Etappensieg für iranische Frauen

Irans Parlament kippt zwei pikante Artikel des neuen Familiengesetzes

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Der Rechtsausschuss des iranischen Parlaments (Majlis) annullierte am 08. September die zwei umstrittenen Artikel 23 und 25 des neuen, dem Parlament vorgelegten Gesetzesentwurfs zum „Schutz der Familie“. Insbesondere die beiden Artikel 23 und 25 waren auf heftigen aktiven Protest der iranischen Zivilgesellschaft, insbesondere von Frauen, gestoßen. Protagonisten der Protestbewegung waren die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi, die Poetin Simin Behbehani und zahlreiche andere prominente Frauenaktivisten, die von der breiten iranischen Zivilgesellschaft, darunter Reformparteien und Einzelpersonen, darunter auch moderate Kleriker, unterstützt wurden. Die Rücknahme der drei Artikel wird zu Recht von allen Reformern und Demokraten im Iran als ein wichtiger Etappensieg gefeiert.

Die Botschaft des Sieges ist, dass mutiger demonstrativer Widerstand sich auch in der Islamischen Republik Iran auszahlt, wo das Establishment in seinen Entscheidungen weder auf Proteste aus dem Ausland noch Empörungen im Inland Rücksicht nimmt.

Verglichen mit dem neuen Entwurf waren die beiden aus der Monarchie stammenden Gesetze fortschrittlicher

Das neue "Gesetz zum Schutz der Familie" ist das dritte Familienschutzgesetz in der Geschichte Irans. Das erste stammt aus dem Jahr 1967, das 1975 deutlich revidiert wurde und bis zum Beginn des neuen Staates unter den Mullahs Gültigkeit hatte und danach de facto ad acta gelegt wurde. Verglichen mit dem neuen Entwurf waren die beiden aus der Monarchie stammenden Gesetze weitgehend fortschrittlicher.

In Ermangelung eines neuen Gesetzes herrschte nach der Revolution ein Chaossystem in der Urteilsbildung der Justiz bezüglich der Modalitäten der Vielehe. Einige wenige Richter orientierten sich am Gesetz vom 1975, andere ignorierten es. In der Regel galt die Genehmigung des Gerichts ohne vorhandene rechtliche Bestimmung, ehe gegen Ende der 80er Jahre die Judikative einen Erlass beschloss, nach dem die Heirat mit einer zweiten Frau der Zustimmung der ersten bedarf.

Die Gesetzesvorlage zum „Schutz der Familie“ (GSF) wurde auf Vorschlag des Justizministeriums am 24. Juni 2007 im Ministerrat verabschiedet. Am 23. Juli 2007 wurde diese an die Majlis übergeben. Der Entwurf wurde am 26. August 2007 in der Kommission für Kulturelle Angelegenheiten des Parlaments besprochen. Der heftige Widerstand gegen die Gesetzesvorlage bewirkte, dass sie nicht auf die offizielle Tagesordnung des 7. Parlaments kam. Das vor etwa drei Monate zustande gekommene 8. Parlament befasste sich nun damit. Das Gesetz wurde in seiner Allgemeinheit angenommen, eher sich die Parlamentarier mit den Details beschäftigen.

Die umstrittenen Artikel

Die GSF enthielt insgesamt 53 Artikel, von der nun zwei gestrichen worden sind. Laut Art. 23 der Gesetzesvorlage könnte ein Mann künftig auch ohne die Zustimmung der Erstfrau bis zu vier Frauen ehelichen. Der Mann müsste lediglich für die finanzielle Sicherheit und gerechte Behandlung aller Ehefrauen garantieren. Eine solche Vielehe bedarf einer gerichtlichen Genehmigung. Der Mann kann dem Wortlaut des Gesetzes zufolge außerdem neben den vier Frauen auch unzählige unangemeldete Zeitehen schließen, wofür es keiner richterlichen Genehmigung bedarf.

Die stark ausgeprägte Frauenfeindlichkeit der Mullahs, basierend auf der (sehr konservativ ausgelegten) Scharia und dem patriarchalischen Charakter der iranischen Gesellschaft, dominiert die Urteilsfindung der Zivil- und Familiengerichte. Gemäß Art. 17 des alten GSF von 1953 hatte die erste Frau sofortiges Scheidungsrecht, wenn sich ihr Mann ohne ihre Erlaubnis eine zweite Frau nehmen würde. Art. 16 desselben Gesetzes verbot dem Mann die zweite Heirat, außer (im Wesentlichen) in folgenden Fällen: Zustimmung der ersten Frau; Unvermögen der Frau, ihren ehelichen Pflichten nachzukommen; Ungehorsam gegenüber dem Mann; Geisteskrankheit; Drogensucht; Unfruchtbarkeit.

Im nun gestrichenen Artikel 23 der neuen Gesetzesvorlage wurde der Genehmigungsvorbehalt der Frau gänzlich annulliert. Ihre Anwesenheit vor Gericht ist auch nicht vorgesehen. Sie kann höchstens ihre Morgengabe/Brautgeld vom Ehemann verlangen. Art. 18 des Gesetzes von 1975 erlaubte dem Ehemann nicht, ohne richterlichen Beschluss seine Ehefrau von Ausübung eines Berufs (wegen Schädigung des Ansehens der Familie, der Sicherheit, Gesundheit etc.) abzuhalten. Dieses Recht hatte ebenfalls die Ehefrau gegenüber dem Ehemann. Weil Art. 53 des neuen GSF die Annullierung aller bisherigen Gesetze (darunter das von 1975) festlegt, würde nun Art. 1117 des Zivilgesetzes voll wirksam werden, in dem der Ehemann sogar ohne Gerichtsbeschluss seine Frau von Ausübung einer Erwerbstätigkeit abhalten darf.

Art. 23 der Gesetzesvorlage begünstigte somit wohlhabende Männer, die sich weitere Ehefrauen (Dauer- und Zeitehen) leisten können. Denn die gerichtliche Genehmigung berücksichtigt nur das finanzielle Vermögen des Ehemannes und ignoriert die psychisch-emotionalen, menschlich-moralischen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Effekte für die erste Frau. Selbst wenn man die Finanzkraft des Mannes zur Grundlage nehmen würde, wird hier außer Acht gelassen, dass das Wirtschaftsvermögen keine garantierte kontinuierlich-konstante Größe darstellt.

Gemäß des nun gestrichenen Art. 25 sollte das Finanzamt für überdurchschnittlich hoch vereinbartes Brautgeld eine Steuer erheben, welche sofort nach der Festlegung des Brautgeldes bzw. Eintrag der Heirat zu entrichten wäre. Brautgeld ist eine festgelegte Summe in Geld oder Wertgegenständen, die zuerst symbolischen Charakter besitzt und keine Zahlungsgarantie im Falle einer Trennung darstellt. Es dient eigentlich nicht seinen Zweck, nämlich die Sicherheit für die Frau. Zum Zeitpunkt der Eheschließung wird kein Geld an die Frau bezahlt, aber sie muss nun das vereinbarte Brautgeld versteuern.

Theoretisch und auch praktisch könnte andererseits die Frau die Steuer auch vom Ehemann verlangen, sodass in diesem Fall dem Mann eine zusätzliche finanzielle Last aufgebürdet wird. Die Scheidungspraxis im Iran sieht meistens so aus, dass die Frau ihrem Mann das Brautgeld schenkt, um ihn „loszuwerden“ bzw. ihn zur Scheidungszusage zu bewegen.

Mehr als 80% der Scheidungsanträge stammen von Frauen, darunter etlichen, die sich wegen der Neigung des Ehemannes zur Mehrehe trennen möchten. Dazu Ayda Saadat, eine iranische Frauenaktivistin:

Das Verschenken des Brautgeldes ist eine Art Tribut, den die Frau zahlt, um die Zustimmung des Mannes für eine Scheidung zu bekommen.

Laut Ayda Saadat ist das Brautgeld kein wirkliches Einkommen oder kein objektiver Besitz für die Frau, wofür sie Steuer bezahlen soll. Es ist nur ein Recht, das der Frau gegeben wird, damit im Falle von Schwierigkeiten im gemeinsamen Leben ein wenig finanzielle Sicherheit für die Frau existiert.

Konservatives Parlament gegen konservative Regierung

Die umstrittenen Artikel, darunter 23 und 25, waren von Ahmadinedschads Justizministerium ausgearbeitet worden, die nun das konservativ dominierte Parlament aufgrund massiver Proteste seitens der legalen, der illegalen, aber geduldeten Opposition und der iranischen Frauenbewegung gekippt hat.

Zuvor hatte die Regierung in Gestalt des Justizministers Gholam Hussain Elham, der auch Regierungssprecher ist, die beiden Artikel vehement verteidigt. Regierungsnahe Blätter und Websites hatten eine konzertierte Aktion gestartet, um die „Vorteile“ der Mehrehe hervorzuheben. Die regierungsnahe iranische Funk- und Fernsehanstalt spielt bei der Regierungsagitation eine große Rolle. Alireza Dschamschidi, Sprecher der Judikative, widerlegte Elham und betonte im Hinblick auf die Erweiterung der Gesetzesvorlage um weitere zwei Artikel seitens der Regierung, die Regierung habe keine rechtliche Befugnis, Gesetzesvorlagen der Judikative zu verändern.

Kritik kam auch vom Leiter der Judikative, Ayatollah Haschemi Schahrudi. Der Rücknahme war die Präsenz der Frauenaktivisten aus verschiedenen gesellschaftspolitischen und beruflichen Richtungen (Künstlerinnen, Regisseurinnen etc.) unter Federführung von Schirin Ebadi im Parlament und ihr Dialog mit den Parlamentariern vorausgegangen.

Die Debatte um die GSF hat eine interessante Zusammenarbeit zwischen säkularen, religiös-reformistischen und religiös-konservativen Frauenaktivistinnen bewirkt. Die wenigen weiblichen Abgeordneten (in Irans Parlament sind 8 Frauen präsent) bejahen das Gesetz nur aus politischem Eigennutz. Denn sie würden es auch nicht gutheißen, wenn sie nach Hause gingen und dort eine jüngere Frau an der Seite des Ehemannes vorfänden. Ein konservativer Abgeordneter kritisierte seine gleichgesinnte Kollegin mit den Worten, wenn sie für die die Durchsetzung des Gesetzes sei, solle sie eine zweite Frau für ihren Mann suchen. In Teheran bezeichnet man den Entwurf des GSF als „Gesetz gegen den Schutz der Familie“.

Frauenfeindliche Regierung Ahmadinedschads

Die Islamische Republik Iran hat sich Zeit ihres fast 30 Jahre währenden Bestehens insbesondere im Bereich der Frauenrechte nicht mit Ruhm beladen. Sie hat schon am Tage nach dem Sieg der Revolution (Februar 1979) den Frauen eine harte Zukunft prophezeit, deren Dimensionen allerdings niemand erahnen konnte. Die Frauenbelange sind völlig unter die Räder der internen Machtkämpfe verschiedener machtbesessenen Fraktionen und des achtjährigen Krieges mit dem Irak gekommen, aufgegeben haben die Frauen jedoch nicht. So viele Frauenorganisationen diverser ideologisch-politischer Provenienz, die in manchen Punkten zusammenarbeiten, gibt es (vielleicht mit Ausnahme der Türkei) kaum in der islamischen Welt.

Seit dem Amtsantritt Ahmadinedschads im August 2005 hat sich die Lage der Frauen sukzessive enorm verschlechtert. Sehr schnell mussten Frauen in hohen Positionen ihre Ämter für ihre männlichen Kollegen freimachen. Weil die Mullahs und die Islamisten besonders empfindlich auf den Begriff „Frauen“ (Zanan) reagieren, hat die Regierung die Bezeichnungen der frauenbezogenen Ämter geändert, z. B. wurde das „Zentrum für die Partizipation und Beratung der Frauen in der Präsidentenkanzlei“ in „Zentrum für die Belange der Damen (Banavan) und Familien“ umbenannt. Mit Ministerialdekreten wurde die zeitliche Präsenz der Frauen in den Ämtern eingeschränkt. Frauen, insbesondere jene, deren Ehemänner erwerbstätig sind, wurden etliche Zuschläge gestrichen.

Etliche „Sicherheitskonzepte“ wurden entworfen, die eigentlich auf die erdrückenden Einschränkungen der Freiheit und Freizügigkeit des weiblichen Geschlechts abzielten, wozu der drei Jahrzehnte lange Kampf gegen „Schlechtverschleierung“ zählt, der in der Ära Ahmadinedschads seinen Höhepunkt erreicht hat. Das „Ministerium für (Schul-) Bildung und Erziehung“ plant sogar die Konzipierung von unterschiedlichen Schulmaterialien für die beiden Geschlechter in der Schule, die auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Geschlechter abgestimmt sei, deren Wurzel aber in Wahrheit aus der Geringschätzung der weiblichen Intelligenz herrührt.

Die Gesellschaft ist mit den Frauen

Etliche Meinungsumfragen deuten auf eine breite Ablehnung der Mehrehe und auch der in der Gesellschaft In einer Umfrage, die 2003 vom „Ministerium für Kultur und Religiöse Führung“ durchgeführt wurde, haben sich 91,5% der Befragten gegen Polygamie geäußert. Ca. 82% waren der Ansicht, dass man ein ungerechtes Gesetz nicht befolgen sollte.

Laut einer Studie ist die Zahl der Männer mit mehr als einer Frau im Zeitraum vom 1977 bis 1987 um 14% gestiegen. Mehr als 67% der Frauen, die Mord an ihren Männern begehen, töten ihre Ehemänner wegen Untreue bzw. heimlicher Zeitehe. So begehen auch Frauen viermal so oft Selbstmord wie Männer. Die Auswirkungen der Mehrehe auf das Familienleben, die Kinder und die Psyche der Frau sind sicher sehr fatal. Vor diesem Hintergrund ist die breite gesellschaftliche Unterstützung für die Frauenaktivisten, die sich mit einem Etappenerfolg gegen das GSF gestemmt haben, zu verstehen.

Die Frauenaktivisten, angeführt von der angesichts ihres internationalen Ruhmes für das Regime sehr schwer angreifbaren Schirin Esadi, bewahren imponierend einen kühlen Kopf und zeigen Mut. Es sind Menschen, die rational mit den Realitäten ihrer Gesellschaft umzugehen wissen. „Wir wollen keine Tumulte, keinen Lärm, sondern die Reflexion der berechtigten zivilen Forderungen der Bevölkerung. Es ist mein Recht, mir um das Schicksal meiner Tochter, die vielleicht morgen heiratet, Sorgen zu machen“, so Ebadi auf dem Weg ins Parlament zum Protestdialog mit den Abgeordneten.

Kritik der kritischen Geistlichkeit aus der Sicht der islamischen Jurisprudenz (Fiqh)

Die Gesetzesvorlage zum Schutz der Familie hat ebenfalls eine zum Teil heftige Kritik der reformorientierten Geistlichkeit heraufbeschwören. Alle Gesetze im Iran (Zivil-, Straf- und teilweise sogar Handelsgesetz) basieren auf der Scharia. Mohsen Kadivar, ein junger Geistlicher und eine schillernde Figur der kritischen Geistlichkeit sieht einen Trend der „Fiqh-Phobie“ insbesondere unter den Intellektuellen.

Fiqh-Phobie stellt eine eindeutige Reaktion auf die absolute Herrschaft von Fiqh und Fuqaha (Klerus) im Staat dar. Kadivar, der für eine zeitgemäße Anpassung des Fiqh eintritt, weist darauf hin, dass nirgendwo im Koran von einem absoluten Scheidungsrecht des Mannes und dem Verbot der Ausübung von Ämtern wie Staatsführung, Richteramt etc. für Frauen die Rede ist. Die Zeitehe und auch Mehrehe seien Notlösungen für Sondersituationen und stellen keinen Dauer- und Regelmodus dar. Die islamische Lösung im Normalen sei die Monogamie.

Der Geistliche beteuert, dass die Mehrehe zu den „unterschriebenen Gesetzen“ (Ahkam-e Emzaii) gehört. Dies sind Gesetze bzw. Normen, die bereits vor dem Islam existierten und später vom Islam übernommen bzw. „unterschrieben“ worden sind. Im Gegensatz zu den „Gründungsgesetzen“ (Ahkam-e Ta´sisi), die der Islam hervorgebracht hat, besäßen erstere keine ewige Gültigkeit. Kadivars Interpretation des Koran geht dahingehend, dass der Mann vielleicht den finanziellen Ausgleich zwischen seinen „Frauen“ herstellen könnte, jedoch keineswegs die emotionalen und anderen Bedürfnisse befriedigen könnte.

Mohsen Kadivar strebt eine Adaption des Fiqh an das moderne Rechtssystem an. Es ist erfreulich, dass nicht wenig Kadivars im Iran existieren. Doch die Beibehaltung des Grundsatzes, dass Fiqh (auch eine „modern angepasstes“) die Hauptquelle der Gesetzgebung bleiben sollte, zählt zu den Hauptproblemen der islamischen Welt im Allgemeinen und dem Iran im Besonderen. Auch die Behauptung, moderate Geistliche könnten durch eine zeitkonforme Interpretation von Scharia und Fetwas (religiösen Gutachten) die Probleme lösen, nutzt den Menschen nicht. Die Staatsangelegenheiten können heute nicht durch das Wohlwollen einiger Ayatollahs und ihrer Fetwas gelenkt werden.

Die Rücknahme der umstrittenen Artikel nur der Anfang

Das iranische Zivilgesetz (Ghanun-e Madani) war immer (auch im alten Regime) auf die religiös-kulturelle Verfassung der iranischen Gesellschaft zugeschnitten. Das schiitische Fiqh dominierte die Gesetzgebung insbesondere im Familienrecht. Zwar wäre auch das Gesetz von 1975 nicht mehr zeitgemäß, doch war es im Vergleich zur neuen GSF weitaus moderner. Die GSF hat nicht nur die beiden erwähnten Artikel als Schwachstellen.

„Die Annullierung der Art. 23 und 25 war nicht das, was wir wollten. (..) Wir haben stets gefordert, dass die gesamte Gesetzesvorlage, und nicht nur einige Artikel, zur weiteren Überprüfung durch die Experten aus der Tagesordnung des Parlaments herausgenommen werden sollte“, so Schadi Sadr, eine der prominenten Menschenrechtsaktivistinnen im Iran. Von insgesamt nun 51 Artikeln bedürften mindestens noch weitere 15 gründlicher bzw. geringfügiger Revidierung. Schirin Ebadi warnte einige weiblichen Abgeordneten vor der Fortsetzung ihrer Unterstützung für die bereits annullierten Artikel.

Die Frauen, die immer noch dieses Gesetz verteidigen, müssen wissen, dass sie nur ein Mandat für vier Jahre haben. Aber sie müssen ein Leben lang mit ihren Ehemännern leben. Es wäre klug, das ganze Leben nicht den Vorteilen von vier Jahren Parlamentsmandat zu opfern.

Die Judikative der Islamischen Republik Iran hat sich, neben zahlreichen Willkürurteilen, durch die zwei Gesetzesvorlagen hervorgetan. Noch dramatischer als die Gesetzesvorlage zum Schutz der Familie ist die „Gesetzesvorlage zum Islamischen Strafgesetz“ (siehe Freie Hand für Todesurteile), die das Leben der iranischen Bürger akut bedroht. Die beiden Gesetzesvorlagen, sollten sie im Parlament durchkommen, öffnen dem Staat Tür und Tor was die Diskriminierung der Frau, der Minderheiten und das Töten der Bürger anbelangt.

Dennoch, die Annullierung der beiden Artikel der GSF untermauerte die Stärke der Frauenbewegung im Iran, die tatsächlich als Vorbild für die gesamte iranische Zivilgesellschaft herausragt.