Frankreich hat schon sein Antiterror-Paket

Speichern von Verbindungsdaten und Zwang zur Offenlegung der Kryptoschlüssel

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Nachdem bereits letzte Woche der französische Senat das "Anti-Terror-Paket" gebilligt hat, gab gestern Abend auch das französische Parlament grünes Licht für die neuen Gesetze, die den Sicherheitskräften zahlreiche neue Befugnisse gewähren. Die Grünen stimmten dagegen, die Kommunisten enthielten sich der Stimme, die Rechten waren "ohne Reserve" für die Maßnahmen.

Wie auch in den USA (Anti-Terror-Paket in den USA auch vom Senat verabschiedet), in Deutschland und in anderen Ländern haben Kritiker und Datenschützer, die vor vorschnellen Einschränkungen der Rechte der Bürger warnen, gegenwärtig einen schweren Stand. Wer sich gegen die Verschärfungen stellt, wird von denjenigen, die aufgrund der Anschläge vom 11.9. jetzt die Möglichkeit oder Notwendigkeit sehen, eine Law-and-Order-Politik durchzusetzen und die Grenzen dichter zu machen, allzu gerne unter moralischem Druck gesetzt.

Das Gesetz für die tägliche Sicherheit (Loi sur la Sécurité Quotidienne: LSQ), das nach den Anschlägen noch schnell durch 13 Zusatzanträge erweitert worden war, erweitert die Befugnisse der Polizei, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen ohne Zustimmung des Besitzers im Zuge von Vorerhebungen vorzunehmen. Auch die Durchsuchung von Fahrzeugen wurde erheblich erleichtert, was bislang ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl nicht möglich war. Auch Sicherheitskräfte dürfen in "sensiblen Zonen" wie Einkaufszentren oder Sportplätzen Leibesvisitationen vornehmen. Schärfere polizeiliche Kontrollen an Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und anderen "gefährdeten" öffentlichen Orten, wie sie bereits seit dem 12.September durch die erhöhte Sicherheitsstufe "Vigipirate" umgesetzt wurden, sind nun zumindest bis 2003 möglich (mehr zum Gesetzespaket: Mobilisierung in Frankreich).

Innenminister Daniel Vaillant, ebenso eifrig in Frankreich wie Otto Schily in Deutschland für die Verschärfung der Gesetze eintretend, betonte in seiner Rede vor der Nationalversammlung, dass der Kampf gegen den Terrorismus die Freiheit fördere und sie nicht einenge: "Kollektive Sicherheit ist nicht der Feind der individuellen Freiheit." Gefordert sei "nationale Einheit".

Die Provider sind verpflichtet, die Verbindungsdaten bis maximal ein Jahr zu speichern. Verhöre können auch über Videokonferenzen durchgeführt werden. Zur Decodierung von verschlüsselten Nachrichten darf auch auf Methoden der Geheimdienste zurückgegriffen werden, zudem können Anbieter von Kryptoprodukten dazu gezwungen werden, den Sicherheitsdiensten den Schlüssel zum Decodieren zu übergeben.

Das Gesetz regelt aber auch viele andere Dinge, die nichts mit dem Terrorismus zu tun haben. Ein Beispiel ist die Verordnung zu Rave-Parties, die nun angemeldet werden müssen. Ansonsten droht die Beschlagnahme der Tonanlagen.