Fernzensur

Die Fälle RottenNeighbor und YouTube zeigen, wie eine effektive Aussperrung deutscher Nutzer funktioniert

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Seit dem letzten Wochenende wird in der deutschen Blogosphäre intensiv darüber diskutiert, warum die Website RottenNeighbor via T-Online, Congstar, 1&1, Hansenet, Arcor, KabelDeutschland, Versatel und anderen Providern mehrere Tage lang nicht erreicht werden konnte.

Da sich Sicherheitsbehörden aus Bereichen wie Lärmschutz in den letzten Jahren zunehmend stärker zurückzogen und sich anderen Aufgaben zuwandten, entstand ein Bedarf, entsprechende Störungen über Selbsthilfe zu lösen. In diese Lücke stieß RottenNeighbor.

Auf der Website können Mieter oder Hausbesitzer Hinweise über lärmende oder sonstwie störende Nachbarn hinterlassen, die Wohnungssuchende und Hauskäufer warnen, aber auch für die Lärmverursacher Anreize schaffen sollen, ihr unerwünschtes Verhalten zu ändern. Allerdings finden sich auf der Website auch zahlreiche Angaben, über deren Wahrheitsgehalt sich streiten lässt, weshalb das Angebot vor allem in Printmedien und im Fernsehen scharf kritisiert wurde. Ein dritter Bereich, der sehr viel Raum einnimmt, sind scherzhafte Einträge wie folgendes Beispiel aus der Rotten-Neighbour-Toplist vom April 2008:

"Total, absolute jerk. Irresponsible. Lets his velociraptors roam freely around the neighbourhood. They ate two of my children, but thank goodness I have more or there'd be no one to put to work in the coal mines."

Warum RottenNeighbor mehrere Tage nicht mehr erreichbar war und für manche Nutzer offenbar immer noch ist, darüber wird weiterhin gerätselt. Anfängliche Spekulation, dass nur einzelnen deutschen Usern wegen Äußerungen, die sie auf den Portal gemacht hatten, der Zugriff verweigert wurde, erwiesen sich bald als unzutreffend: Auch Nutzer, die das Portal noch nie aufgerufen hatten, erlebten bei Aufrufsversuchen das Gleiche. Allerdings betraf das Problem nicht ganz Deutschland und nicht alle Provider: Statische IP-Nummern in Firmen und Rechenzentren schienen überwiegend zu funktionieren, aber auch über einige kleinere Provider und über TOR war die Einwahl ebenso problemlos möglich wie aus dem Ausland.

Bei der Telekom-Pressestelle und bei anderen betroffenen Providern gab man sich entweder ahnungslos oder bestritt, irgendwelche Zensurmaßnahmen betreffend RottenNeighbor getroffen zu haben. 1&1 gab Netzwertig die Auskunft, dass das Unternehmen, wie viele andere DSL-Anbieter, gar nicht zu einer solchen Sperre in der Lage wäre, weil es auf die Infrastruktur von Telekom, Telefónica, QSC und Arcor zurückgreift.

Im Laufe der Woche zeichnete sich unter anderem durch das Verfolgen von Traceroutes immer deutlicher ab, dass die Ursache tatsächlich nicht bei den deutschen Providern, sondern entweder bei RottenNeighbor selbst oder bei deren texanischem Hoster Rackspace stecken könnte. Im Reizzentrum sah man grundsätzlich drei Möglichkeiten:

1. Irgendjemand bei Rackspace.com […] hat zumindest die Dial-Up-Netze aus Deutschland gesperrt. Dies könnte z.B. unter Zuhilfenahme der Spamblock-Listen (in welchen eigene Bereiche für Dial-Up-IPs enthalten sind) geschehen sein.[…]
2. Mehrere Zugangsprovider haben zeitnah gleichzeitig ausschließlich den TCP-Port 80 gesperrt […]
3. Eher deutlich unwahrscheinlich ist der Verdacht, dass rottenneighbor.com (rackspace.com) Serverprobleme hat, da die Zugriffe von “gesperrten” Zugängen anscheinend “stabil” nicht möglich sind, von offenen Zugängen aber stabil stets zugegriffen werden kann.

Obwohl Rackspace nicht nur mit Anfragen per Mail, sondern auch mit Telefonanrufen um Auskunft gebeten wurde, verweigerte der Hoster jede Stellungnahme – was naturgemäß noch mehr Verdacht auf ihn lenkte. Auch RottenNeighbor ließ Anfragen unbeantwortet.

Googles undurchsichtige Rolle

So blieb unklar, was RottenNeighbor oder deren Hoster zu solch einer Sperre veranlasst haben könnte. Ein nahe liegender Verdächtiger war die halbstaatliche Organisation Jugendschutz.net, die in ihrem Arbeitsberichten und gegenüber der Presse seit längerem davon sprach, dass sie erfolgreich ausländische Anbieter kontaktieren würde, um gegen ihrer Ansicht nach rechtsverletzende Inhalte vorzugehen. Doch in einer Antwort auf eine Anfrage von Jörg-Olaf Schäfers bestritt die durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle jede Beteiligung an solch einer Maßnahme.

Eine andere Möglichkeit der Einflussnahme ergab sich aus der Tatsache, dass RottenNeighbor mit Google Maps arbeitet. Aufgrund dieser Nutzung hatte Norbert Schneider, der Direktor der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien, den Konzern scharf angegriffen und ihn dazu aufgefordert, die Verwendung des Kartenangebots durch RottenNeighbor zu untersagen. Dem Focus zufolge will das mit Rückrufversprechen sehr großzügig umgehende Unternehmen dies zwar abgelehnt, aber stattdessen RottenNeighbor gebeten haben, "Beschwerden aus Deutschland ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rechtswidrige Einträge zu verhindern oder zu entfernen“.

Obwohl schließlich im Laufe des gestrigen Tages zahlreiche Nutzer wieder auf die Website zugreifen konnten, blieb die Frage, welche Handlungen das Zugangsproblem und dessen Aufhebung letztlich verursachten, weiter ungeklärt.

Was bleibt, ist ein Zensurweg, der in Zukunft vielleicht öfter beschritten werden könnte. In Googles Dienst YouTube wird er bereits seit längerem praktiziert: Dort dürfen Nutzer mit deutschen IP-Nummern bestimmte von Medienkonzernen eingestellte Musikvideos wie das zu Elvis Presleys "Baby Let's Play House" nicht anssehen, erhalten aber zumindest die Information "This video is not available in your country".