Vorsätze und Verbote

Bundesjustizministerin Zypries will das "Europäische Jahr der Kreativität und Innovation" für den weiteren Ausbau von Monopolrechten nutzen

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Die Europäische Union stellt seit 1983 jedes Jahr unter ein Motto. 2009 soll danach das "Jahr der Kreativität und Innovation" sein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will diese Gelegenheit nutzen und ließ verlautbaren, dass sie "geistige Eigentumsrechte" 2009 "in Deutschland, Europa und international […] aktiv fortentwickeln" wolle und sich dazu "eine Menge vorgenommen" habe.

Neben einer vom Justizministerium veranstalteten internationalen Urheberrechtskonferenz am 7. und 8. Mai 2009 soll auch ein neues Konsultationsverfahren den "Reformbedarf" ermitteln, den die Medien- und Patentindustrie über die in den letzten Jahren erfolgten zahlreichen Änderungen hinaus weiter sieht. Als mögliche Bereiche für einen Ausbau von Verbotsrechten gelten unter anderem die Wissenschaft, die Abgabe von gebrauchter Software und die "Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet".

Bereits beschlossene Sache ist, dass die "europäische Harmonisierung" bei Immaterialgüterrechten weiter vorangetrieben werden soll. Hier nennt die Ministerin eine "einheitliche Regelung der Privatkopie" sowie Vergütungsregelungen für diese. Die bisherigen Debatten in den EU-Gremien deuten darauf hin, dass diese Vereinheitlichung deutliche Verschlechterungen für deutsche und österreichische Verbraucher bringen könnten.

Auch im Patentrecht ist einiges geplant: Noch im Januar soll der Bundestag über einen Entwurf für ein "Patentrechtsmodernisierungsgesetz" beraten, das Anmeldeverfahren und Gerichtsprozesse "beschleunigen" soll.

Dass die Bundesregierung auch ihren "Einsatz für ein europäisches Patentsystem verstärken" will, heißt bei den bekannten Präferenzen der Akteure, dass dort Softwarepatente in der einen oder anderen Form wieder auf den Tisch kommen. Nach der Abstimmungsniederlage im Europäischen Parlament dürfte dies aber eher in verdeckter als in offener Form geschehen. Offiziell wird ein "Durchbruch bei der Schaffung des Gemeinschaftspatents und eines europäischen Patentgerichts" angestrebt.

Auf eine Mitte Dezember gestartete Online-Petition, die den wirksamen Ausschluss von Softwarepatenten in Europa fordert, hat das Justizministerium bisher noch nicht reagiert. Allerdings können Petitionen mit dem Verweis auf Sachgleichheit ohne Diskussion oder Begründung abgelehnt werden.

Für die Akzeptanz der Ausdehnung von Monopolrechten in der Bevölkerung sollen unter anderem zwei Wettbewerbe sorgen, für die Zypries die Schirmherrschaft übernommen hat: "Die Idee " sucht "Vereinigungen, Unternehmen und Einzelpersonen […], die sich in besonderer Weise für den Schutz des geistigen Eigentums stark gemacht haben" und in "Ideenliebe" sollen sich Schüler im prägungsfähigen Alter mit dem Thema "geistiges Eigentum" beschäftigen.

Warum ausgebaute Immaterialgüterrechte nicht für mehr Kreativität sorgen

Trotz der Konzentration der Begründungen neuer Monopolrechte mit "Kreativen" und "Urhebern" deuten zweierlei Tatsachen darauf hin, dass diese von einem Ausbau von Immaterialgüterrechten nicht zu mehr oder besseren Schöpfungen angeregt werden. Zum einen sind die direkten Nutznießer der geplanten Verbotsrechte selten Urheber, sondern meist bloße Rechteinhaber. Große Unternehmen, die (wie unter anderem Reto Hilty, der Direktor des Max-Planck-Instituts für "Geistiges Eigentum", feststellte) keineswegs die gleichen wirtschaftlichen Interessen haben wie Urheber. Aus diesem Grunde werden auch zusätzliche Profite nicht oder nur an sehr wenige "Künstler" weitergereicht.

Zum anderen belegen sowohl Motivations- als auch Kulturevolutionsforschung relativ einhellig, dass selbst jene wenigen "Künstler", die von einem Ausbau von Monopolrechten tatsächlich finanziell profitieren, dadurch nicht zu mehr Kreativität angeregt werden. Schon seit längerem ist bekannt, dass die von Politik und Medien für den weiteren Ausbau von Immaterialgüterrechten herbeizitierte Anreiztheorie nur auf einem begrenzten Gebiet funktioniert. Bereits in den 1970er Jahren fasste Kenneth McGraw von der University of Mississippi die Ergebnisse der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Motivationsstudien zusammen und kam zu dem überraschenden Ergebnis, dass finanzielle "Anreize" zur Leistungsminderung führen können – vor allem wenn die Leistung komplex ist und/oder schöpferischen Aufwand erfordert.

So kamen beispielsweise Testpersonen, die einen elektrischen Schaltkreis herstellen sollten, den sie nur mittels eines Schraubenziehers herstellen konnten, weil die ihnen zur Verfügung gestellten Drähte zu kurz waren, deutlich schneller zum Ziel, wenn ihnen vorher keine Belohnung versprochen wurde.1 Finanzielle Anreize verringerten die Risikobereitschaft und damit auch ungewöhnliche, neue Ansätze. "Extrinsische" Motivation verschlechterte die Ergebnisse bei "heuristischen" – also kreativen – Aufgaben und steigerte die Ergebnisse lediglich bei "algorithmischen" Aufgaben, für die es bereits bekannte Lösungswege gab.2

Es gibt, wie die Harvard-Psychologin Teresa Amabile später herausfand, allerdings noch eine Ausnahme von der Ausnahme: Wenn die finanzielle Belohnung die Durchführung der kreativen Aufgabe erst möglich macht, fördert sie ein besseres Gesamtergebnis. Darüber hinausgehende Belohnungsanreize verschlechtern das Ergebnis jedoch wieder.3 Eine adäquate politische Umsetzung dieser Ergebnisse wäre also beispielsweise eine Künstlergrundsicherung, nicht aber ein System, das sehr wenigen Menschen sehr hohe "Belohnungen" bietet, der großen Masse aber zu wenig für ein Grundauskommen.

Lediglich eine einzige der geplanten Maßnahmen könnte potentiell für etwas mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgen und damit auch "Kreativen" nützen: Im Rahmen der Umsetzung von Empfehlungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" soll "untersucht werden, inwieweit die demokratische Teilhabe der Kreativen an den Entscheidungen ihrer Verwertungsgesellschaft optimiert und allgemein die Transparenz erhöht werden kann."

Potentiell betroffen dürfte hiervon vor allem die Gema sein, die zunehmend wahrgenommen wird wie ein nigerianischer Scammer. Sie lockt junge Musiker mit einem Monopol auf die Ausschüttung von Leermedienabgaben und Sendetantiemen zum Beitritt, nur um diese nach einigen Jahren mit der Erfahrung wieder austreten zu lassen, dass sie (trotz eines stolzen Verwaltungsanteils, den die Verwertungsgesellschaft ohnehin von den Tantiemen abzieht) weit mehr an Gebühren berechnet bekommen, als die Gema an sie ausschüttet.

Grund dafür ist ein Verteilungssystem, das nur einer relativ kleinen Clique von Rechteinhabern nutzt. Bisher wurde argumentiert, dass diesen Missstand nicht die Politik, sondern die Gema-Mitglieder selbst beheben müssten. Ein "ordentliches (und damit stimmberechtigtes) Mitglied wird man bei der Gema aber nur bei entsprechendem Umsatz. Damit ergibt sich in den Gremien der Verwertungsgesellschaft eine automatische Mehrheit besserverdienender Bürokraten, die das Ausschüttungssystem ebenso wie andere Regeln immer stärker zu ihren Gunsten verändern kann.