Wenn es genutzt wird, haben wir es nötig

In drei Monaten wurden ca. 2200 Zugriffe auf durch die Vorratsdatenspeicherung vorhandene Daten protokolliert

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Am 12.11.2008 stellte die FDP-Fraktion eine offizielle kleine Anfrage, die sich mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung befasste. Insgesamt 12 Fragen forderten nicht nur reines Zahlenmaterial, sondern auch Bewertungen in Bezug auf die Notwendigkeit des Zugriffes.

In wie vielen Fällen und aufgrund welcher Straftatbestände war es seit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung für Ermittlungsverfahren, anstatt auf die nur kurzfristig zur Verfügung stehenden für Abrechnungszwecke gespeicherten Daten auf die sechs Monate verfügbaren Vorratsdaten zurückzugreifen?

Aus der Kleinen Anfrage

Die Zahlen, die in der (bisher unveröffentlichten) Antwort auf die Anfrage kommuniziert werden, sind einmal öfter ein Beispiel für die Nebelkerzen, die die Politik hinsichtlich der so genannten „Sicherheitsgesetze und -maßnahmen“ wirft. Die Anzahl der Zugriffe deckt sich mit den bereits im September veröffentlichten Zahlen zur Nutzung der TK-Vorratsdaten. Deren Ermittlung hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, welches sich im Zuge der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung damit befasste.

Insgesamt sind die Zahlen eher verwirrend. In 2168 Fällen, so heißt es, hätten Richter im Zuge von Ermittlungsverfahren den Zugriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. In 934 Fällen hätte man auf Vorratsdaten zugegriffen, in 627 Fällen sei dies nicht notwendig gewesen. In 577 Fällen sei nicht klar, ob Ermittler auf Vorratsdaten zugegriffen hätten. Und 96 Anträge seien erfolglos geblieben. Die 96 Fälle müssten somit in der Gesamtzahl der angeordneten Zugriffe auf Verbindungsdaten unberücksichtigt bleiben. Zählt man also nur die Fälle zusammen, in denen die Ermittler nach richterlichem Beschluss Zugriff nahmen, so kommt man auf 2138 Fälle, werden die 96 jedoch hinzugezählt auf 2234.

In über einem Viertel der Fälle bleibt der Zugriff unklar

Bedenklich sind hierbei die 577 Fälle, in denen im Erfassungsbogen auf die Frage, ob man allein auf die durch die VDS gespeicherten Daten Zugriff nahm oder nicht, ein „nicht möglich“ angekreuzt wurde. Diese Zahl lässt nicht nur zu viel Freiraum für Interpretation, sie verfälscht natürlich auch eine für die Bewertung der VDS wichtige Statistik.

Legt man alle Fälle, in denen der Antrag auf Zugriff seitens der Staatsanwaltschaft erfolgreich war, zu Grunde (934 + 627 + 577 = 2138) so machen die Fälle, in denen nicht klar ist, ob der Zugriff auf VDS-Daten allein erfolgte, immerhin 26,99% aus, also über ein Viertel des Gesamtaufkommens. Hinsichtlich der Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an umstritten war, ist aussagekräftiges Zahlenmaterial für ihre Bewertung wichtiger denn je. „Bewertung-nicht-möglich“-Fälle sollten in solch einer Situation eigentlich eine absolute Ausnahme bleiben, keinesfalls jedoch einen solch enorm hohen Anteil stellen.

Die Daten wurden genutzt

Schon im September übte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung scharfe Kritik an den Zahlen und nannte sie nicht aussagekräftig. Insbesondere wurde moniert, dass nicht auf die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. der Notwendigkeit für die Zugriffe eingegangen wurde. Als sinnvoller zur Bewertung der VDS wurde die vom Max-Planck-Institut erstellte Studie genannt. Diese Kritik wurde nun von der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, wiederholt: "Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", so Frau Piltz.

Wäre es möglich gewesen, die Verfahren auch ohne den Datenzugriff abzuschließen? Wurden sie überhaupt abgeschlossen oder eingestellt? Und um welche Art Verfahren handelte es sich, um welche Straftatbestände?

Dies sind die offenen Fragen bei der Vorratsdatenspeicherung. Doch das Zahlenmaterial, das als Antwort auf die kleine Anfrage folgte, lässt diese Fragen außen vor und begnügt sich mit der bekannten Tatsache, dass Daten, die vorhanden sind, genutzt werden. Ob allein oder im Zusammenhang mit sowieso vorhandenen Daten ist dabei unerheblich, denn niemand hat angezweifelt, dass auf die Daten Zugriff genommen wird. Das aber war nur der kleinste Teil der „Kleinen Anfrage“, den wichtigeren Teil hat man bisher nicht beantwortet.