Karlsruhe provoziert Gesetzesänderungen

Politiker und Experten verlangen Reform der Telekommunikationsüberwachung

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Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden nun Forderungen nach einer Kursänderung in Sachen Abhören laut. Der grüne Abgeordnete Ströbele verlangt Einschränkungen sowie eine effektive richterliche und parlamentarische Kontrolle. Und ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Expertengutachten spricht sich gegen die Schlussfolgerungen aus Karlsruhe aus.

Die Polizei darf künftig Journalisten als Spürhunde einsetzen. So kann man das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts interpretieren. Schließlich konnten sich zwei Journalisten mit ihren Klagen nicht durchsetzen: Ein ZDF-Reporter hatte mit dem Milliarden-Bankrotteur Jürgen Schneider telefoniert, der wegen Betrugs gesucht wurde. Dies führte zwar nicht zu Schneider, aber in dem anderen Fall einer Stern-Journalistin konnten die Ermittler anhand der Telefondaten den Terroristen Hans-Joachim Klein auffinden.

"Presse- und Rundfunkfreiheit sind nicht unbegrenzt gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG finden sie ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die Strafprozessordnung und die sie ergänzenden Vorschriften mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger zählen, zur Wahrheitsermittlung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden. Die in den allgemeinen Gesetzen bestimmten Schranken der Presse- und der Rundfunkfreiheit müssen allerdings ihrerseits im Lichte dieser Grundrechtsverbürgungen gesehen werden. Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist das Gewicht des Rechtsguts zu berücksichtigen, dessen Schutz das einschränkende Gesetz dient." - Aus der Urteilsbegründung

Für die Verfassungsrichter ist ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis zulässig, wenn die Erfassung der Verbindungsdaten von Festnetztelefonen und Handys erfolgsversprechend ist, also zum Aufenthaltsort eines gesuchten Verbrechers führen kann. Ob dies tatsächlich so ist, soll ein Richter prüfen. Dabei soll die aufzuklärende Straftat eine wichtige Bedeutung haben. Damit stellten die Richter die grundgesetzlich gesicherte Pressefreiheit unter das verfassungsrechtlich nicht geschützte Recht auf Sicherheit.

Grüne fordern Gesetzesänderungen

Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sieht in dem Urteil "eine Aufforderung an den Gesetzgeber, die seit langem geforderte Reform der Telekommunikationsüberwachung in Regierungskoalition und Parlament zügig anzugehen". Dabei sollen Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger grundsätzlich weder gezielt noch als bloße Gesprächsteilnehmer abgehört werden. Auch will er den der Telefonüberwachung zugrunde liegenden Straftatenkatalog auf schwerwiegende Delikte beschränken.

Ströbele fordert auch, dass in einer richterlichen Überwachungsanordnung die Verdachts- und Beweislage sowie die Abwägung der Belange der Betroffenen dargelegt und begründet werden soll. Er will damit Blankoschecks für die Staatsanwaltschaft verhindern. Auch sollen "nur besonders qualifizierte Richter" die Anordnungen unterschreiben dürfen. Ihnen sollen die Staatsanwaltschaft ebenso wie die vorgesetzte Justizbehörde "kontinuierlich über Ergebnis und Verlauf der Telekommunikationsüberwachung" berichten.

Ströbele verlangt außerdem eine Befristung der Telefonüberwachungen auf einen statt bisher drei Monate. Oberlandesgerichte sollen dann bei Verlängerungen über 6 Monate hinaus entscheiden - dieses Verfahren entspräche dem bei der Untersuchungshaft. Betroffene sollen nach Beendigung der Maßnahme von der Telefonüberwachung benachrichtigt werden. Zufallserkenntnisse über andere, minder gewichtige Straftaten soll die Staatsanwaltschaft nicht verwerten dürfen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Anordnungsvoraussetzungen sollen Erkenntnisse generell einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Außerdem verlangt Ströbele schon gegen die Anordnung einer Telefonüberwachung eine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit, statt Betroffene wie bisher auf bloße Folgenbeseitigung zu verweisen.

Mit dem bei der anstehenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes geplanten Verzicht auf die Abhör-Jahresstatistik der Regulierungsbehörde ist Ströbele nicht einverstanden: So verlangt er, die parlamentarische Kontrolle durch eine vollständige statistische Erfassung und Auswertung der Telefonüberwachungs-Maßnahmen zu stärken. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium sieht in dem Wegfall eine "Arbeitserleichterung" für die Telekommunikationsbetreiber. Die Jahresstatistik sei längst überflüssig, da inzwischen alle Landesjustizministerien eigene Statistiken führen. Doch die Erfassungsraster sind unterschiedlich: Während die Landesministerien allein die Zahl der Verfahren und Anordnungen erfassen, wiesen die Provider aus, wie viele Anschlüsse betroffen sind. Die Landesministerien rücken ihre Zahlen allerdings nur sehr widerwillig heraus: Wissenschaftler des Freiburger Max-Planck-Instituts konnten mangels Datenbasis eine für letztes Jahr angekündigte Evaluierungsstudie deshalb noch nicht fertig stellen.

Ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten, das eine Expertengruppe unter Vorsitz des Mannheimer Strafrechtsprofessors Jürgen Wolter erstellte, plädiert hingegen dafür, Journalisten besser vor staatlicher Überwachung zu schützen. Sie kritisiert, dass Verbindungsdaten zu Fahndungszwecken verwendet werden dürfen. Das Gutachten plädiert dafür, dass eine Überwachung nur dann zulässig sein soll, wenn Medienvertreter sich bei ihren Recherchen selbst strafbar machen. Bevor das Justizministerium eine entsprechende Gesetzespräzisierung vorschlägt, will es jedoch die Meinungen der Länder einholen.