Schweizer Cybercops nehmen Dienst wieder auf

Nach drei Jahren Unterbrechung wird in der Schweiz wieder ein polizeiliches Internet-Monitoring betrieben

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Die neu geschaffene Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität KOBIK versteht sich als "Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internet-Inhalte melden möchten." Daneben will KOBIK auch selbst aktiv nach strafrechtlich relevantem Content Ausschau halten. Die Funde werden an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland weiter geleitet. Finanziert wird die Stelle von Bund und Kantonen mit insgesamt 1,3 Millionen Franken jährlich. Einer macht aber nicht mit: Aufgrund von anhaltenden Sparmassnahmen hat der Kanton Zürich auf eine Beteiligung an KOBIK verzichtet. Nun können statt der vorgesehenen neun nur sieben Stellen besetzt werden.

Das gab es doch schon mal. Vor fünf Jahren hatte die Fachstelle "Internet-Monitoring" beim Bundesamt für Polizei in Bern ihren Dienst aufgenommen. Zwei Beamte, die sich zusammen eine Vollstelle teilten, mussten allerdings zwei Jahre später kapitulieren. "Die beiden Mitarbeiter können die Zunahme der Arbeit nicht mehr bewältigen", hieß es in der Pressemitteilung, mit der die vorläufige Suspendierung der helvetischen Netzüberwachung Ende 1999 bekannt gegeben wurde.

In der Zwischenzeit hat sich einiges getan. Seit Juni 2000 hat sich eine Arbeitsgruppe mit den vordringlichsten Koordinationsbedürfnissen der Kantone im Bereich der sogenannten Internet-Kriminalität beschäftigt. Im Januar 2001 präsentierte die Arbeitsgruppe ihre Erkenntnisse. Unter anderem schlug sie die Wiederaufnahme einer Stelle vor, die im Internet systematisch nach strafbaren Inhalten recherchiert. Damals wurde noch mit einem Beginn des Monitoring Anfang 2002 gerechnet. Das Ringen um die Finanzierung und die konkrete Ausgestaltung führte dann zu einer einjährigen Verzögerung. So verweigerte etwa der Kanton Zürich seine Beteiligung am Netzüberwachungsprojekt wegen "rigoroser Sparmaßnahmen". Damit fehlen der Monitoring-Stelle rund 400.000 Franken, was zur Folge hat, dass eine oder zwei der vorgesehenen neun Stellen nun nicht besetzt werden können.

Man bittet um Mithilfe - aber aufgepasst!

Seit ein paar Tagen hat die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität KOBIK nun ihren Betrieb aufgenommen. In den drei Bereichen Monitoring, Clearing und Analyse will KOBIK dem "Dienst für Analyse und Prävention" beim Bundesamt für Polizei zuarbeiten, sowie die neu geschaffene Bundeskriminalpolizei unterstützen. Neben eigenen Recherchen werden auch Meldungen von besorgten Surfern entgegen genommen. Mittels Webformular kann man sich als Hilfs-Cybercop betätigen und nach eigenem Dafürhalten strafrechtlich relevanten Content nach Bern melden. Genannt werden harte Pornografie, Gewaltdarstellungen, illegaler Waffenhandel, Rassismus und Extremismus.

Außerdem hat sich KOBIK auch für die Verfolgung von unbefugtem Eindringen in Computersysteme, die Verbreitung von Computerviren, Datenbeschädigung, Kreditkartenmissbrauch und Urheberrechtsverletzungen zuständig erklärt. Allerdings ist die Mithilfe bei der Cyberfahndung nicht ganz ungefährlich. So warnt KOBIK davor, zu Beweiszwecken kinderpornografisches Material auf der eigenen Festplatte zu speichern, da man sich dadurch strafbar machen würde. Und: "Suchen Sie nicht aktiv nach strafrechtlich relevanten Internet-Inhalten!" ist auf der Website der Internet-Polizisten weiter zu lesen.

Im Vorfeld der nun erfolgten Wiedereinführung des Internet-Monitoring wurde insbesondere der Kampf gegen die Kinderpornografie als wichtiges Argument für diese Überwachungsmaßnahme ins Feld geführt. So hat etwa Justizministerin Ruth Metzler Mitte Oktober auf einer Interpol-Tagung zum Thema "Verbrechen gegen Kinder" in ihrem Referat betont, dass die Schweiz willens sei, gegen Kinderpornografie im Allgemeinen und deren Verbreitung im Internet im Speziellen härter vorzugehen. Zu diesem Zweck wurde im vergangenen Jahr etwa der Besitz von harter Pornografie unter Strafe gestellt. Damit ist man einem weiteren Punkt der "Cybercrime Convention" des Europarats nachgekommen, die von der Schweiz im November 2001 unterzeichnet wurde.