Linken verboten!

KPMG weiß nicht, wie das Internet funktioniert

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KPMG ist nicht die Kommunistische Partei der MonGolei, sondern eine gewaltige Consulting-Firma, die im Jahr 2000 Rekordeinnahmen von 13,5 Milliarden Dollar verbuchen konnte. Laut Selbstaussage ist es our professionals' understanding of client industries and businesses, das die Firma befähigt, so gute Consulting-Dienste zu leisten.. Was immer die Jungs von KPMG da nun verstanden haben wollen - das Internet war es jedenfalls nicht.

Ein amerikanischer Computergeek namens Chris Raettig hat eine liebevolle Seite gebastelt, die direkt auf Firmenhymnen linkt, jeweils intelligent kommentiert. Darunter ist auch die von KPMG, die von einem Firmeninsider angeblich so beschrieben wird: it is awful, awful, awful and we are very (very) embarassed to be associated with it.

Das dachte sich wohl auch Frank Dunne, seines Zeichens Senior Manager für Global Brand & Regulatory Compliance bei KPMG, der Chris Raettig anmailte und ihn aufforderte, den Link auf KPMG zu entfernen. Ein solcher Link erfordere eine formelle Vereinbarung zwischen beiden Seiten, wie die Link-Policy von KPMG festlege. Chris Raettig solle den Link entfernen und sich erst mal um eine formelle Vereinbarung kümmern.

Damit beweist KPMG in zweifacher Hinsicht, das man dort keinen blassen Schimmer hat, wie das Netz der Netze arbeitet. Erstens gäbe es das Web nicht, wenn jeder Link im WWW das Einverständnis beider Seiten erfordern würde (um direkt aus der Antwortmail von Chris Raettig zu zitieren). Zweitens konnte Dunne seinem Brand keinen größeren Schaden zufügen, als diese dümmliche Mail zu verschicken. Denn das Schöne am Netz ist, dass Informationen so schnell wandern: Die Link-Policy ward schnell bekannt, und viele Leute linkten auf KPMG, um herauszufinden, wie diese Firma ihre Link-Policy durchsetzen will (auch wir wollen's wissen: www.KPMG.com).

Jetzt hat's KPMG auch noch zu einem zweiseitigen Wired-Artikel gebracht. Man hätte wetten können, die Firma würde auf Nachfrage ihre Link-Policy dementieren. Falsch vermutet: Ein KPMG-Sprecher namens George Ledwith verteidigte das Vorgehen zum "Brand-Schutz" und gab anscheinend ohne Schamesröte zu, dass "Hunderte" solcher Mails bereits im letzten Jahr verschickt wurden.

Dass KPMG damit durchkommt, ist praktisch ausgeschlossen. Denn Internet in der jetzigen Form wäre dann nicht mehr denkbar - keine langen Linklisten (man kommt ja mit dem Erlaubnis-Einholen nicht mehr hinterher), keine automatischen Spiders von Suchmaschinen - oder gleich noch eine automatische Erlaubnisanfrage miteinbauen, wobei es zu einem Email-Problem käme, das Werbe-SPAM weit in den Schatten stellen würde -, keine aktuellen Artikel in Online-Zeitschriften (wie lange wohl KPMG braucht, um den Link oben zu genehmigen, würden wir formell anfragen)?

Ein amerikanischer Richter hat bewiesen, dass er verstanden hat, was das Internet ist, als er auch deep linking (ein Link nicht auf die Homepage, sondern auf eine tiefer liegende Seite) zuließ. Im konkreten Fall ging es um einen Streit, bei dem TicketMaster der Site Tickets.com verbieten wollte, deep links zu setzen - Gott sei Dank erfolglos (Deep Linking). Hier die Juristen einzuschalten, beweist grobe Inkompetenz: Ein Link auf die Konkurrenz ist stets Werbung für die Konkurrenz. Wer Content anlinkt, macht sich abhängig. Einfach kurz die Seite verschieben, und die Besucher der anderen Site müssen sich mit 404ern abfinden. Wenn der Referrer bestimmt werden kann, könnte man auch gleich die Leute, die von der Konkurrenz kommen, auf besondere Seiten umleiten ("für Neukunden Sonderangebote!"). Anstatt sich erfolgreich mit Internet-Waffen zu wehren, hat sich TicketMaster nur lächerlich gemacht.

À propos lächerlich machen: Man kann leider nicht so sicher sein, wie wohl deutsche Gerichte bei einem ähnlichen Fall entscheiden würden. Wir verdanken dem Hamburger Landgericht, dessen Kompetenzen in der Juristerei zweifellos größer sind als beim Internet, folgende Dauerfloskel, die auf (fast) jeder deutschen Homepage wertvollen Platz verschwendet:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für alle Links von meiner Seite auf andere Seiten im Internet gilt: Ich erkläre ausdrücklich, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte NICHT zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei mir sichtbaren Banner, Buttons und Links führen.

Österreich ist übrigens ungefähr genauso fortschrittlich wie Deutschland, jedenfalls in dieser Hinsicht (vgl. Haftbar für Inhalte auf einer verlinkten fremden Website) .

Da sich jede von mir angelinkte Pony-Pflege-Seite über Nacht in eine Bombenbau-Anleitung verwandeln kann, muss der Linkhaftungsausschluss eine implizite Selbstverständlichkeit sein. Ein gesetzgeberisches Eingreifen könnte viel Rechtsunsicherheit (und viel wertvollen Homepage Real Estate) sparen. Und bei dieser Gelegenheit könnte man auch gleich niederschreiben, dass Links generell nicht genehmigungspflichtig sind. Eigentlich selbstverständlich, aber so kann man von vorneherein verhindern, dass übereifrige Brand Manager Homepagebetreiber belästigen.