Die RIAA gegen Verizon

US-Musikwirtschaft will die Namen von Tauschbörsennutzern demnächst auch ohne Gerichtsverfahren

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Die erste Runde im Prozess der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen den US-Provider Verizon endete am Freitag ohne Ergebnis. Die RIAA will Verizon zur Herausgabe von Kundendaten zwingen.

600 Musikdateien hat ein US-amerikanischer Tauschbörsennutzer zum Download angeboten, darunter Songs von Billy Joel, Beck und Janet Jackson. Die RIAA möchte ihn dafür gerne zur Rechenschaft ziehen. Oder zumindest ordentlich einschüchtern. Sie kennt seine IP-Nummer. Sie weiß, dass er vermutlich irgendwo im Großraum von Pittsburgh wohnt. Und sie kennt seinen Provider - Verizon. Doch der will Namen und Adresse seines Kunden nicht rausrücken.

Verizon beruft sich dabei auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Dieser lasse eine Übermittlung der Daten ohne vorherigen richterlichen Beschluss nur zu, wenn die illegal angebotenen Inhalte auf einem firmeneigenen Rechner angeboten würden. Dies treffe im Fall eines Peer to Peer-Netzwerks jedoch nicht zu. Die RIAA hat deshalb im Sommer vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Verizon beantragt, um die Herausgabe der Kundendaten zu erzwingen. Am Freitag kam es in dieser Angelegenheit in Washington zu einer ersten Gerichtsverhandlung.

Der zuständige Richter John Bates nutzte die Verhandlung, um den DMCA zu kritisieren. Der Gesetzgeber "hätte dieses Gesetz klarer formulieren können", so Bates. Während der Anhörung stellte er zahlreiche Fragen, ließ seine Haltung aber noch völlig offen. Weil es sich um den Antrag auf eine einstweilige Verfügung handelt, wird eine Entscheidung schon bald erwartet.

Mediaforce hielt Kinderpornografie für Beatles-Song

Verizon kann für seine Haltung auf eine breite Unterstützung der Internet-Wirtschaft bauen. So hat der Verband der US-Internetprovider in einer Einlassung an das Gericht unter anderem davor gewarnt, dass eine Übermittlung von Namen ohne Gerichtsbeschluss die Rechte zahlreicher Unschuldiger verletzen könne. Der Verband dokumentierte dafür einige Fälle, in denen Copyright-Inhaber allein auf der Grundlage automatisierter Suchen gegen Teilnehmer von Filesharing-Netzwerken vorgehen wollten.

In einem Fall schickte die US-Firma Mediaforce dem Provider UUNet im Auftrag einer Plattenfirma eine lange Liste mit IP-Adressen von Kunden, die angeblich Songs des Ex-Beatles George Harrison über das Gnutella-Netz zum Download angeboten hatten. In der Liste finden sich aber unter anderem auch ein Interview mit Harrison, eine Grafikdatei mit dem Namen "Portrait of Mrs. Harrison Williams 1943.jpg" und schließlich ein Film, dessen unzweideutiger Titel unter anderem "Nude Preteens and young teens naked ... Brian is 14 and Harrison is 8" verspricht. Der Providerverband dazu in seinem Statement:

"Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ein und dieselbe Firma sowohl die Copyrights für George Harrisons Songs als auch Kinderpornografie besitzt."