Ächzen und Stöhnen im System des "geistigen Eigentums"

Auf dem Weltgipfel der Informationsgesellschaft spielt das zum Verwerterrecht entartete Copyright eine wichtige Rolle - doch ist das Urheberrechtsregime überhaupt reformierbar?

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Man hört die These immer öfter: Das Urheberrecht, das einst zum Wohle der Allgemeinheit und zur Stärkung der Informationsfreiheit der Bürger ins Leben gerufen wurde, behindert nach seinen Reformen durch die industriehörige Politik verstärkt den Zugang zum Wissen. Der im Dezember anstehende Weltgipfel zur Informationsgesellschaft böte da die Chance, das heikler werdende Thema Copyright gründlich neu aufzurollen. Doch die Meinungen laufen weit auseinander: Während die Medienwirtschaft den im Westen erreichten Status quo verteidigt und auf die ganze Welt ausdehnen will, plädieren Forscher teils für eine systemimmanente Wiederherstellung der Interessensbalance und teils für einen Einriss des gesamten Systems.

Die allgemeinem Vorgaben zum World Summit on the Information Society (WSIS) sind genauso hehr wie schwammig: Auf dem Weltgipfel, dessen erste Runde in Genf Mitte Dezember rasch näher rückt, sollen globale Prinzipien für eine Informationsgesellschaft festgezurrt werden, die allen Menschen offen steht und "nachhaltig" ist. Man werde "mit vollem Engagement" daran gehen, die "digitale Kluft" zwischen armen und reichen Ländern in eine "digitale Chance" für alle umzuwandeln, heißt es etwa in dem ersten Entwurf für die Gipfelerklärung. Das so genannte "Non-Paper" ergeht sich in allerlei weiteren Floskeln, mit deren Hilfe die Segnungen der Informations- und Kommunikationstechniken der gesamten Menschheit zugute kommen sollen.

Nicht fehlen darf da unter dem Punkt "Umfeldbedingungen" ("enabling environment") der Hinweis auf das Urheberrecht, das generell im Sinne seiner Erfinder ja den Zugang zu Informationen und zum Wissen sichern soll. Der entsprechende Paragraph 38 liest sich jedoch so, als ob er aus dem Standardbuch des Lobbyisten der Medienindustrie abgepinnt worden wäre:

Der Schutz geistigen Eigentums ist essenziell, um die Innovation und die Kreativität in der Informationsgesellschaft zu befördern.

Zwar geht das Non-Paper im weiteren noch darauf ein, dass eine "faire Balance" zwischen den Schutzmechanismen für die Verwerter und der Nutzung sowie des Austauschs des Wissens gefunden werden müsse. Doch der inhaltlichen WSIS-Arbeitsgruppe der berühmt-berüchtigten Zivilgesellschaft erscheint schon der Ansatz der Klausel verfehlt.

"Geistiges Eigentum", heißt es in ihren Kommentaren zu dem schüchternen Deklarationsentwurf, "ist ein relativ junges, von der Industrie vorangetriebenes Konzept." Es unterstelle, dass außer den Verwertern niemand Rechte an kreativ-künstlerischen Werken habe. Der beanstandete Paragraph sei daher durch eine Formulierung zu ersetzen, der zufolge das menschliche Wissen als "Erbe und Eigentum der Menschheit" und als "Reservoir neuer Wissenserschaffung" gelten soll.

Todeszuckungen der Musikindustrie

Die Klausel mag insgesamt unscheinbar wirken. Doch es geht um die Verbreitung von Informationen und Wissen und somit um die Basis der künftigen Wissensgesellschaften. Wie umstritten das ganze Terrain ist, zeigte sich auf der Tagung Gipfel ohne Vision, zu der die grüne Heinrich-Böll-Stiftung am Samstag nach Berlin geladen hatte (s.a. Alternative Gipfelerklärung zur Infogesellschaft geplant).

Prinzipiell sei es mit der Digitalisierung möglich geworden, erklärte Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe, Inhalt und Medium voneinander zu trennen und dadurch dezentrale Vertriebswege zu beschreiten. Letztlich würden die Verwerter nicht mehr gebraucht, da jeder sein eigener Verleger sein könne. Doch die Rechteindustrie habe es bislang dank eines komplexen Überwachungssystems geschafft, Informationen weiter künstlich zu kanalisieren und zu kontrollieren. Das zeige sich gesellschaftlich in der Verbreitung von Begriffen wie "Raubkopien" oder "Software-Piraterie", technisch im "Digital Restrictions Management" (DRM) und rechtlich in den WIPO-Vereinbarungen und den darauf basierenden, DRM rechtlich absichernden Urheberrechtsgesetzen.

Dieses Regime des "geistigen Eigentums" kann sich laut Greve jedoch nicht mehr lange halten: "Die Todeszuckungen der Musikindustrie müssen wir noch ertragen", glaubt der Advokat der freien Softwarebewegung, deren Verständnis von Urheberrecht seiner Ansicht zu den Wurzeln des Begriffs in der französischen Revolution und der amerikanischen Verfassung zurückkehrt.

Das Copyright-System am Rande der Implosion

Auch für Bernd Lutterbeck, Professor für Informatik und Gesellschaft an der TU Berlin, hat das überkommene System der staatlichen Monopole rund um Patente und des ausgefransten Urheberrechts im Bereich der "Informationsökonomien" keine Bedeutung mehr. Es gelte, so der gelernte Jurist, "die Implosion des Systems an gewissen strategischen Punkten zu beschleunigen". Gleichzeitig müssten die Bemühungen beschleunigt werden, eine alternative Wissensallmende aufzubauen.

Begründen lässt sich der Kampf gegen das "Intellectual Property"-System laut Lutterbeck mit ökonomischen Argumenten. Innovationen beruhen seiner Meinung nach längst nicht mehr darauf, dass Unternehmen ihr Wissen und ihre Techniken dank staatlicher Schutzrechte geheim halten können. Im Gegenteil: "Sie finden statt, weil Konsumenten und Nutzer Produkte weiter entwickeln."

Natürlich hat Lutterbeck dabei vor allem die Welt der freien Software und des offenen Quellcodes vor Augen. Deren Prinzipien seien aber verstärkt allgemein ökonomisch gültig, wie beispielsweise Schweizer Wirtschaftswissenschaftler wie Ernst Fehr oder Bruno Frey belegt hätten. Ein Unternehmen, so der Berliner Professor, könne nur noch dann auf Gewinne hoffen, wenn "der Nutzer Zugriff auf das Wissen der Firma hat". Das Bestehen auf den "Property Rights" führe dagegen zum "ökonomischen Niedergang".

Die Privatkopie muss sterben, um das System zu retten

Ganz so weit wollte Christophe Geiger, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum in München, dann doch nicht mitgehen. Auch er kam zwar zu der Diagnose, dass das Gleichgewicht zwischen Urhebern, Verwertern und der Gesellschaft dringend wieder herzustellen sei. "Aber dafür muss man nicht das gesamte System über Bord werfen." Sein Rettungsvorschlag: die Rechtsnatur der Schranken für die Verwertungsansprüche der Produzenten sollen gestärkt und von "vagen Interessen der Allgemeinheit" in "echte Rechte" für die Nutzer umgestaltet werden.

Ein wenig Opferbereitschaft müssen die Liebhaber digitaler Werke auf dem Weg dahin aber zeigen, glaubt Geiger: "Nicht alle Privilegien können gehalten werden." Am ehesten eine Trennung vorstellen kann sich der Jurist dabei just bei der besonders hart umkämpften Schranke der Privatkopie - zumindest, was das bei File-Sharern beliebte Downloaden "Hunderter von Songs" angehe. Für die eigene Zunft fordert Geiger dagegen den "uneingeschränkten Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln" und damit natürlich auch das Recht auf die Privatkopie.

Die Debatte zeigt, wie verworren und absurd der Streit um das Basisrecht der Informationsgesellschaft längst geworden ist. Mit letztlich eigennützigen Vorschlägen wird sich jedenfalls die eingeforderte "soziale Akzeptanz" für das Urheberrecht wohl kaum steigern lassen. Und es zeichnet sich ab, dass auch im Rahmen des WSIS die Chance verspielt wird, das Copyright-System an die digitale Gesellschaft anzupassen.

Von Stefan Krempl erscheint Ende November das Telepolis-Buch "Krieg und Internet: Ausweg aus der Propaganda?" im Verlag Heinz Heise. Der Autor hat dazu das Weblog Der Spindoktor eingerichtet.