132-Euro-Studie: Zahlen aus dem Chemnitzer Elfenbeinturm

Die von zwei Wirtschaftswissenschaftlern veröffentlichte "132 Euro Studie" hat zu größtenteils ideologisch gefärbten Diskussionen geführt. Die konkreten Zahlen wurden bisher weitgehend ignoriert bzw. keiner genauen Betrachtung unterzogen. Dabei lohnt es sich

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Wie auch der Regelsatz bei ALGII liegt der Studie das Problem der Pauschalierung zugrunde. Schon beim Regelsatz ist es so, dass der 48jährige Arbeitssuchende mit Grippe genauso behandelt wird wie der 20jährige Arbeitssuchende ohne derzeitiges Gebrechen. Bei der Studie, die die Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Thießen und Christian Fischer von der Universität Chemnitz veröffentlicht haben, geht man noch weiter in Richtung Milchmädchenrechnung.

So dient als Grundlage der Berechnung

"ein gesundes, rational handelndes Individuum frei von Sucht oder anderen Erkrankungen oder Behinderungen mit folgenden Ausprägungen:

  1. Männlich
  2. 1-Personen Haushalt, keine Kinder
  3. Mittleres Alter (18-65 Jahre)
  4. Körpergröße 1,70 m, Gewicht 70 kg
  5. Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Verbrauchsgewohnheiten
  6. Kein Sonderfall (gesund, nicht geistig und körperlich behindert oder pflegebedürftig)."

Betrachtet man die weiteren Zahlen, so fehlt hier die Zusatzangabe „im Chemnitzer Stadtgebiet wohnend“. Dies wird insbesondere deutlich, wenn man sich die Kosten ansieht, die laut Studie für die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr angemessen erscheinen.

Teilnahme am Verkehr

So sind im Minimalfall 23 Euro, im Maximalfall 46 Euro Verkehrskosten in der Berechnung erfasst. Als Grundlage ist hier ein CVAG-Ticket angegeben, da die Zahlen von 2005 stammen, ist der Ticketpreis von 2005 anzunehmen.

Derzeit bietet die Chemnitzer Verkehrs AG das günstigste Ticket in Höhe von 27,00 Euro an. Hierbei handelt es sich um ein 9-Uhr-Ticket für den sogenannten „kleinen Stadtverkehr“. Ein normales Monatsticket für den kleinen Stadtverkehr schlägt mit 33,00 Euro zu Buche, ein Monatsticket für die Zone 1 (Chemnitz) ist für 35,00 Euro (9-Uhr-Ticket) bzw. 43,00 Euro erhältlich. Im Minimalfall (23 Euro) wäre also selbst das günstigste Ticket für den Arbeitssuchenden nicht mehr ohne Abstriche bei anderen Posten erhältlich. Im Maximalfall ließe sich sogar noch ein normales Monatsticket kaufen. Wohlgemerkt: in Chemnitz.

Da der Regelsatz bzw. die Vorschläge der Studie sich auf alle Arbeitssuchenden beziehen, sind diese beiden Minimal- bzw. Maximalkosten somit allgemeingültig. Dass den beiden Wissenschaftlern regionale Unterschiede nicht unbekannt sind, lässt sich daran feststellen, dass die Wohnungskosten aus der Studie ausgeklammert wurden da die regionalen Unterschiede zu stark sind. Ein Blick auf das Fahrtkostenranking der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hätte hier genügt, um deutlich sehen zu können, dass solch regionale Unterschiede gerade auch beim ÖPNV eine große Rolle spielen.

100 deutsche Städte sind beim Ranking berücksichtigt worden, Chemnitz liegt mit einem monatlichen Mittel in Höhe von 63,3 Euro auf Platz 39, Spitzenreiter ist Koblenz mit 95,75 Euro. Berücksichtigt wurden Strecken von 15-20 km.

Exemplarisch kann man sich z.B. die Tarife für Koblenz auf den Seiten des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel direkt ansehen. Bereits ein Monatsticket für 2 Waben ist mit 46,80 Euro teurer als die Maximalkosten in der Studie, 6 Waben würden bereits eine Belastung von 90,90 Euro monatlich mit sich bringen. Die 9-Uhr-Tickets sind wie überall günstiger, jeder Arzttermin zur Blutentnahme, jeder Termin bei der Arbeitsagentur usw. würde jedoch so eine zusätzliche Belastung für den Arbeitssuchenden bedeuten. Kauft er beispielsweise in Koblenz das 9-Uhr-Ticket im Abo (23,90 Euro), so bleiben ihm noch 22,10 Euro bis zum Maximalsatz – bei Kosten von 1.50 Euro für eine Einzelfahrkarte somit 15 Fahrten. Dies aber erneut nur innerhalb einer Wabe. Ähnliche Berechnungen, die den Arbeitssuchenden nach dem „Chemnitzer Modell“ schon angesichts der Verkehrskosten in Bedrängnis bringen, kann man für etliche Städte aufmachen.

Freizeit, Unterhaltung, Kultur

Der Posten „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ schlägt mit minimal 1 Euro (!), maximal 14 Euro zu Buche. Enthalten sind hier laut Studie neben der Mitgliedsgebühr für die Stadtbibliothek, Radio, Fernseher, Videorekorder, auch Kosten für Kino am Kinotag preiswerteste Kategorie, Eintritt für Museumsbesuche/Ausstellungen, Eintritt in städtische Theater/Kabarett, Eintritt ins Schwimmbad/Freibad, Eintritt in die Eissporthalle usw.

Für Schwimmbad/Freibad wird als günstigster Preis 1,00 Euro festgelegt, als Mittel 1,20 Euro. Der günstigste Preis ergibt sich dadurch, dass Besitzer des Chemnitz Passes, des Chemnitz Passes A bzw. K der Einheitspreis von eben 1,00 Euro gilt. Diese Pässe werden für ALGII-Empfänger ausgestellt (K für Kind). Ähnliche Regelungen (Ermäßigungen für Arbeitssuchende) bieten auch andere Bäder etc. an, dennoch schlägt beispielsweise ein Besuch im Fössebad in Hannover mit 1,90 Euro zu Buche, das Freibad Westercelle verlangt 3 Euro pro Erwachsenem, für das Abendticket sind immerhin noch 1.50 Euro zu zahlen. Nicht immer wird durch eine Passregelung oder gegen Vorlage des ALGII-Bescheides die Möglichkeit gegeben, ein ermäßigtes Entgelt zu zahlen, das Wendlinger Freibad sei als Beispiel dafür genannt. Interessant ist hier auch, dass der Minimalsatz für Kultur, Freizeit und Unterhaltung somit durch einen einzigen Freibadbesuch im Monat aufgebraucht wäre.

Die Jahresmitgliedschaft der Stadtbibliothek wird mit einem Durchschnittswert in Höhe von 7 Euro beziffert. In München beispielsweise ist selbst die ermäßigte Jahresgebühr für Arbeitssuchende bereits 2 Euro über diesem Mittel.

Die Stadtbibliotheken spielen in der Studie gleich mehrfach eine Rolle. Zum einen sollen sie (Fort)Bildung ermöglichen (denn in der Studie ist lediglich die kostenlose Fortbildung, so sie angeboten wird, enthalten), zum anderen auch die Internetnutzung zuhause ersetzen. Denn die (Tele)Kommunikationskosten sind so knapp bemessen, dass für das Internet kein Geld veranschlagt wird. Der Arbeitssuchende soll also sowohl seine Jobsuche als auch Bankgeschäfte, Recherchen, Mailkontakte usw. in der Stadtbibliothek oder im Internetcafe erledigen (für das Internetcafe sind zwischen 1,70 und 2,28 Euro in die Rechnung geflossen). Dies ist natürlich nicht nur vom Sicherheitsstandpunkt her kaum empfehlenswert, es setzt auch zweierlei voraus:

  1. dass es eine Stadtbibliothek und ein Internetcafe in näherer Umgebung gibt
  2. dass die Stadtbibliothek auch Internetterminals anbietet.

Beides ist keinesfalls selbstverständlich. Davon abgesehen zeigt sich an Hand des Beispiels Leverkusen, dass die Argumentation „Person A kann auf das Internet verzichten und nutzt das Stadtbibliotheksterminal“ nicht automatisch zur Argumentation „jeder kann auf das Internet verzichten und das Terminal nutzen“ führen kann. So waren für 2007 von der Arbeitsagentur in der Stadt Leverkusen 9.088 Arbeitssuchende gemeldet. Die Stadtbibliothek selbst bietet 4 Internetzplätze an und ist an 33 Stunden pro Woche geöffnet. Sollten wirklich alle Arbeitssuchenden nun beginnen, alle Internettätigkeiten an den wenigen Terminals zu erledigen, so wäre dies schon logistisch nicht machbar. Selbst bei optimaler Aufteilung bzw. einer logistisch perfekten Regelung blieben pro Person nur wenige Sekunden Internetnutzung über, was natürlich für eine Jobsuche nicht ausreicht.

Hauptsache billig

Bei der Kleidung wurde festgestellt, Neuware sei mittlerweile so günstig, dass Gebrauchtkleidung nicht in die Überlegungen miteinbezogen werden sollten. Dies bezieht sich explizit auf die Kleidung im Billigsektor – so werden für Turnschuhe zwischen 15,00 und 18,25 Euro, für Winterschuhe bis zu 17,25 Euro veranschlagt. Weder bei der Kleidung (1 Pullover zwischen knapp 9 und 12 Euro) noch bei den Schuhen werden Qualität und Folgekosten (Neubesohlung, Näharbeiten usw.) berücksichtigt, vielmehr wird davon ausgegangen, dass ein für 3 Euro erstandener Regenschirm tatsächlich 5 Jahre lang benutzbar sein wird.

Hygiene und Möbel

Auch beim Hygienebedarf wird extrem gespart. Laut Studie benötigt man lediglich alle zwei Monate eine Zahnbürste und einen Friseurbesuch, vier Einwegrasierer reichen einen Monat lang aus , ebenfalls wird nur einmal pro Woche gewaschen, was bei dem Bedarf, der an Kleidung ermittelt wurde, kaum machbar ist.

Bei der Möbelausstattung lassen die Preise ebenfalls aufhorchen. Ein Bett samt Lattenrost und Matratze für 99,00, höchstens jedoch 112,65 Euro? Nicht nur kostet eine vernünftige Matratze bereits mehr, auch ist bei einem Billigprodukt dieser Art wohl kaum mit einer Lebensdauer von ca. 10 Jahren zu rechnen.

Wenn man sich jeden einzelnen Posten ansieht, so stellt man fest, dass die Wirtschaftswissenschaftler einfach eines getan haben: sie haben einen Idealzustand als Grundlage genommen (günstige Preise, gute Einkaufsmöglichkeiten, Gebrauchtmöbelmarkt etc. in der Nähe, günstiger Nahverkehr, Ermäßigungen für ALGII-Empfänger), diesen mit dem „Hauptsache billig“-Argument verknüpft, das Dinge wie Gesundheit, Qualität, Folgekosten usw. schlichtweg einfach außer Acht lässt, und haben daraus dann eine Studie kreiert. „Jemand könnte in Chemnitz unter idealen Umständen mit 132 Euro auskommen“, wäre als Name der Studie passend gewesen.

Mittlerweile haben sich, angesichts der Proteste rund um die Studie, auch die Wissenschaftler selbst zu Wort gemeldet. Ihnen ginge es nicht um Kürzungen, sondern um eine logische Konsequenz aus den Vorgaben der Politik. Die Politik sei schuld. Fakt ist, dass die Politik „HartzIV“ geschaffen hat, warum aber Wissenschaftler dann mit solchen weltfremden Zahlen agieren, ist die nächste Frage.

Aber in einem sind sich Politiker und Wissenschaftler einig: Arbeit ist das Lebensziel, über das man sich definieren soll. So wird Friedrich Thiessen dahingehend zitiert, dass er nicht der Meinung sei, man könne den Menschen keine Würde durch Geld zuteil werden lassen. Vielmehr, so Thiessen, müsse man den Menschen die Gelegenheit geben, Leistung zu erbringen. Sozial ist also einmal öfter, was Arbeit schafft -diesmal ganz im Sinne des Art 1 GG.