Eine alexandrinische Bibliothek des Überwachungsterrors und der Zeitgeschichte

Stasi-Akten zwischen Aufklärung, Persönlichkeitsrechten und gesellschaftlichem Frieden

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"Ich halte Genauigkeit für poetisch", meinte der Dichter Robert Walser. Wenn es alleine danach geht, könnte man Erich Mielke eine poetische Ader nicht absprechen. Hat er doch so ziemlich alles penibel gesammelt, was er über seine Mitbürger in Erfahrung bringen konnte. Abhör- und Vernehmungsprotokolle, Treffberichte, Observationsfotos bis hin zu Schnüffelproben von Dissidenten - eine alexandrinische Bibliothek des Überwachungsterrors, aber eben auch der Zeitgeschichte.

Zur Aufklärung bietet etwa die Website Stasiopfer eine Datenbank mit ca. 96.000 ehemals hauptberufliche Mitarbeiter des MfS an, in der man die Namen von "Verdächtigen" eingeben kann. Ansonsten wird hier versucht, die Folgen des Spitzelstaates darzustellen und die Möglichkeit geboten, persönliche Erfahrungen mit dem MfS zu vermitteln. "Wir sind der Meinung, dass eine Aufarbeitung der Schattenseiten der DDR bisher nur ungenügend geschah."

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat jetzt den ehemaligen politischen Häftling der DDR und Betreiber der Website www.stasiopfer.de, Mario Falcke, aufgefordert, die Stasikartei mit den Namen hauptamtlicher MfS-Mitarbeiter aus dem Netz zu entfernen. Anderenfalls würden Sanktionen zwischen Freiheitsstrafe und Geldbuße bis zu 250.000 € drohen. Denn die Veröffentlichung im Netz ohne Begrenzung auf einen geschlossenen Benutzerkreis sei nach dem Datenschutzgesetz vom 23.05.2001 unzulässig. Des Bundesbeauftragten ernste Sorge um den Datenschutz für ehemalige Stasi-Leute reichte aber sogar so weit, auch den Inhabern der Suchmaschine www.ddr-suche.de aufzugeben, alle Links zu löschen, die zu "www.stasiopfer.de" führen. Die Betreiber der Site wollen es jetzt darauf ankommen lassen und sich dem Begehren der eifrigen Datenschützer nicht beugen. Wie immer dieses bizarre Kapitel der ramponierten Informationsfreiheit auch beendet wird, eines sollte klar sein: Ein Datenschutzrecht, das vornehmlich die Täter schützt und die Verfolgten ein zweites Mal verfolgt, hintertreibt nicht nur die gesetzlich vorgesehene Aufklärung, sondern ist einer Demokratie unwürdig, die sich in ihrer Interessenabwägung solidarisch mit den Opfern zeigen sollte.

Abhörausrüstung des MfS. Foto: Stasiopfer.de

Während Robert Walser über jeden Verdacht erhaben ist, was er unter poetischer Genauigkeit verstand, litt Mielke an der paranoiden Genauigkeit, jeden Verdacht zu haben. Und was auf seinen Genauigkeitswahn konkret folgen sollte, darüber hat er auch keine Zweifel zugelassen: "Wir sind nicht gefeit, dass Schufte unter uns sind. Wenn ich das jetzt schon wüsste, dann würden die morgen nicht mehr leben - kurzen Prozess!" soll dieser Erich Anfang 1982 in einer MfS-Konferenz gedroht haben. Alles hat er zwar nicht gewusst, aber was er wusste, reichte hinlänglich aus, einen totalitären Staatsterror anzuzetteln, der ungezählte Leiden zu verantworten hat.

Wir sind auch diesen Erich los, aber seine literarischen Exzesse hat er der wiedervereinigten Republik als Mitgift im Doppelsinne des Wortes hinterlassen. Allein ca. 2 Millionen Dokumente über die Bürger der alten Bundesrepublik Deutschland haben Mielkes Mannen zu ihrem Echolot der menschenverachtenden Art verdichtet. Wie zwischen Persönlichkeitsrecht und dem Interesse der Öffentlichkeit bzw. der Wissenschaft an historischen Informationen zu verfahren sei, hat die Kohl-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gezeigt. Kohls Akten bleiben unter Verschluss.

Sollte das Kohl-Urteil vom März 2002 richtungweisend sein, steht es um die umfassende Aufklärung staatspathologischen Terrors, der eine ganze Gesellschaft noch bis in die intimsten Momente von Familien verfolgte, schlecht. Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Marianne Birthler, hat daraufhin Teile der Behördenwebsite abgeschaltet. Man ist dort verunsichert, ob nach der BverwG-Entscheidung zu den Stasi-Kohlakten bisher öffentlich zugängliche Informationen im Widerspruch zum Urteil stehen. Birthler lässt jedenfalls jetzt zunächst einen Teil der Schriftsätze, die eher Sprengsätze sind, nachanonymisieren.

Erich währt am längsten?

Zugegeben: In fremden Akten zu schnüffeln, mag auch von weniger lauteren Motiven als Wissenschaftsfreiheit oder historischer Aufklärung geprägt sein. Eine voyeuristische Gesellschaft labt sich zu gerne an den Fährnissen der Anderen. Zweifelsohne ist auch noch genug Gift in dieser Schlange, um die längst nicht widerspruchslosen Beziehungen zwischen Ost und West, aber auch zwischen Bürgern, die sich heute nicht mal kennen, noch einmal kräftig nachzuvergiften. Sollten die ehemaligen Feinde der Freiheit ihr schändliches Werk hier doch noch in einer Weise vollenden, die zwar ihren ursprünglichen Zielsetzungen nicht entspricht, aber zumindest für gesellschaftlichen Unfrieden sorgt? Also doch: Erich währt am längsten?

Die Republik kennt den Modus "Die Mörder sind unter uns" aus einem noch dunkleren Kapitel der Geschichte gut genug. Beim DDR-Unrecht liegt der Unterschied - zumindest nach Aktenlage - darin, dass die staatlichen Nötigungen, die Verwicklungen von Schuld und Unschuld, Mittäterschaft und Mitläufertum, Inquisition und Kontamination noch unübersichtlicher sein könnten. Die Observationsinstrumente waren fortgeschrittener als zu den Zeiten des braunen Terrors und in den Hochzeiten beschäftigte das MfS immerhin über 180.000 inoffizielle Mitarbeiter. Das war zwar nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, aber unzählige Bürger wurden zu indiskreten Objekten staatlicher Wissbegierde.

Sollte man die Akten also verbrennen, den ohnehin blutigen Mantel der Geschichte auch über dieses Kapitel ausbreiten? Dagegen steht bereits das Stasi-Unterlagen-Gesetz vom 20. Dezember 1991 (StUG), das gemäß § 1 unter anderem dem Zweck dient, "die historische, politische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes zu gewährleisten und zu fördern". § 32 (StUG) hat nun dieses hehre Ziel wieder relativiert, weil man über das Tun von Personen der Zeitgeschichte nur etwas erfahren soll, "soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind". Als Betroffene gelten Personen, über die das MfS "zielgerichtet" Informationen gesammelt hat. Kohl etwa war nach gerichtlicher Einschätzung Betroffener im Sinne des Gesetzes, weil über ihn systematisch von der Stasi Informationen zusammengetragen wurden.

Ausschnitt aus einem Überwachungsprotokoll des MfS

Werden die Historien so diskret aufgeklärt, entsteht eine Geschichte ohne Personen, ohne die maßgeblichen Protagonisten. Solche Art von Geschichtsschreibung kennt die Geschichtswissenschaft zwar auch. Was daraus aber über die historische Verknüpfung von menschlichen Motiven, Ethik und Politik am Fallbeispiel "MfS" zu ermitteln ist, dürfte eine spärliche Spurensicherung bleiben. Diese Aufklärung wäre vornehmlich die Selbstaufklärung einer Gesellschaft, über ihre Angst aufzuklären. Verfährt man also mittelfristig selektiv, bis die biologischen Lösungen auch die historischen Klärungen zulassen? So wenig wie das StUG einer Interessenabwägung enthoben ist, so wenig enthält es einen griffigen Maßstab, der gesellschaftlichen Frieden, Aufklärung und Persönlichkeitsrechte in das rechte Verhältnis setzt.

Wüssten wir inzwischen ausreichend, wie Staatsterror und -paranoia entstehen, könnten wir die Akten ohnehin ruhen lassen. Ein flüchtiger Blick auf die Gegenwart genügt indes, um klar zu machen, wie unterschiedlich die Wahrnehmungen über die dunklen Seiten des Leviathans weiterhin sind. Wer entscheidet etwa, ob bei staatlichen Antiterrorprogrammen gesellschaftliche Sicherheit oder Paranoia verhandelt werden? Nun mögen die Lehrkapitel für diese Frage nicht in den MfS-Archiven enthalten sein. Aus der Geschichte lernt man zumeist doch nur, dass ihre Lehren für die Wahrnehmung und Vermeidung neuer wie alter Übel selten ausreichen bzw. nicht angenommen werden.

Fraglos ist es auch nicht damit getan, nun die Öffentlichkeit in mehr oder weniger vertrauenswürdige Kreise einzuteilen. Denn jenseits der spezifischen Zwecke von Strafverfolgungsbehörden oder Untersuchungsausschüssen geht es um nichts weniger als die demokratische Selbstaufklärung aller Bürger. Aber handelt es sich tatsächlich um "einen gravierenden Rückschlag in der zeitgeschichtlichen Forschung und Aufklärung, hier insbesondere in der Aufklärung der Machtstrukturen und Methoden einer untergegangenen Diktatur" wie der Bund der Stalinistisch Verfolgten in Deutschland e.V. stellvertretend für viele behauptet, wenn zahlreiche Einzelverfahren nicht im Detail bekannt werden. Es entsprach bereits bisher der Praxis des Gesetzesvollzugs, private Einzelheiten, intime Peinlichkeiten, kompromittierende Hintergründe etc. wegzufiltern.

Die so flächendeckende wie menschenverachtende Arbeitsweise des MfS ist durchaus bekannt. Wenn es allein um die Frage geht, wie überwacht wurde, ist eine Anonymisierung des Materials tendenziell unschädlich. Es wäre auch eine Aufarbeitungskultur denkbar, die sich darauf konzentriert, die strukturellen Momente des Mielke'schen Überwachungskonzerns besser zu begreifen. Die Frage, inwieweit solche Unrechtssysteme von spezifischen Persönlichkeiten abhängig sind, lässt sich wohl auch abstrakt beantworten. Die Anatomie des Terrors zwischen der Banalität des Bösen (Hannah Arendt), autoritären Persönlichkeiten (Theodor W. Adorno), pflichteifrigem Bürokratismus, menschlicher Verlogenheit etc. ist bereits an vielen autoritären Systemen studiert worden. "Ich glaube nicht, dass es ein Gen gibt, das den Deutschen zum potenziellen Untertanen macht und den Franzosen nicht", meinte hoffentlich zu Recht Joachim Gauck, der ehemalige Chef der nach ihm benannten Behörde. Allein die konkreten zeitgeschichtlichen Ereignisse, die Besonderheiten des MfS etwa gegenüber der Gestapo oder dem KGB, würden bei hoch undurchlässigen Persönlichkeitsschutzfiltern nicht mehr allzu präzise zu ermitteln sein.

"Die Stasi ist mein Eckermann" (Wolf Biermann)

Welches Schicksal die blutigen Akten auch in Zukunft erfahren, wichtig bleibt es, von der Sichtung des Materials zu seiner angemesseneren Auslegung zu kommen. Ohne die Kontextualisierung der teilweise kruden Materialien, ihren Abgleich mit anderen Quellen - mit einem Wort: dem textkritischen Umgang mit den brisanten Dokumenten - sind die Aussagen ohnehin nicht ihrer historischen Wahrheit anzunähern. Joachim Gauck meinte zwar:

"Dass Mitarbeiter ihre Fantasieprodukte gestalten konnten, um so eine Prämie zu bekommen oder befördert zu werden, galt nicht für Berichte über Arbeitsergebnisse der IM. Andere Teile des MfS mussten mit diesen Ergebnissen weiterarbeiten. Das sorgte für eine gegenseitige Kontrolle, außerdem gab es innerhalb des MfS Kontrollinstanzen."

Aber schließen sich Wahrheit und Fantasie aus? Jede Wahrheit ist Konstruktion und so werden auch die Fantasie und Färbungen, die manipulativen Absichten und ideologischen Voreinstellungen der totalitären Wahrheitssucher keine geringe Rolle gespielt haben. Totalitarismus heißt ohnehin nichts anderes, als die eigene Wahrheit unangefochten von Kritik mit Feuer und Schwert zu exekutieren. Jede hintertragene Meinung und Beobachtung lag im Prokrustesbett der MfS-Spitzelmeister. Und wer entscheidet heute leichthin über die Wahrheit, wenn das gesprochene Wort wider seine konkreten Situation zwangsobjektiviert wurde?

Schalldichte Isolationszelle des MfS. Foto: Stasiopfer.de

Hier sind Historiker und Hermeneutiker gefragt, die Dokumente nachzujustieren. Der jüngst verstorbene Hans-Georg Gadamer hat immer wieder auf den alten platonischen Diskurs über die Unzulänglichkeiten der Verschriftlichung des gesprochenen Worts hingewiesen. Zwar singt Wolf Biermann "Worte, die sonst wärn verscholln, bannt ihr fest auf Tonbandrolln", aber die Stasi war danach noch lange nicht "mein Eckermann." Auch die unheimlichen Schätze des Kupferkessels beinhalten nicht wenige so genannte "Antitexte", die ohne den konkreten Situationshintergrund - den perfiden Pflichteifer der Spitzel, die Not der Verhörten - kaum hinlänglich zu deuten sind. Ohne eine "Hermeneutik des Misstrauens" (Paul Ricoeur) würden wir uns weiter von einem schändlichen Erbe terrorisieren lassen, dem diese Ehre nicht gebührt.