Verdrängen statt Vorbeugen

Zur mobilen Videoüberwachung in Deutschland

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In der Vergangenheit ist von politischen Befürwortern der Videoüberwachung immer wieder betont worden, dass ein flächendeckender Einsatz der Technik im öffentlichen Raum nach dem Beispiel Großbritanniens für Deutschland nicht gewollt sei. Hinsichtlich der deutschen Anwendungspraxis sei insofern auch jeder Vergleich mit George Orwells Schreckbild vom Großem Bruder unangemessen. Eine polizeiliche Videoüberwachung bedarf nach momentan gültigen Rechtsgrundlagen zuvor der Ausweisung des fixierten Ortes als Kriminalitätsschwerpunkt, was den polizeilichen Einsatz in Deutschland in der Tat begrenzt.

In Heidelberg konnte dem Wunsch nach Videoüberwachung deshalb nicht entsprochen werden. In Brandenburg hat diese Beschränkung zu erheblichen Darstellungsproblemen im Vorfeld der Einführung geführt. Immer wieder hieß es, dass es solche Orte in Brandenburg nicht gäbe, und von den anfänglich zehn geplanten Standorten blieben vier als Standorte von ziemlich restriktiv gehandhabten Pilotprojekten.

Kameras sind nur die Spitze des öffentlichen Überwachungspotenzials

Gemessen an der Dichte von Kameras im öffentlichen Raum ist die Intensität der Überwachung in deutschen Städten mit der britischen bislang kaum zu vergleichen. Auch das Tempo, mit dem neue Systeme installiert werden, hält der raschen Ausbreitung in anderen Ländern wie Frankreich oder Ungarn nicht stand. Dennoch, darüber darf man sich nicht täuschen lassen, liegt Deutschland im europäischen Vergleich, was den Einsatz der Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft, im vorderen Mittelfeld.

Es ist es nicht damit getan, die Überwachungsintensität allein an der Anzahl von Kameras im öffentlichen Raum zu messen. Kameras stellen nur die Spitze des öffentlichen Überwachungspotenzials dar. Nicht nur bleibt die verstärkte technische Verknüpfung diverser Überwachungstechniken, wie etwa video- mit audio- und biometrischen Überwachungstechniken, zu berücksichtigen, nicht nur gilt es die organisatorische Vernetzung von privater und öffentlicher Sicherheitsarbeit im Zusammenschluss von Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften mit der Tendenz des Austauschs von Daten zu bedenken, sondern nach wie vor auch die Ausgestaltung der Videotechnik selbst, die längst auch hierzulande weitere Wege der Anwendung im öffentlichen Bereich zeitigt.

Seit dem Herbst 2002 wird mit neuen Formen intensitätssteigernder Nutzung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum experimentiert, die auf der vorhandenen Rechtsgrundlage potenziell eine verstärkte Anwendung in der Fläche ermöglichen soll. Habe sich laut deutscher Sicherheitspolitiker der Einsatz stationärer Videoüberwachung inzwischen als ein effizientes Mittel der Kriminalitätsbekämpfung erwiesen, soll die standortgebundene Anwendung nun künftig durch den Einsatz mobiler Videoüberwachung noch ergänzt werden. In Baden-Württemberg und Bayern hat es in den vergangenen Monaten bereits die ersten Pilotprojekte gegeben. Im Gegensatz zu den stationären Anlagen geschlossener Schaltkreise ermöglichen diese offenen Systeme die flexible, ortsunabhängige Anwendung von Videoüberwachung. Kosten durch den mobilen Einsatz sollen gespart und im Gegensatz zu den festen Überwachungssystemen die Effizienz besonders auch in Hinblick auf unübersichtliche ländliche Gebiete gesteigert werden.

Anwendungsbereiche mobiler Videoüberwachung

Mobile Videoüberwachung folgt dem gegenwärtigen Entwicklungstrend drahtloser Kommunikationssysteme auf der Basis von globalen Infrastrukturen wie GMS oder UMTS. Das Anwendungsspektrum ist entsprechend groß und wird seit längerem im privaten Bereich auf vielfältige Weise erprobt. Diese reichen von der Baustellenabsicherung über die Bewachung von Bohrtürmen bis zur Observation der Privatyacht. Vermietung mobiler, offener wie verdeckter Videoüberwachung von Taxi-, Fahrstuhl- oder Geldtransporten einschließlich der Bereitstellung von Personal gehören heute zum Angebot zahlreicher Sicherheitsunternehmen.

Ein wichtiges Einsatzfeld ist einmal mehr der öffentliche Nah- und Fernverkehr. Die Deutsche Bahn AG beispielsweise nutzt mobile Videoüberwachungssysteme seit längerem. Im Rahmen ihres so genannten 3-S-Konzepts, "Sauberkeit, Sicherheit und Service", repräsentieren nach gegenwärtigem Kenntnisstand 13 mobile 3-S-Zentralen das flexible Überwachungspotential der Bahn. Diese kommen an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Zwecken zum Einsatz. Überwacht wird bei besonderen Ereignissen wie etwa der Love Parade oder bei sensiblen Unternehmungen wie den Castor Transporten. Auch Hochgeschwindigkeitsabschnitte und andere sicherheitsgefährdete Zonen im Schienenbereich werden flexibel kontrolliert, aber auch bahneigene Parkplätze.

Neben der Sicherung nicht permanent überwachter Grenzübergänge wie in der Schweiz, lassen sich für den öffentlichen Anwendungsbereich mobiler Überwachungssysteme auf europäischer Ebene allem voran Beispiele aus Großbritannien, aber auch aus anderen Ländern finden, so zum Beispiel aus dem spanischen Alcorcón, wo seit drei Jahren die Stadtpolizei das digitale Telefonnetz zur Übertragung von Videobildern in Streifenwagen nutzt. In Großbritannien werden seit längerer Zeit vor allem Fußballstadien durch den Einsatz mobiler Systeme überwacht.

Zahlreiche Kommunen haben inzwischen sogenannte "CCTV-Vans" eingeführt, die mit Digitalkameras und Kontrollräumen ausgestattet sind. Die Verbindung des ortsunabhängigen Einsatzes von Videoüberwachung mit einer auffallenden Sichtbarkeit der Fahrzeuge soll, wie beispielsweise in Merseyside, die Präsenz von Polizei im städtischen Erscheinungsbild erhöhen. In Humberside nutzt die Polizei aber auch Digitalkameras, um Jugendliche in der ländlichen Umgebung zu filmen. Das Interesse besteht weniger darin, einzelner Jugendlicher im Fall von Straftaten habhaft zu werden, als vielmehr Eltern durch das Vorführen der Bilder über das Verhalten ihrer Kinder aufzuklären.

Mobile Überwachung ist kostengünstig und flexibel

Erklärtes Ziel ist es in beiden oben erwähnten Bundesländern, durch mobile Videoüberwachung auch kleinere Kommunen und finanzschwächere Gemeinden in die vermeintlichen Nutzen der Technik einzubinden. Wie der baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble schon im Mai 2000 erklärte, soll durch den anpassungsfähigen Einsatz der Systeme auch "auf Veränderungen im Kriminalitätsgeschehen lagebildorientiert und flexibel" reagiert werden können.

In Baden-Württemberg gibt es seit dem Jahr 2001 stationäre Videoüberwachung in Mannheim, Stuttgart und Heilbronn. Im Januar 2002 kündigte bei der Inbetriebnahme der Stuttgarter Anlage der Innenminister den Einsatz mobiler Videoüberwachung innerhalb einer so genannten "Pool-Lösung der Bereitschaftspolizei," an. Das mobile System "sei im Prinzip von heute auf morgen einsetzbar, eigne sich besonders für den zeitlich begrenzten Einsatz in den Orten, in denen absehbar eine dauerhafte Videoüberwachung nicht erforderlich sei und stelle [...] für die jeweiligen Gemeinden eine kostengünstige Ergänzung des polizeilichen Sicherheitsangebots dar."

Investiert wurden im Verlauf des vergangenen Jahres in eine 230.000 Euro teure Anlage, die aus drei digitalen Hochleistungskameras und einer in einem Container untergebrachten Einsatzzentrale besteht. Sie soll für eine Leihgebühr von 350 Euro pro Woche an Städte und Gemeinden des Landes verliehen werden. Erster Einsatzort und noch frei von Mietkosten war von September bis zum 21. Dezember der Bahnhofsplatz der 46.000 Einwohner zählenden Stadt Böblingen. Ziel war es, die stark zunehmende Drogenszene in den Griff zu bekommen.

Gerhard Lang, Polizeioberrat in Böblingen, bescheinigte zwar, für die Laufzeit "gute Erfahrungen mit der Videoüberwachung gemacht zu haben", konstatierte aber zugleich, dass "das Drogenproblem" nicht durch den Einsatz von Videoüberwachung zu lösen sei. Videoüberwachung könne allein "dafür sorgen, dass sich die Szene nicht da konzentriert, wo viele Menschen sind." Offensichtlich sind auch Verlagerungen bis in Richtung benachbarter Orte aufgetreten, und allein durch intensiven Personaleinsatz auch der benachbarten Polizei zu bewältigen gewesen. "Die hatten schon mit einer Zunahme des Rauschgiftshandels in Herrenberg als Reaktion auf die Überwachung in Böblingen gerechnet." Keine andere Stadt hat bislang Interesse angemeldet, die Anlage zu mieten.

Auch im benachbarten Bayern gibt es seit September ein Zwei-Säulen-Konzept. Die "erste Säule" stellt "die bereits in Regensburg erfolgreich erprobten ortsfesten Videoüberwachungsanlagen" dar, so die Erläuterung von Innenminister Günter Beckstein, die zweite der "Einsatz hochmoderner funkgesteuerter digitaler Videoüberwachungsanlagen". Ort der Erprobung in Bayern ist Nürnberg. Zwei Kameras überwachen den Bahnhofsvorplatz sowie die Königstorpassage und die König- und Luitpoldstraße. Ein digitaler Aufzeichnungsrecorder zeichnet die Bilder auf und ein Videodrucker kann sofort Fahndungsbilder erstellen. "Das System besteht aus einzelnen Modulen, die in kürzester Zeit auf- und abgebaut und an andere polizeiliche Brennpunkte versetzt werden können.". Nach anfänglichen Umsetzungsschwierigkeiten hat man die Laufzeit des Projekts auf unbestimmte Zeit verlängert und so stehen Ergebnisse des Einsatzes hier noch aus.

Mobile Überwachung verändert das Ziel und Rechtsgrundlage

Der mobile Einsatz von Videoüberwachung scheint aus Sicht der politisch Verantwortlichen keine neue Dimension darzustellen. Das Instrument und die Ziele der Anlagen sind die gleichen wie bei den orts- und drahtgebundenen und so bedarf es offensichtlich auch keiner Überprüfung der rechtlichen Ermächtigungsgrundlage in den einzelnen Landesgesetzen.

Mobile Videoüberwachung soll durch Verteilung des Nutzens auf verschiedene Anwender die Kosten des Einsatzes senken, der sich bei den stationären Systemen als kosten- und personalintensiver herausgestellt hat, als in den Anfängen deutscher Pilotprojekte zunächst angenommen wurde. Auch soll auf Veränderungen im Kriminalitätsgeschehen im Raum schneller reagiert werden können, was bei festen Anlagen naturgemäß nicht möglich ist - im Gegenteil: ihr Nutzen bleibt örtlich fixiert. Manche deklarierten Ziele, etwa die Bekämpfung von Rechtsradikalismus durch Videoüberwachung von Bahnhofsvorplätzen wie in Brandenburg - sind so wohl von vornherein zum Scheitern verurteilt. Vor diesem Hintergrund wird die Anpreisung mobiler Videoüberwachung wie etwa in parteipolitischen Aktionsplänen zum ungewollten Eingeständnis der Schwächen stationärer Systeme.

Der Nutzen ortsgebundener Anlagen auf die Senkung von Kriminalität und subjektives Sicherheitsempfinden der Bürger ist bis heute umstritten. Jede Erfolgsmeldung hierüber beruht allein auf polizeilichen Evaluationen und erfolgt nicht ohne die politische Absegnung von Seiten der Innenministerien. Die Effizienz ist in hohem Maße von organisatorisch-institutionellen Kontexten sowie von räumlich-sozialen Konfigurationen des überwachten Territoriums abhängig.

Aus Ergebnissen diverser deutscher und britischer Evaluationsberichte, aktuell besonders Welsh und Farrington (2002) und den einschlägigen Studien zum Thema lässt sich ableiten, dass tendenziell nur dann eine Wirksamkeit entfaltet wird, wenn die beobachtbaren Räume gut abgegrenzt und übersichtlich gestaltet und die vorkommenden Handlungsschemata hinreichend einfach sind. Mit dem Einsatz mobiler Überwachung erfolgt nun der Versuch bestimmte institutionelle Hindernisse zu überwinden. Die Abkoppelung von der räumlichen Bindung hat aber zweifellos auch Auswirkungen auf die im allgemeinen erklärten Absichten von Videoüberwachung.

Legt man das baden-württembergische Pilotprojekt zugrunde, so scheint sich das bislang öffentlich deklarierte Ziel, Kriminalität zu senken und Sicherheitsempfinden zu steigern, mit dem mobilen Einsatz in einem nicht unerheblichen Maße zu verschieben. Im Vordergrund steht nicht mehr die Bekämpfung von Kriminalität im Sinne ihrer Verhinderung, sondern ausgegangen wird jetzt vielmehr von der ständigen Verlagerung von Kriminalitätsgeschehen an andere Orte im öffentlichen Raum. Es geht nicht mehr um Prävention, sondern unhinterfragt um die gezielte, zeitweilige Verdrängung bestimmter Deliktformen bzw. der damit im Zusammenhang stehenden Gruppen.

Es ist äußerst fraglich, ob die bestehende Rechtsgrundlage, die Bindung an Kriminalitätsschwerpunkte, hierfür überhaupt ausreicht. Der flexible Einsatz mobiler Überwachung, so bliebe zu überprüfen, relativiert die Bindung von Videoüberwachung an Brennpunkte. Ist in Deutschland einer flächendeckenden Überwachung eine klare Absage erteilt worden, soll durch den mobile Einsatz ein ubiquitärer Nutzen potenziell einlösbar werden.