Das Ende der Fahnenstange?

Zum Freispruch von Holger Voss und zum künftigen Minenfeld Internet für die Meinungsfreiheit

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Holger Voss wurde freigesprochen. Sein Forumsbeitrag bei Telepolis ist nach der Erkenntnis des Amtsgerichts Münster keine billigende Inkaufnahme rechtswidriger Taten gemäß § 140 StGB, sprich: der Terroranschläge vom 11. September. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Erwägungen der Verteidigung an. Mitunter leidet auch die Justiz offensichtlich an Vorverurteilungen einer kritischen Öffentlichkeit und ist vielleicht besser als ihr Ruf.

Ein schlechter Nachgeschmack bleibt gleichwohl. Grotesk ist der Umstand, dass die Selbstdistanzierung von Holger Voss in seinem Hinweis auf Sarkasmus nach Prozessbeobachtern in der Handakte der StA entweder fehlte oder aber nicht zur Kenntnis genommen wurde. Der Strafbefehl enthielt die volle Aussage von Voss jedenfalls nicht, zudem war die Zurechnung der Beiträge zwischen Engine_of_Aggression und Voss der Justiz "ein wenig" durcheinander geraten. So entsteht der Eindruck, dass nicht zuletzt die Einseitigkeit und Oberflächlichkeit der Ermittlungen die Justizposse auslöste (Eine deutsche Justizposse).

Vielleicht jedoch ist das mehr als ein Betriebssystemfehler der Justiz. Hat sich hier moralische Entrüstung und die ambivalente Blindheit von Justitia in den Ermittlungsbetrieb eingeschlichen? Der Verteidiger Kai Lemcke verwies im persönlichen Gespräch auf die verschlungene Odyssee der Akte, die Gerichte in Hannover, Ulm, Darmstadt und schließlich Münster beschäftigte. Obwohl der juristische Großalarm den Verstand von zahlreichen Volljuristen bemühte, war offensichtlich niemand bereit oder in der Lage, die Posse vor ihrem Feuerlauf noch rechtzeitig zu stoppen.

Dass es überhaupt zur Hauptverhandlung kam, wirft ein grelles Licht auf einen Apparat, der sich im Dickicht von Zuständigkeiten festbeißt, ohne die frische Luft des gesunden Menschenverstands von Anfang an hereinzulassen. Vieles blieb in diesem Verfahren zudem unerörtert, weil die Klärung fundamentaler Fragen für zukünftige Streitverfahren - wie immer, wenn nicht höchstrichterliche Rechtsprechung letzte Machtwörter spricht - hinter der ratio des Einzelfallverfahrens zurücksteht. So wurde die datenschutzrechtliche Problematik der Speicherung von Verbindungsdaten durch T-Online nicht erörtert. Dabei hat, wie Strafverteidiger Lemcke berichtete, die Staatsanwaltschaft den Provider wohl stark bedrängt, die Daten nicht zu löschen, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein richterlicher Beschluss noch gar nicht vorlag. So bleibt der Verdacht, dass T-Online sich möglicherweise weniger obrigkeitstreu hätte verhalten können. Andererseits ist auch die lockere Datenpraxis nur die Begleitmusik der vorliegenden Fallproblematik. Die Feststellung der Identität von Holger Voss, der sich ja mit vollem Namen geoutet hatte, wäre auch bei anderen "nichtdigitalen" Ermittlungsmethoden durchaus möglich gewesen.

Minenfeld Internet für die Meinungsfreiheit

Entscheidend jedoch ist, dass es keineswegs ausgeschlossen bleibt, dass sich die diesmal glücklich implodierte Justizposse wiederholt. Der Kern des Problems der Vossischen Kundgabe ist zunächst juristische Altware. Was ist Satire? Was darf Satire? Wie weit reicht die Meinungsfreiheit im Geflecht anderer Rechtsgüter und hochrangiger Interessen der Öffentlichkeit? Gerade die Interpretation von Meinungen in einer virtuellen Öffentlichkeit ist dabei allerdings eine neue Herausforderung an die Justiz, ihre Maßstäbe zu überdenken, die nicht erst seit Kurt Tucholsky Verwirrung auslösen. Die Vermischung von Moral und Politik, Satire und Bekenntnis, Staatsinteressen und bürgerlicher Freiheit bleibt ein umkämpftes Minenfeld, das durch dispersive Medien wie das Internet in Zukunft noch erheblich explosiver werden wird.

Das Dilemma des vorliegenden Falles, das längst nicht aufgelöst wurde, lautet: Wer entscheidet über den Gehalt einer Meinung, bevor es im Namen des Volkes zur richterlichen Letztentscheidung kommt? Der "unbefangene Durchschnittsleser" soll diese schwere Aufgabe leisten. In praxi wird dieses künstliche Wesen der juristischen Wirklichkeit durch die erheblich weniger fiktiven und womöglich auslegungstechnisch überlasteten Richter und Staatsanwälte inkarniert.

Dabei bieten die meisten Fälle dieser Art gerade nicht die Interpretationshilfe, solchen Auslegungen die tatsächlichen Reaktionen von Lesern zugrunde zu legen. Das war im vorliegenden Fall gründlich anders und es mag spekuliert werden, inwieweit die - Beobachtern zufolge sehr zurückhaltende - Richterin hier vorab Online-Anschauungsunterricht genommen hatte bzw. auch durch die präsente Öffentlichkeit im Gerichtssaal zusätzlich motiviert wurde. Die überwältigende Mehrheit sowohl im Heise Online-Forum als auch im Telepolis-Forum - ein Teilnehmer zählte am Morgen des 08.11.2002 immerhin 5627 Beiträge - war offensichtlich unbefangen genug, in der inkriminierten Bemerkung von Voss keine Billigung der Attentate zu erkennen.

Eine doppelte Kultur?

Die Amtsrichterin wollte gleichwohl zur Frage, was denn ein "unbefangener Leser" sei, nicht wirklich Stellung nehmen. Das ist schade, weil das Verfahren nicht nur Gelegenheit bot, zu den Schwierigkeiten der juristischen Auslegung Farbe zu bekennen, sondern auch zur Frage, ob für Online-Foren vielleicht doch andere Maßstäbe gelten könnten als in der nichtvernetzten Öffentlichkeit Auch die StA hielt sich in dieser Frage sehr bedeckt: So könne ein unbefangener Leser vielleicht die Billigung einer Straftat im Text erkennen, doch die Existenz eines solchen Lesers, der nur einen einzigen Beitrag lesen würde, sei nicht wahrscheinlich.

Auch das ist leicht gegen die Windrichtung gelesen, weil doch bereits der kritische Beitrag selbst, nebst Zitat der Ausführungen des Widersachers, in sich völlig eindeutig ist. Aus diesen beiden Reaktionen der Justiz wird vor allem eins klar: Die Konstruktion des "unbefangenen Lesers" ist eine mehr als fragile Auslegungsfigur der Justiz, die weiterhin tauglich ist, durch die gängige Forumspraxis und ihre wuchernde Meinungskultur zu geistern. Geht also ein Gespenst um durch das virtuelle Arkadien, sodass auch hier die innere Schere in mehr als wünschbarer Weise eine wirkliche Meinungsvielfalt kastrieren könnte? Aufrüttelnde Statements mit ironischen, zynischen oder sarkastischen Tenor sind in aufmerksamkeitsflüchtigen Medienzeiten längst zum Standard einer sich wandelnden Öffentlichkeit geworden. Der Ton ist härter geworden, auch vor dem Siegeszug des Internet. Doch ist noch weiter gehend zu erwarten, dass zukünftig zwei verschiedene Öffentlichkeiten, wenn man nicht ohnehin von zwei Kulturen sprechen will, aufeinander prallen und in wechselseitigem Unverständnis aneinander vorbeireden?

Das letzte Wort hat zwar diesmal der Staatsanwalt: "Ich glaube wir haben hier das Ende der Fahnenstange erreicht." Doch die Zukunft droht schon deshalb spannend zu bleiben, weil auch in diesem Jahr kontroverse Öffentlichkeiten unabdingbar sind, um globale Fehlentwicklungen nicht aus dem Auge und den Postings zu verlieren. Insbesondere der Mut "virtueller Bürger", sich den Schneid nicht von neuen alten Herrschaftssachwaltern und ihren Forumsagenten abkaufen zu lassen, könnte zum herausragenden Korrektiv einer zu duldsamen Öffentlichkeit werden.