Kampf gegen das "unlesbare Monstrum"

Nicht nur das Verfassungsgericht in Karlsruhe muss über den EU-Reformvertrag entscheiden. Auch in Irland werden Klagen geprüft

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Anfang kommenden Jahres soll der so genannte EU-Reformvertrag in Kraft treten. Gelingt das Vorhaben, dann hätte die Europäische Union erstmals eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit. Weil dies unter Umständen zu Lasten der Nationalstaaten gehen würde, müssen sich derzeit Gerichte mit dem Fall befassen. Vor dem deutschen Verfassungsgericht in Karlsruhe wurden gleich mehrere Klagen verhandelt. Zugleich dauern auch in Irland die Streitigkeiten an, nachdem der Reformvertrag dort Mitte Juni vergangenen Jahres abgelehnt wurde. Eine irische Friedens- und Bürgerrechtsorganisation prüft nun, ob die Wiederholung der Volksabstimmung überhaupt zulässig ist. Geht nur einer der Rechtsstreits zugunsten der Kritiker aus, wäre der EU-Vertrag erneut gescheitert.

Am Dienstag und Mittwoch dieser Woche mussten sich die acht Richter des ersten Senats in Karlsruhe mit gleich mehreren Klagen auseinandersetzen. Einspruch hatte zum einen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler erhoben. Eine weitere, unterschiedlich begründete Klage stammte von der Fraktion der Linken im Bundestag. Klageführer ist Fraktionschef Oskar Lafontaine, unterzeichnet ist die Verfassungsbeschwerde von den 53 Mitgliedern der Bundestagsfraktion.

Eine weitere Klage hatte der Vorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei, Klaus Buchner, verfasst. Kurzfristig waren zudem noch die Einwände von einer Gruppe konservativer Politiker aufgenommen worden: Ex-Thyssen-Vorstandchef Dieter Spethmann, der frühere CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Graf von Stauffenberg und der emeritierte Tübinger Professor Joachim Starbatty. Mit einer Entscheidung wird bis zum Frühsommer gerechnet. Vier der acht Richter am Bundesverfassungsgericht, so berichtete (http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE51A04420090211) die Nachrichtenagentur Reuters am ersten der beiden Verhandlungstage, hätten "durchblicken lassen, dass ihnen Teile des Lissabon-Vertrags zu weit gehen".

Linke Kläger befürchten Schaden für Sozialstaat

Die deutschen Kläger gegen den EU-Vertrag lassen sich grob in zwei Gruppen aufteilen. Die linksgerichtete Kritik zielt in erster Linie auf die sozialpolitischen Konsequenzen ab. Der Sozialstaat würde durch das EU-Vertragswerk ausgehebelt, sagt etwa Lafontaine. Es würde in den 27 Mitgliedsstaaten der Union eine "marktradikal verfasste Wirtschaftsordnung" etabliert, begründete er den Einspruch.

In seiner Stellungnahme in Karlsruhe verwies Lafontaine zudem darauf, dass der Vertrag von Lissabon jedwede Regulation im Finanzverkehr ausdrücklich verbiete, um stattdessen den freien Finanz- und Warenfluss zu stärken. Zudem würde der Privatisierung von Sparkassen Vorschub geleistet, obwohl sich gerade diese Kreditinstitute in Zeiten der Finanzkrise als verlässliche Partner erwiesen haben.

"Ein Kritikpunkt am Reformvertrag ist die vertraglich festgelegte Möglichkeit von Kampfeinsätzen der Bundeswehr, die nicht der Verteidigung dienen", fügt der Vorsitzende der Ökopartei ÖDP, Klaus Buchner, an. Dies könne bedeuten, dass die EU in einen fremden Staat einmarschiert, um die Kontrolle über die Ölreserven zu bekommen. Zudem würde durch den Reformvertrag der in Deutschland geltende so genannte Parlamentsvorbehalt, die zwingende Zustimmung der Legislative zu Kampfeinsätzen, ausgehöhlt. Dies verstoße gegen das deutsche Grundgesetz.

Nach der Anhörung in dieser Woche zeigten sich die Kläger zuversichtlich. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in der Anhörung am Mittwoch "erhebliche Zweifel" an der Legitimität des Vertragswerks erkennen lassen, sagte der Bundestagsabgeordnete der Linken, Diether Dehm. Die Richter hätten "erstaunlich kritische Fragen" an Vertreter des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung gestellt, die den Vertrag von Lissabon verteidigten.

Verlust der staatlichen Souveränität befürchtet

Namentlich waren das der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und SPD-Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Nach Berichten von Nachrichtenagenturen blieben beide Politiker bei ihren Ausführungen jedoch weitgehend auf der assertorischen Ebene. "Der Vertrag beeinträchtigt die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht", wird Schäuble von der dpa zitiert. Der Sozialdemokrat Steinmeier bezeichnete das EU-Vertragswerk indes als notwendig, um die großen Aufgaben des Bündnisses zu bewältigen: die Bekämpfung des Terrorismus, den Klimawandel und die Weltwirtschaftskrise. "Der Vertrag von Lissabon stärkt die demokratischen Grundlagen der Europäischen Union nachdrücklich", sagte Steinmeier.

Das Problem der Regierung liegt darin, dass die Gegner eben nicht nur aus der Linken kommen. Konservative Politiker wie Gauweiler befürchten einen Souveränitätsverlust des Nationalstaates. Sie verweisen auf die undemokratische Struktur der EU, in der die Kommission gegenüber dem Parlament ungleich mehr Macht hat.

Es bestehe in Brüssel ein "notorisches Demokratiedefizit", kommentierte der Freiburger Professor Dietrich Murswiek den Einspruch. Trete der Reformvertrag in Kraft, sei eine Schwächung der demokratischen Mitbestimmung in den einzelnen Mitgliedsstaaten die Folge, sagt der Klagebevollmächtigte des CSU-Manns Gauweiler. Der Vertreter von Stauffenberg, Markus Kerber, bezeichnet die EU als "Hydra", als nicht mehr steuerbaren und nicht mehr zu kontrollierenden Organismus. "Brüssel ist endgültig zu einem Gewaltenkonglomerat geworden", beklagt der Berliner Jurist. Das EU-Parlament sei zudem "weit davon entfernt, ein demokratisch legitimiertes Parlament zu sein". Und der Reformvertrag selbst sei ein "unlesbares Monstrum", so Kerber.

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Vosskuhle, stellte jedoch bereits fest, dass es nicht um solche Kriterien gehe. In Karlsruhe werde allein entschieden, ob der Lissabon- oder Reform-Vertrag der EU im Einklang mit der deutschen Verfassung (Grundgesetz) stehe.

Wird das zweite Referendum in Irland gekippt?

Selbst wenn dies festgestellt würde, droht den Befürwortern des Vertragswerks weiterhin aus Irland Ungemach. Am 12. Juni 2008 war der Lissabon-Vertrag dort bereit in einer Volksabstimmung abgelehnt worden (Irland stimmt gegen EU-Vertrag).

Anfang des Jahres nun kündigte Irlands Premierminister Brian Cowen an, die Abstimmung kurzerhand wiederholen zu lassen. Gescheitert war sie aus mehreren Gründen: Die in Irland starke katholische Kirche hatte gegen das Vertragswerk Stimmung gemacht, weil sie eine Aufweichung der konservativen familienpolitischen Richtlinien des Landes befürchtete. Kontrovers wurde besonders das Thema der Abtreibungen behandelt. Zugleich aber hatten auch soziale Organisationen gegen den Reformvertrag mobilisiert. Ähnlich wie nun die Linke in Deutschland wiesen sie auf die drohende Festigung neoliberaler Strukturen hin.

Auch die Militarisierung der Europäischen Union ist in Irland ein Politikum. Nach Angaben der Friedens- und Bürgerrechtsorganisation Peace & Neutrality Alliance (PANA) haben sich bereits im April 2007 rund 58 Prozent der Befragten dagegen ausgesprochen, dass der kleine Flughafen in Shannon südwestlich von Dublin für Militärflüge im Rahmen des Irak-Krieges genutzt wird.

Nun prüfen die Aktivisten von PANA eine Klage gegen die Wiederholung des Referendums, die von Premier Cowen für den Sommer geplant ist. Die irische Bevölkerung habe das Vertragswerk bereits abgelehnt, eine erneute Abstimmung sei deswegen nicht legitim. Daran änderten auch die Versprechen aus Brüssel und Dublin nichts, auf die Bedenken aus der Bevölkerung einzugehen. Diese Versprechen seien schließlich nicht rechtsverbindlich.

"Weil die Menschen diesen Vertrag bereits abgelehnt haben, wäre es illegal, sie erneut über denselben Kontrakt abstimmen zu lassen", sagt PANA-Präsident Roger Cole: "Ein solcher Schritt würde die geltende Verfassung untergraben." Setzten sich Cole und seine PANA durch, wäre der EU-Reformvertrag erneut gescheitert. Er kann nur in Kraft treten, wenn alle 27 Mitgliedsstaaten ihn annehmen.