Imperiale Romantik

Die Rückkehr in die UN oder: Völkerrecht in Zeiten der Globalisierung

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Mit der Irak-Resolution 1483 des UN-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 anerkennen die USA "die Verpflichtungen nach dem Völkerrecht", insbesondere die Geltung der UN-Charta, der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung. Mehr noch. Die Resolution regelt die Verwendung der irakischen Öleinnahmen bis zur Bildung einer neuen irakischen Regierung und überträgt diese Gelder an einen "Entwicklungsfond" bei der Zentralbank Iraks, dem Vertreter des Generalsekretärs der UN, des Internationalen Währungsfonds, des "Arabischen Fonds für soziale und wirtschaftliche Entwicklung" und Vertreter der Weltbank angehören.

Auch die außerhalb des Irak, also etwa in den USA, sichergestellten Gelder der irakischen Regierung sowie Saddam Husseins und seiner Clique werden diesem Fond übereignet, ebenso die Gelder, die sich noch auf UN-Konten befinden. Faktisch können zwar die USA über die Verwendung der Gelder des Entwicklungsfonds bestimmen, jedoch unter internationaler Kontrolle und unter Wahrung bestehender Verträge.

Die USA und das Vereinigte Königreich bilden eine Art Geschäftsführung im Rahmen völkerrechtlicher Regeln und unter den Augen der UN und anderer internationaler Institutionen. Auch wenn viele Punkte in dieser Resolution im vagen bleiben, so das genaue Prozedere, wie es zu einer neuen irakischen Regierung kommen soll, ein Durchmarsch für die USA ist sie nicht, eher ein Kompromiss, in dem die USA ihr Gesicht als militärischer Sieger wahrt.

Für die medial beschworene "imperiale Macht des 21. Jahrhunderts" ist das ein eher müdes Resultat.

Einigen zusätzlichen Aufträgen für amerikanische Konzerne stehen geschätzte Kriegskosten von 100 Milliarden Dollar gegenüber. Was war also der Irakkrieg? Ein lukratives Geschäft? Ein Sieg im "Krieg um das Öl"? Der Auftakt zu einer "Neuordnung" des gesamten Mittleren- und Nahen Osten? Oder nur ein gewaltiges Medienspektakel?

Ein Blick in die Geschichte des 20. Jahrhundert zeigt, dass die "imperiale Macht" der USA schon einmal potenter aussah.

Was heißt "imperial"?

Der in Telepolis schon häufiger diskutierte Carl Schmitt beschreibt die imperiale Übermacht der USA in den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhundert, in "ihrer Macht, Begriffe und Worte zu bestimmen". Die USA waren "Herr auch über die Grammatik". Damals definierten die USA was Völkerrecht ist.

Vor kurzem würdigte Rudolf Maresch in Telepolis die heutigen imperialen Ambitionen der USA unter Rückgriff auf Carl Schmitt. Leider ignorierte er in seinem Essay Der Nomos der Erde diese Definitionshoheit der USA über das damalige Völkerrecht. Er unterschlägt damit das für Schmitt wesentlichste Kriterium imperialer Macht: die Hoheit über die Begriffe des Rechtes.

Diese Herrschaft über das internationale Recht haben die USA heute verloren - und damit ihr wesentlichstes imperiales Instrument. Statt das Völkerrecht zu beherrschen, isolieren sie sich bei ihren "imperialen" Aktionen von den Grundsätzen der internationalen Rechtsordnung und beugen sich globalen Rechtsprinzipien danach nur widerwillig unter dem Druck der Fakten und der Völkergemeinschaft.

In unseren Augen ist ein solches Verhalten aber nicht Zeichen "imperialer" Überlegenheit, sondern Ausdruck eines romantischen Traums von einer Macht, die faktisch längst vergangen ist.

Der Kampf um die Monroedoktrin

Mit der Monroedoktrin von 1823 meldeten die USA ihren Anspruch als kommende Weltmacht an. Das spanische Kolonialreich bekam zu dieser Zeit erste Risse und die anderen europäischen Kolonialmächte entwickelten Ambitionen, das Erbe Spaniens auf dem amerikanischen Kontinent anzutreten.

In dieser Situation warfen die noch jungen Freistaaten mit dem Mut des gewonnenen Unabhängigkeitskrieges im Rücken den europäischen Kolonialmächten den Fehdehandschuh vor die Füße und erklärten, "dass die amerikanischen Kontinente zufolge der freien und unabhängigen Stellung, die sie sich errungen haben ... fürderhin nicht mehr als Gegenstände für zukünftige Kolonisation durch irgendwelche europäischen Mächte anzusehen sind". Gleichzeitig mit diesem antikolonialistischen Prinzip meldeten sie ihren eigenen "Gestaltungswillen" an: "Mit den Wandlungen, die auf dieser Hemisphäre vor sich gehen, sind wir notwendiger Weise und aus Gründen, welche allen erleuchteten und unparteiischen Beobachtern klar sein müssen, unmittelbar verbunden."

Dieser bekundeten Verbundenheit ließen die USA recht bald entsprechende Taten folgen. Man sah das amerikanische Militär 1824 in Puerto Rico und 1831 in Argentinien, 1845 und 1847 in Mexiko, 1857 in Nicaragua, 1860 in der kolumbischen Provinz Panama und erneut in Nicaragua. Eine beeindruckende Liste der militärischen US-Interventionen in Südamerika im Zeichen der Monroedoktrin bot vor kurzem Maurice Lemoine in seinem Artikel Herrliche kleine Kriege.

Die militärischen Erfolge und der enorme wirtschaftliche Aufstieg der USA nach dem Ende des Sezessionskrieges ab 1865 führten dazu, dass die USA am Anfang des 20. Jahrhundert eine wesentliche Stimme im Konzert der Weltmächte hatten. Ihr Sieg über Spanien im Spanisch-amerikanischer Krieg verschaffte ihnen Puerto Rico, Philippinen, Guam, Hawaii und Kuba als Beute. 1903, nach seiner Wahl ins Präsidentenamt, fand Theodore Roosevelt für die Rolle der USA in der Weltpolitik den ein ganzes Jahrhundert prägenden Ausdruck "Weltpolizei":

Wiederholtes Fehlverhalten oder eine generelle Unfähigkeit, die zur Auflösung des besonderen Zusammenhalts in einer zivilisierten Gesellschaft führt, kann es in Amerika wie auch anderswo erforderlich machen, dass eine zivilisierte Nation eingreift. In flagranten Fällen, wenn die Vereinigten Staaten in der westlichen Hemisphäre mit einem solchen Fehlverhalten oder einer solchen Unfähigkeit konfrontiert sind, können sie sich angesichts der Monroedoktrin gezwungen sehen, wie widerwillig auch immer, die Funktion einer Weltpolizei auszuüben.

Nach dem ersten Weltkrieg waren die USA faktisch die alleinigen Sieger des Krieges. Ihre wirtschaftliche und finanzielle Überlegenheit war erdrückend. Der Anteil der USA an der Weltindustrieproduktion war schon von 1880 bis 1913 von 28% auf 36% gestiegen, als Folge des 1. Weltkrieges stieg er auf über 42% bis Mitte der 20er Jahre. Der Krieg war für die USA ein ungeheures Geschäft. Ihre eigenen Kriegkosten waren minimal, dafür lieferten sie gewaltige Mengen an Kriegsmaterial auf Kredit an die Alliierten. Dies führte in den USA zu einem unvergleichlichen Wirtschaftsboom, am Ende waren die USA aus einem Schuldnerland zu einem Gläubigerland auch der europäischen Sieger des Krieges geworden. Die Wallstreet trat auf den Finanzmärkten das Erbe der Londoner City als Zentrum der Weltfinanzen an.

Den Widerspruch zwischen der grundsätzlichen Ablehnung des Kolonialismus und ihrer eigenen militärischen Interventionen lösten sie mit dem völkerrechtlichen Instrument des "Interventionsvertrages".

Aber den eigentlichen Interventionsvertrag, das heißt eine juristisch formulierte Abmachung, die dem einen Staat erlaubt, unter typischen Voraussetzungen mit typischen Mittel in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzugreifen, haben die Vereinigten Staaten gefunden. Sie haben das System der Interventionsverträge insbesondere auf die Staaten Zentralamerikas ausgedehnt, auf Kuba, Haiti, San Domingo, Panama, Nikaragua usw. Alle diese Staaten sind mit den Vereinigten Staaten durch eine charakteristische Art von Verträgen verbunden und ihnen unterworfen, sie bleiben aber offiziell 'souveräne' Staaten. Von den alten Formen der Protektorate und Kolonien ist nicht viel übrig geblieben. Diese Staaten haben eine eigene Regierung, eine völkerrechtliche Vertretung, eigene Gesandte usw., doch stehen sie unter einer sehr effektiven 'Kontrolle' der Vereinigten Staaten.

Carl Schmitt, Völkerrechtliche Formen des modernen Imerialismus

In Kuba wurde dieses Interventionsrecht gar unter dem Druck amerikanischer Kriegsschiffe und Truppen in die Verfassung aufgenommen. Dennoch waren diese Staaten Mitglieder des Genfer Völkerbundes.

Alle diese Staaten, die unter Interventionsverträgen stehen und sich immer wieder Truppenlandungen gefallen lassen müssen, (...) gelten als freie, souveräne Staaten, sind vollberechtigte Mitglieder des Völkerbundes.

Carl Schmitt, ebd.

Bemerkenswert ist dabei, dass der Völkerbund die US-Interventionen in keiner Weise zur Kenntnis nahm, sie galten nicht als "Kriege" im juristischen Sinne. Schließlich hatte der Völkerbund auf vehementen Druck der USA die Monroedoktrin in die eigene Satzung aufgenommen. Artikel 21 lautete:

Internationale Abreden wie Schiedsgerichtsverträge und Abmachungen über bestimmte Gebiete, wie die Monroedoktrin, welche die Erhaltung des Friedens sicherstellen, gelten nicht als mit einer der Bestimmungen der gegenwärtigen Satzung unvereinbar.

Für Carl Schmitt ist dies die eigentlich imperiale Leistung der USA. Es war der "ungeheure Erfolg" der USA, dass es ihr gelungen war, die Monroedoktrin im Rahmen der Versailler Verträge in der Satzung des Völkerbundes zu verankern. Damit konnten sie "die gesamte übrige Welt, alle anderen Staaten und Völker" zwingen, ein "höchst unklare, vieldeutiges, oft widerspruchsvolles, jedenfalls aber nur von den Vereinigten Sttaten zu interpretierendes und authentisch zu deutendes Prinzip" anzuerkennen. Die Welt unterwarf sich der Macht der USA .

Nicht die bloße Politik der militärischen Interventionen machte ihren Imperialismus aus, sondern dass die USA die Welt zwingen konnte, diese Politik juristisch anzuerkennen.

Um ein Brechtsches Bild abzuwandeln: Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen ein Gesetz, das mir das Zugangsrecht zu allen Banktresoren der Welt überträgt?

Der Kampf gegen den amerikanischen Imperialismus wurde als "Kampf um die Monroedoktrin" geführt. Gegen die im Völkerrecht verankerte amerikanische Raumordnung, traten andere Raumordnungskonzepte auf den Plan. Es gab eine japanische Variante gegenüber China, und nach der Machtergreifung Hitlers eine deutsche Variante eines "Interventionsverbotes raumfremder Mächte". Großraum gegen Großraum, gipfelnd im "Reichsbegriff" und den Schlachten des 2. Weltkrieges. Und wie das aus ging, wissen wir.

Der Universalismus des modernen Völkerrechtes

Der 2. Weltkrieg hatte im Unterschied zum Ersten nicht einen faktischen Sieger, sondern zwei: Die USA und die UdSSR. Im Völkerrecht spiegelte sich das wieder: Die Monroedoktrin verschwand aus den Statuten. Ein Blick in die Gründungsakte der UN offenbart den Paradigmenwechsel. Der dem § 21 der Satzung des Völkerbund entsprechende Artikel 52 der UN-Charta lautet:

(1) Diese Charta schließt das Bestehen regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten nicht aus, bei denen Maßnahmen regionaler Art angebracht sind; Voraussetzung hierfür ist, dass diese Abmachungen oder Einrichtungen und ihr Wirken mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind. (...)."

Die UN etablierte ein universelles Völkerrecht, Raumordnungsprinzipien haben darin keinen Platz mehr. "Regionale Abmachungen" stehen unter dem prinzipiellen Vorbehalt, dass sie "mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind". Damit haben sich gegenüber der Völkerbundsatzung die juristischen Verhältnisse umgekehrt. Nicht mehr die einseitig verkündete Monroedoktrin steht über dem Recht der Völkergemeinschaft, sondern im Gegenteil das Recht der Völkergemeinschaft steht über allen "regionalen Abmachungen oder Einrichtungen".

Dieser Universalismus des modernen Völkerrechtes entschied letztlich auch das Schicksal der Breschnew-Doktrin, der letzten Variation auf die Monroedoktrin. Auch die Breschnew-Doktrin umfasste u.a. einen rechtlich verankerten Interventionsvertrag, jedoch war sie nur im Binnenverhältnis der Länder des Warschauer Vertrages anerkannt. Damit geriet dieses Vertragswerk in Widerspruch zu den universellen Rechtsprinzipien der Schlussakte von Helsinki.

Hans-Dietrich Genscher beschrieb diesen Widerspruch in seiner Laudatio bei der Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen an Gyula Horn am 24. Mai 1990 folgendermaßen:

"Ein Vertrag, der noch aus den Zeiten der Breschnew-Doktrin stammte und der unmittelbarer Ausdruck eben dieser Doktrin war, verpflichtete Sie gegenüber der DDR, DDR-Bürger ohne gültige DDR-Ausreisepapiere an der ungarischen Grenze festzuhalten. Welch eine Lage: die europäische Berufung Ihres Landes, Ihre persönliche Überzeugung als ungarischer Patriot und europäischer Humanist, Ihre außenpolitische Vision eines einigen, West und Ost umfassenden Europa auf der einen Seite und auf der anderen Seite ein Vertrag, der eben diese Zukunft zu verhindern trachtete 51; aber eben doch ein Vertrag.

Als Sie sich zu entscheiden hatten, nahm sich die ungarische Bevölkerung, insbesondere die Ihrer Hauptstadt Budapest, in so menschlicher Weise der Deutschen in Ihrem Lande an. Dies wird Ihnen sicher ihre Entscheidung erleichtert haben. Ungarn ist Mitunterzeichner der Schlußakte von Helsinki, des Bauplanes für das künftige Europa. In dieser Schlußakte ist die Freizügigkeit aller Bürger Europas festgeschrieben. Sie versuchten, den damaligen Machthabern der DDR klar zu machen, daß das freie Ungarn sich an diese europäische Freiheitscharta mehr gebunden fühle als an den aus dem Block- und Machtdenken der alten Zeit geborenen Vertrag."

Mit dem universalistischen Völkerrecht sind "Raumordnungskonzepte" mausetot. Auch US-amerikanische Raumordnungskonzepte. Der Universalismus des Völkerrechtes kehrte sich in einer spektakulären Entscheidung des Internationalen Gerichtshof auch gegen USA, gegen ihre Politik in Südamerika:

1986 verklagte Nicaragua die USA vor dem Internationalen Gerichtshof, da diese zur Unterstützung der Contras während des Bürgerkrieges u.a. nicaraguanische Häfen vermint hatten. Nicaragua bekam vor dem Gerichtshof in Den Haag Recht. Der Gerichtshof wies die Vereinigten Staaten an, ihre Aktionen zu beenden, und er verurteilte sie zur Leistung massiver Reparationen. (Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom 27. Juni 1986).

Daraufhin kündigten die USA ihre Unterwerfungserklärung unter den Internationalen Gerichtshof von 1946 und erklärten, dass sie die Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht mehr anerkennen würden.

Die USA haben gegenüber dem modernen Völkerrecht eine wesentliche imperiale Kraft eingebüßt. Sie bestimmen nicht mehr die Prinzipien des internationalen Rechtes, noch nicht einmal in ihrem eigenen "Hinterhof". Sie können ihre nationale Interessen nur noch gegen das Völkerrechtes behaupten, das internationale Recht ignorieren.

Im Brechtschen Bild gesprochen: Die USA sind vom Herren über das Bankgesetz zum Bankräuber abgestiegen.

Amerikanischer Isolationismus

In einer rechtsvergleichenden Studie "zur Praxis des US Supreme Court, des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften und des schweizerischen Bundesgerichts" breitet Helen Keller umfangreiches Material zur "Rezeption des Völkerrechtes" durch die USA, die EU und die Schweiz aus. Sie beschreibt darin die verstärkte Abkehr der USA vom universalistisch orientierten internationalen Recht in den letzten 30 Jahren, ihre Wendung hin zum rechtlichen Isolationismus und im scharfen Kontrast dazu die positive Rezeption globaler Rechtsprinzipien durch den europäischen Gerichtshof. Selbst die als eigenbrötlerisch bekannte Schweiz ist dem internationalen Recht gegenüber aufgeschlossener als die USA.

Im Zentrum ihrer Studie stehen alltägliche Rechtsfälle, die vor die jeweiligen höchsten Gerichte kamen, weniger die in den Medien breit diskutierten spektakulären Vorgänge, wie etwa der Boykott des internationalen Strafgerichtshofes durch die USA oder der weltweiter Umweltabkommen. Dafür bietet sie einen detaillierten Einblick in die Gerichtspraxis und die Urteilsstrategien der höchsten Gerichte.

Die EU legt, bildlich gesprochen, konzentrische Kreise fein abgestufter Rechtssicherheit um sich, mit einem sehr starken und verbindlichen Kern des Gemeinschaftsrechtes im Inneren, einem ebenfalls streng rechtsverbindlichen, wenn auch in seinem Geltungsbereich abgeschwächteren Kreis von Assoziierungsabkommen und einem weiteren Kreis mit bedingter Rechtskraft. Es gelingt ihr so, die Staaten in ihrer Umgebung in das rechtliche Schwerefeld der EU einzufangen und dauerhafte Loyalitäten zu begründen.

Anders als der amerikanische Supreme Court im Verhältnis der USA zu ihren Nachbarn, legt der europäische Gerichtshof großen Wert darauf, dass die bilateralen Verträge, etwa mit der Türkei, im Gemeinschaftsrecht eine außerordentlich starke Stellung genießen. Dies betrifft insbesondere die Stärkung von Individualrechten gegenüber der Gesetzgebung und der Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten. Er hat dabei etwa keine Scheu auch in das jeweilige nationale Ausländerrecht korrigierend einzugreifen, und die Rechtsstellung z.B. von türkischen Arbeitnehmern in Deutschland auf Grund eines "aus dem Gemeinschaftsrecht hergeleiteten Aufenthaltsrechts" ( Keller, ebd. S. 512) zu stärken.

Der Supreme Court dagegen tritt die Rechtsansprüche der unmittelbaren Nachbarn der USA regelmäßig mit Füßen. In seinen Entscheiden folgt er, wie im utilitaristischen amerikanischen Recht verbreitet, eng den tagesaktuellen politischen Vorgaben. Die Beispiele die Helen Keller vorstellt sind zum Teil haarsträubend.

Der mexikanische Arzt Alvarez-Machain wurde im April 1990 von mehreren bewaffneten Männern aus seiner Praxis in Guadalajara, Mexiko, entführt. Man verfrachtete ihn gewaltsam nach El Paso, Texas, wo er von Mitarbeitern der amerikanischen Drug Enforcement Agency (DEA) in Empfang genommen wurde, die ihn in Los Angeles vor den Richter brachten. Angeblich habe er an der Ermordung eines DEA-Agenten in Guadalajara 1985 teilgenommen. Obwohl die mexikanischen Behörden vehement protestierten, kam es zum Prozess.

Der zunächst zuständige District Court wies die Klage ab. Für das Gericht stellte das Vorgehen der DEA eine Verletzung des amerikanisch-mexikanischen Auslieferungsvertrages dar. Der Beklagte solle nach Mexiko zurückgeschafft werde. Der Supreme Court aber hob das Urteil auf. Chief Justice Rehnquist räumte zwar ein, die Entführung "may be in violation of general international law principles". Trotzdem stelle sie keine Verletzung des Auslieferungsvertrages dar, weil dieser "weder ausdrücklich eine gewaltsame Entführung als mögliche Alternative ausschloss, noch in diesem Sinne interpretiert werden könne". Erst in dem folgenden Strafverfahren, fast drei Jahre nach der Entführung, wurde Alvarez-Machain wegen 'mangelhafter Beweise' frei gesprochen (Keller S. 432ff).

Das Urteil des Supreme Court in der Sache Alvarez-Machain löste einen Aufschrei in der internationalen Gemeinschaft aus, und Mexiko weigerte sich mit den US-Behörden im Kampf gegen den Drogenhandel weiterhin zusammenzuarbeiten.

Die USA wurden in den letzten Jahrzehnten einem Räuberstaat im Sinne Kant immer ähnlicher. Es gelingt ihnen daher immer weniger, im Unterschied zur EU, feste Loyalitäten zu begründen.

Die Missachtung bilateraler Verträge und regionaler Abkommen, so etwa der amerikanischen Menschenrechtskonvention und diverser bilateraler Abkommen, hat das Ansehen der USA in den Nachbarländern schwer geschadet. Die strikte Ablehnung des Irakabenteuers durch Mexiko und Kanada dürfte nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser schlechten Erfahrungen zu verstehen sein. Mit dem Ansehen schwindet auch die politische Macht: Auch finsterste Drohungen konnten Mexiko und Kanada nicht umstimmen. Und das Beispiel Venezuela zeigt, dass die erprobten Rezepte zum Sturz missliebiger Regierungen im unmittelbaren Umfeld der USA nicht mehr so recht funktionieren. Trotz intensivster Anstrengungen des CIA und anderer US-Dienste ist die Regierung Chaves immer noch im Amt.

Völkerrecht in Zeiten der Globalisierung

Wir leben nicht mehr in Zeiten der "Großraumordnungen mit Interventionsverbot". Derartige "undurchdringliche Souveränitätshüllen" hat der Staat sowohl nach innen, wie nach außen längst verloren.

Das Geflecht der internationalen Beziehungen ist von einer rapide wachsenden gegenseitigen Abhängigkeit der einzelnen Staaten geprägt. Die Durchdringung der nationalen Rechtsordnungen durch internationale Standards manifestiert sich besonders ausgeprägt im Wirtschaftsrecht, im Bereich der Menschenrechte und bei der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Helen Keller

Diese Durchdringung der Nationen durch internationale Standards ist eine empirisch beobachtbare Tatsache, Resultat dessen, was man landläufig Globalisierung nennt. In einer vielfach vernetzten Welt ändert sich das grundlegende Staatsverständnis, sowohl nach innen wie nach außen. Der Staat ist keine absolut souveräne Einheit, ihn umgibt keine "undurchdringliche Souveränitätshülle" (ebd. S. 6), er ist immer schon strukturell verkoppelt mit der Gesellschaft und mit anderen Staaten. " ... die Koppelung des Staates zur Innen- und Aussenwelt (ist) begriffsnotwendiges Element des Staatsverständnisses" (ebd. S. 6).

In dieser Sichtweise ändert sich das Verständnis dessen, was Völkerrecht bedeutet: Das Völkerrecht ist kein "außerdem", es steht nicht zur beliebigen politischen Disposition, da es Ausdruck der unaufhebbaren Abhängigkeit der Staaten untereinander ist. Die Achtung des Völkerrechtes ist kein moralischer Anspruch, sondern staatspolitische Notwendigkeit.

Die Geltung des Völkerrechtes wird hier aus der Notwendigkeit zur zwischenstaatlichen Verständigung abgeleitet, wobei sich die Pflicht zur Harmonisierung der internationalen und der nationalen Rechtordnung aus der Verantwortung des Staates gegenüber anderen Staaten ergibt und damit letztlich der internen Staatsverantwortung gleichzusetzen ist. Weil Völkerrecht und Landesrecht grundsätzlich im Dienste derselben Werte stehen, sind sie in ihrer Grundtendenz aufeinander ausgerichtet.

Helen Keller

International hat sich längst ein universelles Rechtverständnis durchgesetzt, ein Recht, das den wirtschaftlichen, technischen und umweltpolitischen Zwängen zur Kooperation folgt. Das Völkerrecht ist, mit Carl Schmitt gesprochen ein "politisches Recht". Die Begriffe des Völkerrechtes sind eine Art Seismograph der realen Machtverhältnisse. Es ist deshalb in unseren Augen kein Zufall, dass der Machtverlust der USA über die Begriffe des internationalen Rechtes einhergeht mit einem entsprechenden Verlust an ökonomischer Potenz.

In ihrer gesamten bisherigen Geschichte waren die USA wirtschaftlich autark. Nach dem zweiten Weltkrieg kam zu dieser Stärke, die aus der Autarkie stammte, noch ihre Rolle als Schutzmacht der kapitalistischen Nationen gegenüber der Sowjetunion hinzu. Sie waren stark und sie wurden gebraucht. Mit dem Ende der Sowjetunion haben sie ihre Funktion als Schutzmacht verloren und ihre Autarkie eingebüßt. Die USA sind abhängig vom Warenimport, nicht nur beim Öl, sondern bei allen Produkten, und sie sind abhängig vom Kapitalimport (vgl. Operettenimperialismus)

Dies bedeutet eine Umkehrung der Verhältnisse gegenüber der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Damals waren die USA der Gläubiger der ganzen Welt, heute sind sie aus der Rolle eines Gläubigerlandes in die Rolle eines Schuldnerlandes gewechselt.

Dem ökonomischen Machtverlust der USA korrespondiert ein rechtlicher Isolationismus, mit der Folge eines Kompetenzverlust der USA gegenüber dem internationalen Recht.

Die Reaktion der Politik der USA auf diese neue Situation ist ein Absturz in die außenpolitische Romantik. Wir verstehen "politische Romantik" im Sinne Carl Schmitts als eine Politik, die ihr Zentrum in einem zur "ästhetischen Produktivität gewendeten occasionalistischen consentement" findet, in der Suche nach Gelegenheiten, aus denen sich Sensationen, kurzfristige Aufmerksamkeitserfolge erzielen lassen. Eine solche Politik verliert nach Carl Schmitt ihren "moralischen, rechtlichen oder politischen Maßstab" und damit ihre Zukunftsfähigkeit. Die USA verlieren damit auch ihre Kompetenz in Fragen von Demokratie und Freiheit.

Wir denken, dass die im Unterschied zur USA eher unspektakuläre Strategie der EU, ihr Verzicht auf "Raumordnungsideen" und "Gestaltungswillen" zugunsten einklagbarer Rechtsgarantien gerade im Verhältnis mit Russland und den anderen ehemaligen Staaten der GUS mittel- und langfristig zu weit stabileren und zukunftsträchtigeren Resultaten führen wird.

Die europäische Politik sollte sich von politischen und militärischen Abenteuer, hart am Rande des internationalen Rechtes, daher fernhalten. In unseren Augen ist der im Vergleich zur USA weit geringere Militärhaushalt der EU-Staaten ein unschätzbarer Vorteil. Der Mangel an Geld und Ausrüstung für militärische Abenteuer zwingt auch die sensationsgierigsten Politiker in Europa zur Zurückhaltung. Europa hat seine spektakulären Erfolge wesentlich mit den Mittel des universellen Rechtes erzeugt, diesen Weg sollte es auch in Zukunft weiter verfolgen.

Literatur