Vergleich von Fingerabdrücken kein wissenschaftliches Verfahren

Erstmals hat ein amerikanischer Richter die Daktyloskopie nicht als Beweismittel in einem Mordprozess zugelassen, weil sie den Anforderungen der Wissenschaftlichkeit nicht entspricht

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Biometrische Verfahren zur Identifizierung stehen derzeit in Konjunktur. Das neben der Handschriftanalyse älteste forensische Verfahren ist die Überprüfung von Fingerabdrücken, ausgehend von der Annahme, dass die Papillarleisten der Finger ein sicheres und einzigartiges Merkmal einzelner Menschen sind. Jetzt aber hat ein amerikanischer Richter aufgrund von Zweifeln an der Wissenschaftlichkeit entschieden, dass ein Vergleich von Fingerabdrücken nicht mehr als Beweise herangezogen werden kann.

Das Oberste Gericht hatte 1993 im Fall Daubert gegen Merrell Dow Pharmaceuticals neu bestimmt, welchen Kriterien eine Methode genügen muss, um als Wissenschaft anerkannt zu werden, so dass die durch sie gefundenen Erkenntnisse als Beweise zugelassen werden. Zuvor hatte die "allgemeine Anerkennung" eines solchen Verfahrens ausgereicht. Der Richter ging jedoch davon aus, dass dieses Kriterium besonders bei neuen wissenschaftlichen Methoden nicht genügt, da diese verlässlich sein können, ohne dass sie allgemein anerkannt werden müssen.

Jetzt muss der Richter prüfen, ob eine Theorie oder ein Verfahren als wissenschaftlich gelten kann und daher wichtige und verlässliche Ergebnisse liefern kann. Dabei sollen nur die Prinzipien und die Methodologie geprüft werden, nicht die Ergebnisse, die durch eine wissenschaftliche Methode entstehen. Eine wissenschaftliche Theorie oder Methode muss überprüfbar sein und überprüft worden sein. Berücksicht werden muss, ob sie durch "peer review" veröffentlicht wurde, welche Fehlerraten sie besitzt, welchen Maßstäben sie unterworfen ist und ob sie in der jeweiligen wissenschaftlichen Gemeinschaft anerkannt wird (Hat der Fingerabdruck ausgedient?).

1999 kam es mit "U.S. v. Byron Mitchell" zum ersten Prozess, bei dem die Verteidigung die Wissenschaftlichkeit des Vergleichs von Fingerabdrücken bestritt. Um das Gericht von der Verlässlichkeit der Technik zu überzeugen, hatte das FBI einen Test durchgeführt und die Fingerabdrücke des Angeklagten an die 50 Labors der Bundesstaaten verschickt. Sieben Labors oder 14 Prozent konnten keine Identität feststellen, was für das FBI natürlich peinlich war, denn eine Fehlerrate von 14 Prozent ist für ein verlässliches wissenschaftliches Verfahren einfach zu hoch. Man zog sich dann darauf zurück, dass die Daktyloskopie zwar nicht falsifizierbar, wohl aber verlässlich ist und auf der Erfahrung und der "Kunst" der Experten beruht.

Seit dem ersten Prozess U.S. v. Byron Mitchell 1999 gab es noch weitere solcher Daubert Hearings, bei denen versucht wurde, die Daktyloskopie als wissenschaftliches Beweismittel anzufechten. Bislang wurden 23 derartige Prozesse geführt. Zum ersten Mal entschied jetzt ein Richter von einem Bezirksgericht in Pennsylvania am 7. Januar 2002, dass Fingerabdrücke als Beweismittel nicht zulässig seien, da sie den Daubert-Kriterien für ein wissenschaftliches Verfahren nicht genügen. Das ist insofern auch ganz entscheidend, weil in den USA "wissenschaftliche Experten" nicht nur vom Richter, sondern auch von der Anklage und der Verteidigung bestellt werden, um als Zeugen gehört zu werden. Richter und Geschworene müssen dann die wissenschaftliche Qualifikation feststellen.

Bei dem Prozess geht es um drei Angeklagte, die beschuldigt werden, einen großen Drogenring zu betreiben, der mit vier Morden verbunden ist. Der Richter Louis Pollak ließ den Vergleich von Fingerabdrücken bei allen drei Angeklagten als Beweismittel nicht zu. Allerdings dürfen sie während des Prozesses, für den gerade noch die Jury-Mitglieder ausgewählt werden, vorgeführt werden. In einer ausführlichen Begründung erklärte Pollak die Daktyloskopie für unzuverlässig, die darauf beruht, dass ein Fingerabdruck eines Verdächtigen, der unter mehr oder weniger idealen Bedingungen etwa auf der Polizeistation hergestellt wurde, mit einem mehr oder weniger unvollständigen und verwischten "latenten" Fingerabdruck, der beispielsweise an einem Tatort aufgenommen wurde, verglichen wird. Die prinzipielle Frage ist, neben der Voraussetzung, dass die Hautleisten an den Fingern für Menschen einzigartig und unveränderlich sind, wie viele Ähnlichkeiten festgestellt werden müssen, um eine Identität zu behaupten, die zu einer Verurteilung und im schlimmsten Fall zu einer Todesstrafe führen kann..

Für Pollak ist die Daktyloskopie, selbst wenn sie in den USA seit über 100 Jahren als forensisches Mittel dient, deswegen noch keineswegs ein überprüftes wissenschaftliches Verfahren. Sie sei vor allem eine Technik, deren Ergebnisse aber subjektiv interpretiert würden. Das Verfahren sei auch keiner "peer review" unterzogen worden, da die Finderabdruckexperten keine wissenschaftliche Gemeinschaft bilden und keine bestimmten Qualifikationen besitzen müssen, um als solche zu gelten. Eine Untersuchung eines Finderabdruckexperten könne nicht schon selbst ein verlässliches Ergebnis liefern, wenn die Technik nicht verlässlich sei. Überdies gebe es keine einheitlichen Verfahrensvorschriften, so dass auch die Bestimmung der wissenschaftlichen Fehlerwahrscheinlichkeit vage bleibt. In den USA gibt es kein einheitliches Minimum für die Zahl von Übereinstimmungen, die zur Feststellung einer Identität notwendig ist. Das unterscheidet sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Das FBI legt normalerweise, aber nicht zwingend 12 Übereinstimmungen zugrunde. In Kanada sind beispielsweise 12 oder in Großbritannien 16 Übereinstimmungen notwendig. Nach deutschem Recht gilt als Identitätsnachweis, "wenn bei einer Nichterkennbarkeit des Grundmusters 12 Minutien (anatomische Merkmale), bzw. bei Erkennbarkeit des Grundmusters 8 Minutien übereinstimmen".

Auch wenn die Identifizierung durch Fingerabdrücke aufgrund zunehmender Kritik in ihrer Bedeutung abnehmen sollte, so wäre dies wohl ein Grund, verstärkt DNA-Datenbanken auszubauen. Ansonsten rücken Identifizierungsverfahren durch Netzhaut- oder Irismuster, Gesichtsform, Stimme oder Venenbild an die Stelle der Fingerabdrücke, wo dies möglich ist. So kehren wir womöglich wieder zu der von Bertillon eingeführten Anthropometrie (Bertillonage) auf einer anderen Ebene zurück, die von der Daktyloskopie Galtons abgelöst wurde.