Berlusconi setzt sich ins gemachte Nest

Das neue Urheberrechtsgesetz ist wie für einen Mediendiktator maßgeschneidert

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Die Machtergreifung Hitlers wird oft mit den Schwächen der Weimarer Rechtsordnung begründet. Auch eine Medienmachtergreifung Berlusconis wird nur möglich durch ein totalitarismuskompatibles Urheber- und Medienrecht, welches die Entstehung von Monopolen nicht nur erlaubt, sondern - milde formuliert - "begünstigt".

Eine Übernahme des Kirch-Konzerns durch Silvio Berlusconi und Rupert Murdoch ist schon bei bestehender Rechtslage problematisch: Dies liegt unter anderem am übertrieben langen und umfassenden urheberrechtlichen Schutz, der auf Film- und Fernsehproduktionen gewährt wird.

Würden die Rechte an Filmen und Serien dagegen - wie etwa von Larry Lessig gefordert - nach fünf Jahren ablaufen, hätten auch Sender mit weniger hohem Startkapital eine Chance, mit besserem Programm gegen Medienmonopole anzugehen. Doch allein für eine Verkürzung der Frist auf 50 Jahre nach dem Erscheinungsdatum wäre ein Einbau der korporativen Urheberschaft für Film- und Fernsehproduktionen in das deutsche Urheberrecht vonnöten. Für wirksamere Maßnahmen müsste Artikel 12 des TRIPS-Abkommens geändert werden. Ein umfassenderer Schutz gegen Medienmonopole würde damit internationale Anstrengungen erfordern.

Richtig gefährlich für die Demokratie aber wird ein Medienmonopol erst nach der von der Bundesregierung geplanten vollständigen digitalen Umstellung des Fernsehens bis spätestens 2010 und dem in der aktuellen Urheberrechtsnovelle vorgesehenen Umstieg vom begrenzten Schutz durch Urheberrecht auf unbegrenzte Kontrolle durch Digital Rights Management.

Warum funktioniert Berlusconis Mediendiktatur? Er kauft mit viel Geld Rechte an Filmen und zeigt diese zusammen mit Werbung und politischer Indoktrination in seinen Fernsehsendern.

Sehen Menschen nun solche Fernsehprogramme wegen der Indoktrination oder wegen der Filme? Ein Vergleich mit den Einschaltquoten von - sagen wir - n-tv und RTL legt nahe, dass es wohl eher die Filme sind, die den Zuschauer vor das Fernsehgerät locken.

Man stelle sich vor, Filme mit Sharon Stone würden in Zukunft in digitaler Form und durch Digital Rights Management (DRM) geschützt (Vgl. Content is King! oder die Diktatur des Kleingedruckten) alle sieben Minuten durch Berichte über Roland Koch beim - sagen wir - Kinder streicheln unterbrochen. Nur Menschen mit "besonderer" Geschmacksempfindung würden sich das freiwillig ansehen. Vor allem, wenn sich der Spuk durch entsprechende Programme leicht und automatisiert entfernen lässt - wie man beispielsweise an den jüngeren für das Netz bearbeiteten Simpsons- und Futurama-Folgen gut sehen kann.

Pikanterweise unternimmt die Bundesregierung mit der neuen Urheberrechtsnovelle (Vgl. Privatkopie wird der Zahn gezogen) gerade alles, um das von Berlusconi betriebene Bundling von Politik und Unterhaltung nicht nur zu erlauben, sondern dessen Entbündelung durch den mündigen Bürger auch noch mit Gefängnisstrafen zu bedrohen - durch das Verbot von "Umgehungstechnologie". Denn sonst könnte dieser das gegen seinen Willen verschnürte Paket aus Unterhaltung und Indoktrination entschnüren und es sich in für ihn tragbarerer Form zu Gemüte führen.

Dabei hört das Problem durchaus nicht bei der noch relativ harmlosen Verknüpfung von Unterhaltung und Politik auf: Lizenzen, welche die Verwendung politischer oder wirtschaftlicher Informationen nur in bestimmten Kontexten erlauben sind durchaus denkbar - man denke nur an Non-Disclosure-Agreements oder an die Verbote in den Lizenzbedingungen von Microsoft Frontpage, das Produkt zur Verbreitung von Informationen zu benutzen, die dem Konzern schaden könnten. Auch die Deutsche Telekom versucht ähnliches in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen für T-ISDN mit T-DSL. Darin ist unter anderem festgelegt, dass der Anschluss nicht "missbräuchlich" zu nutzen sei - wozu laut Punkt 3c dieser AGBs unter anderem die Übermittlung von Informationen zählt, die "das Ansehen der Deutschen Telekom schädigen könnten."

Was bei den nicht durchsetzbaren AGBs der Telekom noch wie eine lächerliche Anmaßung wirkt, kann bei einer Kombination aus digitaler Übertragung, DRM und dem Verbot von Umgehungstechnologie bitterer Ernst werden: So könnte eine Nachrichtensendung der Zukunft wie folgt ablaufen: Der Zuschauer muss vor Abruf der digital übertragenen Sendung standardmäßig einem "Lizenzvertrag" zustimmen, der ihn unter anderem dazu verpflichtet, die erhaltenen Information nicht zum Schaden des Medienkonzerns zu verwenden. Wer dagegen verstößt, erhält keine Lizenz mehr. Und da die Verbreitung von "Umgehungstechnologie" in der Urheberrechtsnovelle, die gerade im Bundestag debattiert wird, zukünftig unter Androhung von Gefängnisstrafen verboten ist, kann er auch nicht auf andere Weise an die Information kommen. Pech für den Bürger - Glück für Berlusconi.

Hätte die Bundesregierung ein tatsächliches Interesse an der Verhinderung einer Mediendiktatur, würde sie das Verbot von "Umgehungstechnologie" entsprechend lockern und auf diese Weise die Informationsfreiheit stärker gegen Kontrolle durch Monopole und Kartelle schützen. In ihrer jetzigen Form ist die Urheberrechtsnovelle dagegen ein wie für Berlusconi gemachtes Nest, in das er sich nur noch hineinzulegen braucht und in Ruhe ein totales Medienmonopol für Deutschland ausbrüten kann.