Website rollt den Tod eines Hackers neu auf

Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahren im Todesfall des Berliner Hackers Boris F. erhebt das "Tronland" mit brisanten Dokumenten Anklage gegen die Behörden

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Über drei Jahre nach dem mysteriösen Tod des Berliner Smartcard-Hackers mit dem Pseudonym Tron lassen Freunde des 26 Jahre alt gewordenen Verschlüsselungsexperten den Ermittlungsfall im Netz noch einmal auferstehen. Veröffentlicht haben sie Auszüge aus den Obduktionsberichten genauso wie einen Großteil des Briefwechsels zwischen Vertretern des Chaos Computer Clubs (CCC) beziehungsweise den beiden Anwälten der Eltern des Toten mit der Staatsanwaltschaft. Untermauert werden soll damit der Vorwurf an die Behörden, an einer Aufklärung der Tatumstände nicht interessiert gewesen zu sein.

"Knackte er einen Code zuviel?", fragte nicht nur die Bild-Zeitung im Oktober 1998. Schon damals stellte das fünftägige Verschwinden des Boris F. und die Auffindung seiner kunstvoll mit einem Draht und einem Gürtel an einen Baum am Südende einer Grünanlage in Berlin-Britz geknüpften Leiche am Nachmittag des 22.10.1998 die "Polizei vor Rätsel" (Berliner Morgenpost). Wollten doch außer den CCC-Kollegen des als scheu, aber lebensfroh geltenden Hackers auch die Ermittler "nicht an Selbstmord glauben" (Berliner Zeitung).

Echtes Licht in das Dunkel brachten die Aufklärungsarbeiten der Kriminalpolizei allerdings nie: Das Ermittlungsverfahren wurde am 18. Mai vergangenen Jahres eingestellt - trotz starker Verdachtsmomente, dass das nach dem Held des Walt-Disney-Klassikers Tron benannte "weltberühmte Computer-Genie" (BZ einem Verbrechen zum Opfer fiel.

Die sich noch im Aufbau befindliche Website Tronland hat sich nun nicht nur dem Gedenken an den verstorbenen Hacker gewidmet, sondern auch eine Reihe von Dokumenten veröffentlicht, die der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt Versagen und die Nicht-Verfolgung wichtiger Spuren in dem die Szene bis heute beschäftigenden Fall vorwerfen. Zu finden ist in dem von Freunden Trons erstellten, durchgehend mit schwarzem Hintergrund versehenen Erinnerungsraum auch ein im Namen der Mutter von Boris F. verfasstes Schreiben des CCC-Sprechers Andy Müller-Maguhn, das die auf dem 16. Chaos Communication Congress wider gegebene Sicht der Dinge untermauert (Tron spukt weiterl) und den Behörden ein letztes Mal Dampf zu machen versucht.

"Wir befinden uns in der unglücklichen Lage, den hier ursprünglich zuständigen Ermittlungsorganen nachweisen zu können, dass wesentliche Untersuchungen, die rein technisch hätten beantworten können, ob hier ein Mord oder eine Suizid vorliegt, nicht durchgeführt wurden, sowie wesentliche Erkenntnisse aus den durchgeführten Ermittlungen und Befragungen ignoriert wurden, die ein Fremdverschulden nahe legen." - Aus Andy Müller-Maguhns Brief an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 11. Mai 2001

In das Webarchiv eingefügt ist neben der daraufhin erfolgten Einstellungsverfügung außerdem der Einspruch des zweiten Anwalts der Eltern nebst inoffiziellen Ergänzungen sowie die just drei Jahre nach dem Untertauchen des Starhackers erfolgte Ablehnung der Beschwerde durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Das letzte Nudelgericht

Zentral für die Begründung der Mordtheorie ist der Obduktionsbericht des Instituts für Rechtsmedizin der FU Berlin vom 23.10.1998 zusammen mit ergänzenden gerichtsärztlichen Stellungnahmen und Gutachten, die Telepolis in Auszügen bereits vorliegen und auch im Web veröffentlicht werden sollen. Darin ist detailliert nachzulesen, dass sich "im Magen etwa 400 ml wenig angedauten breiigen Inhaltes ... überwiegend bestehend aus größeren Nudelstücken (Spaghetti)" befanden. Dazwischen gemixt waren "kleinere bis ganz kleine Salatstücken", die sich bei einer Nachuntersuchung als Basilikum erwiesen, sowie "kleine streifenförmige längliche Stücken (geriebener Käse?), keine Fleischstücken."

Die "teils würzig nach Brühe, teilweise fruchtig-aromatisch" riechende Magenfüllung entsprach in ihrer Zusammensetzung interessanterweise just der "Henkersmahlzeit", die Boris F. am 17.10.1998 mittags von seiner Mutter serviert bekam. Danach verlässt der Hacker zusammen mit einem Bekannten an dem warmen Herbsttag die Wohnung in der Gropiusstadt mit unbekanntem Ziel. Um 14:26 Uhr hebt er 500 Mark mit der Postbank-Karte seiner Großmutter an einem Geldautomaten am U-Bahnhof Lipschitzallee ab - zwei Stationen vom Fundort seiner Leiche entfernt, bei der sich die Scheine wieder finden. Danach verliert sich die Spur im Ungewissen. Sein Handy ist bis zum Leerlaufen des Akkus einen Tag später immer in derselben Funkzelle eingebucht.

Der Obduktionsbericht legt den Todeszeitpunkt auf maximal drei Stunden nach dem letzten Spaghetti-Essen fest, da die Reste noch kaum verdaut waren. Gleichzeitig war der am Baum hängende tote Körper allerdings in einem "sehr gutem Erhaltungszustand" mit nur unwesentlichen "Vergängnisveränderungen". Ein Hängen der Leiche über einen Zeitraum von drei, vier oder gar fünf Tagen schlossen die Gerichtsmediziner in einer Stellungnahme vom 7.4.2000 daher "praktisch aus".

Frisch gekühlte Leiche?

Das lässt letztlich nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder starb Boris F. am 21. oder am 22. Oktober 1998 und gönnte sich wenige Stunden vor seinem Ableben erneut Pasta mit Käse und Basilikum - vielleicht im letzten Gedenken an die Mama. Oder er segnete schon am 17. Oktober mit dem häuslichen Mittagessen im Magen das Zeitliche und wurde nach einer Frischhalte-Lagerung Tage später von seinen Mördern an den Baum im Park gehängt.

Die Mutter des Toten sowie der CCC-Sprecher Müller-Maguhn bevorzugen nach der "Identifizierung" der verwendeten Sphaghetti-Zutaten die zweite Variante und beziehen sich dabei auf die Dokumentation der von den Eltern beauftragten Rechtsanwälte.

"Unter Annahme der festgestellten Obduktionsergebnisse muss die Leiche also nach Tod am Samstag dem 17.10.1998 gegen 16:30 bis mind. Dienstag 20.10.1998 gegen 16:30 (48 Stunden vor Auffinden) in fachmännischer, den Fäulnisprozess nahezu verhindernder Art und Weise gekühlt worden sein", schreiben sie in ihrem Brief an die Staatsanwaltschaft vom Frühjahr. "Eine andere Möglichkeit gibt es nicht." Ein Suizid scheide damit aus.

Die Generalstaatsanwaltschaft betrachtet die von den beiden elterlichen Anwälten erstmals vorgebrachte Kühl- und Mordtheorie jedoch für "fern liegend", wie dem Ablehnungsbescheid für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu entnehmen ist. "Nicht völlig lebensfern" sei es aber anzunehmen, "dass ein alltägliches, überall erhältliches Gericht wie Nudeln mit Käse und Basilikum mehrmals nacheinander verzehrt wird". Die von den Rechtsanwälten geforderte, aber trotzdem unterbliebene lebensmittelchemische Untersuchung der Speisereste zur genauen Identifizierung der Mahlzeit hätte nicht weiter helfen können. Denn aus der Untersuchung "würden sich keine Hinweise auf konkrete Täter ergeben, gegen die eine Anklage in Betracht käme".

Die Hacker halten dagegen, dass die Tarnung eines Mordes durch einen Suizid nicht so ungewöhnlich sei, wie es sich zunächst anhöre. Zumal sie bei Tron im Gegensatz zu anderen Beobachtern keine Anzeichen für eine Selbstmordgefahr sahen. Sie verweisen auf neue Erkenntnisse über den Tod des Leiters der EDV-Abteilung der Berliner Firmengruppe Aubis: Lars P. war im September erhängt im Grunewald aufgefunden worden. Zuerst tippte die Polizei auf Suizid. Doch inzwischen wachsen die Zweifel daran, dass sich der 32-jährige Mitarbeiter der in den Berliner Parteispendenskandal verwickelten Holding selbst aufgeknüpft hat. Der zuständige Oberstaatsanwalt Wiedenberg - just derselbe, der auch bei der "Aufklärung" des Tods von Boris F. die Prioritäten setzte - hält sich allerdings bedeckt.

Offene kriminologische Untersuchungen

Dass die Ermittlungen in "unverständlicher Weise schlecht geführt worden sind", wie Müller-Maguhn klagt, legen eine Reihe weiterer Nachlässigkeiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft nahe. So hatte der am Leichenfundort Spuren sichernde Kriminaloberkommissar der 3. Mordkommission zunächst eine Untersuchung des "Strangwerkzeugs", insbesondere im Bereich des Anknüpfens vom Draht an den Gürtel, nach DNA-fähigem Material beantragt. Eine solche Probe hätte aufzeigen können, ob Boris F. die Aufhängevorrichtung je selbst angefasst hatte. Die DNA-Analyse wurde nach mehreren Monaten jedoch abgeblasen. Begründung der Generalstaatsanwaltschaft: Sie sei nicht geeignet gewesen, "weiterführende Hinweise zu erbringen."

Mit einem anderen Untersuchungsauftrag wollte der ermittelnde Kriminaloberkommissar Spuren von Fasern, Haaren, Boden und Rindenborke vom Tatort beziehungsweise von der Leiche miteinander vergleichen lassen. Durch die mögliche Überkreuzung sollte nachgewiesen werden, ob "der Geschädigte selbst auf den Baum kletterte." In der Ermittlungsakte liegen allerdings nur die Ergebnisse zu den Bodenhaftungen vor. Die halten die "Tronländer" für irrelevant, da der Leichnam nach der Abnahme vom Baum direkt auf den Waldboden gelegt wurde. Die entscheidenden Untersuchungen von Fasern, Haaren und Borke scheinen dagegen nach Aktenlage nicht gemacht worden zu sein.

Rätselhaft erscheint den Hackern allerdings, dass der bei einer ergänzenden Akteneinsicht nach dem Einstellungsbescheid aufgetauchte technische Untersuchungsantrag der Polizei vier Unternummern hat. Eine davon trug die mitgelieferte Bodenprobe. Die anderen drei dürften nach Ansicht der Tron-Anhänger für die fehlenden Analysen stehen. Falls sie durchgeführt wurden, sei es nicht erklärlich, warum sie nicht in der Akte zu finden seien.

Ungereimtheiten sehen die Angehörigen des toten Hackers und ihre Anwälte letztlich bei den am Fundort der Leiche entdeckten Drahtstücken. Eine Vergleichsanalyse der verschiedenen Metallstreifen sowie der von Tron in der Hosentasche mitgeführten Kombizange konnte klären, dass nur ein Ende der auf dem Boden gefundenen Drahtstücke wahrscheinlich von seinem Kneifwerkzeug durchtrennt wurde. Das andere Ende des Schnittes fehlte.

Nach dem Bericht der Polizeitechnischen Untersuchungsstelle 23 des Landeskriminalamts Berlin war dies die einzige frische Schnittstelle am Tatort, alle anderen waren schon stark korrodiert. Der Schnitt mit der Zange muss daher wesentlich später erfolgt sein als die Herstellung des Strangwerkzeugs. Diese Tatsache, die der Selbstmordhypothese zuwiderläuft, führte allerdings nicht zum Verfolgen der Spur.

Im Spannungsfeld zwischen Piraten, Industrie und Geheimdiensten

Insgesamt erhob CCC-Sprecher Müller-Maguhn aufgrund der Ignoranz der Behörden bereits im Mai den schweren Verdacht auf "Strafvereitelung im Amt" und lieferte die Erklärung gleich mit: Dass die "Ermittlungen wegen eines mutmaßlichen Kapitalverbrechens" derart nachlässig geführt worden seien, "könnte mit dem geheimdienstlichen Hintergrund oder Verbindungen polizeilicher Dienstellen mit in Betracht kommenden Auskunftspersonen zusammen hängen."

Wie auch in der anwaltlichen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ausgeführt, war Tron schließlich nicht irgendein Hacker, sondern "eine Person mit herausragenden technischen Fähigkeiten in einem sehr speziellen Gebiet, nämlich kryptographischen Systemen." Legendär war beispielsweise Trons Hack der Verschlüsselung des damals von Bertelsmann und Kirch gemeinsam betriebenen Pay-TV-Senders Premiere und der zum Empfang nötigen d-box von Nokia, den er 1997 auf dem Chaos Communication Congress in Hamburg vorstellte (Hacker, bleib bei Deinem Keyboard!).

Aufmerksamkeit lenkte Boris F. auch mit seiner auf dem Höhepunkt der Kryptodebatte erstellten Diplomarbeit auf sich, die ein Konzept zur Verschlüsselung und Abhörsicherung von Telefongesprächen über ISDN vorstellte.

Keine erfolgsversprechenden Ermittlungsanhalte?

Tron stand daher im Kreuzfeuer geheimdienstlicher und wirtschaftlicher Interessen, und musste sich gleichzeitig gegen die Einverleibung in die professionelle Pay-TV-Cracker-Szene wehren. Obwohl er an der kommerziellen Verwertung seiner Forschungsergebnisse nicht interessiert war, bezeichnete ihn ein Vertreter der in Israel gegründeten, nach dem Aufkauf durch den Medienzar Rupert Murdoch von London aus geführten Krypto-Firma NDS gegenüber der Mordkommission "als einen der besten Piraten der ganzen Welt".

Aktenkundig ist auch das Interesse von Geheimdiensten an Boris F. geworden. So berichtete ein Zeuge von einem Anwerbungsversuch durch den Bundesnachrichtendienst. Angesichts des aufgezeichneten Spannungsfelds, in dem Tron zwischen organisierter Kriminalität und Staatsgeheimnisschutz lavierte, erstaunt den Anwalt der Mutter um so mehr, dass es von den Ermittlungsbehörden "zumindest im Einstellungsbescheid nicht mit einem Satz" gewürdigt wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft stimmt dem Advokaten zwar durchaus in dem Verdacht zu, dass Tron "Opfer einer Straftat geworden ist." Die Ermittlungen seien aber "aus zutreffenden Gründen eingestellt" worden. "Erfolgversprechende Ermittlungsanhalte, die zur Aufdeckung eines Tötungsdelikts oder einer anderen Straftat mit suizidalem Ausgang führen könnten," seien nicht ersichtlich. "Es bestehen daher derzeit keine konkreten Ermittlungsmöglichkeiten, den bestehenden Verdacht eines Verbrechens zu erhärten und den Nachweis für die Beteiligung einer bestimmten Person zu erbringen."

Die Eltern Trons und der Chaos Computer Club warten nun sehnsüchtig auf die Freigabe des gesamten Beweismaterials - "um einen Teil der unterbliebenen Untersuchungen selbst durchzuführen", wie Müller-Maguhn gegenüber Telepolis erklärte. Auch wenn die Anerkennung solcher Analysen als Beweismittel fraglich sei, wolle man mehr Licht in das Dunkel bringen. Insgesamt sei es skandalös, dass die Staatsanwaltschaft quasi von den Hackern erwarte, "den Mörder zu liefern."

Ergänzend zu den auf Tronland zu findenden Papieren hat der CCC-Sprecher nun begonnen, erste Dokumente aus den vier Aktenordern, die sich ihm zum Fall Tron angesammelt haben, auf seiner eigenen Website zu veröffentlichen. Die gemeinsamen Aktionen betrachtet er als einen wichtigen Schritt, um eine "größtmögliche Transparenz" zu erzielen. Sie sollen "mehr Leuten die Möglichkeit geben, sich selbst ein Bild zu erstellen und die Arbeit der Ermittlungsbehörden zu bewerten."