Debatten um den Bundestrojaner und ein näher rückender Auskunftsanspruch der Musikindustrie

Datenschutzrückblick 2008 - Teil 2

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April

Trotz der energischen Kritik der Musikindustrie enthält der neue Entwurf zur "besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte" weiterhin eine Hürde, was den Auskunftsanspruch angeht. Vom Richtervorbehalt will man nicht abweichen.

In Bayern passt man das Gesetz, das heimliche Onlinedurchsuchungen erlauben soll, schnell der veränderten Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an - der "Bundestrojaner" und die "Onlinedurchsuchungen" bleiben weiterhin aktuell. Das BKA arbeitet jedenfalls mit Hochdruck an dem, was nach den im April geäußerten Kommentaren des BKA-Chefs nur ca. 10mal im Jahr zum Einsatz kommen soll. Spitzfindig diskutiert man später darum, ob ein heimliches Betreten der Wohnung zur Installation eines Trojaners grundgesetzkonform ist - schließlich stelle es ja keine heimliche Durchsuchung dar.

Nach LIDL geraten auch Edeka und Plus in die Schlagzeilen, weil dort ebenfalls das Interesse am Mitarbeiter etwas zu stark ausgeprägt ist. LIDL versucht sich derweil in Schadensbegrenzung und entwickelt, gemeinsam mit dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Jacob, ein neues Videoüberwachungskonzept.

Eine neue Datenschutzkultur wird gefordert, fast zeitgleich wird eine ernüchternde Studie zur Informationsfreiheit veröffentlicht, die eines deutlich macht: auf der einen Seite steigt die Gier nach mehr Daten, während auf der anderen Seite die Geheimniskrämerei und die Abschottung zunehmen. Die Grünen bringen sich dementsprechend auch gegen den Schnüffelstaat in Stellung und der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins bemängelt die Verschwendung öffentlicher Gelder durch die stete Verabschiedung verfassungswidriger Gesetze.

Die Sperrung von Nazi-Webseiten, die im Jahr 2002 mit dem Vorstoß des Herrn Büssow ihren Anfang nahm, beschäftigt weiterhin die Gerichte und auch hier gilt: nichts Genaues weiß man nicht.

Das Gerangel um das BKA-Gesetz geht weiter und der Ton nimmt an Schärfe zu, zur gleichen Zeit ist die nächste Baustelle eröffnet: Das neue Sicherheitsgesetz, das auch sogenannte Vorfeldhandlungen unter Strafbarkeit stellt. Mit bis zu drei Jahren Gefängnis soll der bestraft werden, der Anleitungen zum Bombenbau ins Internet stellt oder solche Anleitungen aus dem Internet herunterlädt, wer Hetzpropaganda von Terroristen verbreitet oder für eine Ausbildung in terroristischen Trainingslagern wirbt.

Der Verfassungsschutz sieht erneut das Internet als zentrales Instrument für Terroristen und die Bundesregierung sieht Anlaß, die Entwicklung des Datenschutzrechtes als positiv zu bewerten an. In Zeiten von Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und dergleichen mehr eine im besten Fall amüsante Ansicht. Gleiches gilt für Dr. Schäubles Bewertung der neuen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung. Rabulistik ist in im Jahre 2008.

Mai

Das Bewertungsportal meinprof.de wird mit einem Bußgeld bedacht, während das Bundesverfassungsgericht sich mit nackten Tatsachen befasst und über Altersnachweise für Pornoseiten entscheiden soll. Andererseits ist aber auch die Sammlung von Passdaten und -bildern Grund für eine Verfassungsbeschwerde - Karlsruhe bekommt also weiterhin viel zu tun.

Die Freiheitsredner feiern Geburtstag, ein neues Gesetz auch. Ab jetzt werden Computerspiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", mit einem Werbe-/Vertriebs- und Abgabeverbot bedacht.

Dr. Wiefelspütz zeigt sich ein weiteres Mal sehr ehrlich, wenn es um Sicherheitsgesetze geht. Eine Garantie, dass auf Vorrat gespeicherte Daten niemals in größerem Ausmaß genutzt würden als jetzt vorgesehen, gebe es nicht, heißt es von seiner Seite. Allerdings ist dies bei einem "gut aufgestellten Rechtsstaat" kein Problem, genauso wenig wie das notwendige Abhörkompetenzzentrum.

Eine Petition gegen das BKA-Gesetz wird vom fleißigen AK Vorrat eingereicht, ein Aktionstag gegen Überwachung initiiert... und das, was bis zum Ende des Jahres als "Telekomgate" bezeichnet werden wird, findet seinen Anfang. Noch geht es "nur" um Verbindungsdaten der eigenen Manager. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst" sagt Herr Obermann, der in den nächsten Monaten noch etliche solcher erschütterten Kommentare abgeben wird. Die vormalige Konzernleitung sieht sich zunehmenden Vorwürfen ausgesetzt. Im Tagestakt werden neue Informationen veröffentlicht und die Staatsanwaltschaft schaltet sich ein. Wer hat was gewusst? lautet die Kernfrage. Selbst der Bundesinnenminister kommt nicht umhin, sich mit dem Thema zu befassen. Ein neuer Datenschutzbeauftragter soll helfen, die Affäre schnell aufzuklären.

Die Uni Magdeburg stellt versehentlich die Daten von Tausenden von Studenten ins Netz, der deutsche Journalistenverband fordert die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung.

Juni

Wie verhindert man gesetzliche Regelungen, die suboptimal für einen selbst wären? Man setzt auf Selbstverpflichtung - so auch nach "Telekomgate". Für Datenschützer ist das sich ausweitende Desaster jedoch eine Fundgrube. Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD, bringt es in seiner Schäublekritik auf den Punkt: "Mit seiner unsäglichen Parole, 'wer nichts zu verbergen habe, brauche auch vor Überwachung keine Sorge zu haben', hat er die Verlotterung des Datenschutzes in Deutschland eingeleitet". Herr Obermann von der Telekom verspricht übrigens schnelle Aufklärung der Affäre...

Und die nächste bitte: ver.di-Bundesvorstand Schröder kündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung an, der Berliner Datenschützer Dix fordert eine Aussetzung der VDS und Dr. Schäuble hält alle Datenschutzgesetze für ausreichend. Die jahrelangen Kontrollen bei der T-Kom, die ergebnislos verliefen waren es sicherlich auch.

Jörg Ziercke, BKA-Chef, bestätigt einmal öfter die Befürchtungen der Kritiker, dass die heimliche Onlinedurchsuchung nur das Einfallstor für eine heimliche Wohnungsbetretung sein soll und in Bayern und Hessen klagt man gegen das KFZ-Kennzeichen-Scanning, das das BVerfG im März für verfassungswidrig erklärte. Die Beschattung eines Journalisten sei doch völlig in Ordnung, wenn es um Betriebsgeheimnisse geht... So jedenfalls die Argumentation des für die Telekom tätigen Sicherheitsunternehmens. Die beiden Firmenleiter, die ihre Ausbildung beim Staatssicherheitsdienst genossen hatten, sehen in ihrer Tätigkeit die klassische Observation, nichts Illegales also. Das satirische Wochenmagazin Extra3, das bereits mit Fragen Sie Dr. Schäuble einen Klassiker schuf, widmet der Telekom ein Liedchen. Gruner + Jahr stellen Strafanzeige gegen Unbekannt und die Politiker sehen sich genötigt, so langsam vom "Datenschutz ist Täterschutz"-Mantra abzugehen. Auch die Detekteien werden so zu einem Thema.

Die Grünen möchten ein Grundrecht auf Datenschutz, auch die FDP fordert einen verstärkten Datenschutz und die Staatliche Lotterieverwaltung übt sich im Bespitzeln, so wie auch die Saarländische Kriminalpolizei.

Die Meldebehörden beginnen nach der Daten"panne" (dieser Euphemismus stand im Jahr 2008 für alles, was nur entfernt mit versehentlich veröffentlichten Daten, verloren gegangenen Laptops usw. zu tun hatte) mit dem Aufräumen. Über Jahre hinweg waren Daten von Bürgern von mehr als 200 Gemeinden und Städten online abrufbar. "Gut, dass es passiert ist" konstatierte man lapidar.

Der AK Vorrat erhält für sein Engagement einen Preis, der elektronische Einkommensnachweis wird beschlossen, und aus dem "wir haben nur in den Verbindungsdaten gestöbert"-Argument der Telekom wird ein "oder waren auch Inhalte betroffen?" Und das bleibt nicht die einzige Ungereimtheit. Herr Obermann verspricht... ach, lassen wir das. Die CDU/CSU dringt derweil auf eine schnelle Verabschiedung des BKA-Gesetzes

Teil 3: Juli, August, September