offenbar handelt, bewegt sich auf rechtlich unsicherem Boden. Nur weil die Zensurmaßnahmen letztlich ineffektiv und marginal bleiben, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken: "Eine Intensivierung der anlassunabhängigen Kontrolltätigkeit könnte jedoch zu einer anderen Beurteilung führen", heißt es im aktuellen Gutachten.

Aus technischer Sicht sind China und Deutschland nicht vergleichbar, weder quantitativ, was ohnehin unstrittig ist, noch qualitativ. In Deutschland bestimmte Provider von staatlichen Behörden angewiesen, die DNS-Servern zu manipulieren - eine Maßnahme, die sogar technisch unbedarfte Nutzer mit wenigen Mausklicks umgehen können. Die quasi-staatliche Zensur bleibt symbolisch und so wirkungsvoll wie eine Lichterkette. Sieber dazu: "In der Gesamtbeurteilung erweist sich das in Deutschland geltende gesetzliche Regelungssystem als unzureichend und wenig ausgereift. Alle Sperrmaßnahmen können von - mehr oder weniger – fachkundigen Internetnutzern umgangen werden. "

Interessanter, weil wenig transparent ist die Zensur durch die deutsche Google-Version (Die Welt ist keineswegs alles, was Google auflistet). Es kursieren zwar Listen der von google.de gesperrten und aus dem Index entfernten Websites, sie sind aber keineswegs vollständig. Google reagiert auf Hinweise deutscher Behörden. Welche das sind, darüber bekommt man keine Auskunft, nur: "Um rechtliche Haftung zu vermeiden, entfernen wir Seiten aus den Suchergebnissen, die mit nationalen Gesetzen in Konflikt stehen." Man kann aber vermuten, dass hier wieder jugendschutz.net eine prominente Rolle spielt, wenn es um gefühlt "schwer jugendgefährdende Inhalte" geht.

Google behandelt chinesische Behörden genau so wie die deutschen: Der Zensor befiehlt, Google gehorcht, sogar vorauseilend. Wenn Vesper einen zutreffenden Vergleich hätte ziehen wollen, müsste dieser lauten:

In jedem Land der Welt, auch in der Bundesrepublik Deutschland, werden ausländische Internetseiten gesperrt. Jede Regierung glaubt, ihre Untertanen vor Inhalten, die ihr nicht genehm sind, schützen zu müssen, mal mehr, mal weniger. Demokratien foltern, wie die USA, genauso wie Diktaturen, aber nicht so oft. Demokratien zensieren das Internet, wie Deutschland, genauso wie Diktaturen, aber nicht so oft.