Auf Lügen programmiert

Anklage sieht Mitschuld von Mzoudi an den Anschlägen vom 11.9. als erwiesen an und fordert 15 Jahre Haft, der von der in US-Gefangenschaft befindlichen "Auskunftsperson" Binalshibh stammende Aussage könne man wegen dessen Religion nicht glauben

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"Ich beantrage 15 Jahre Haft für den Angeklagten Abdelghani Mzoudi", schloss Bundesanwalt Walter Hemberger heute sein Schlussplädoyer im zweiten Hamburger al-Qaida-Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG). Hemberger sieht es als erwiesen an, dass Mzoudi sich zu den Zielen von al-Qaida bekennt und in die Pläne für die Attentate vom 11. September eingeweiht war. Deswegen sei der Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zur Höchststrafe zu verurteilen. Außerdem kritisierte er die Richter scharf für die vorzeitige Freilassung des Angeklagten und beantragte die Fortsetzung der Beweisaufnahme.

Im Kern stützte Hemberger sich auf drei Thesen. Zum einen seien Atta und seine Leute schon 2000 mit den Vorbereitungen auf die Anschläge beschäftigt gewesen. Sie hätten seinerzeit in den USA Pilotenkurse absolviert, in denen sie sich nicht für Starts und Landungen, sondern für Wendemanöver in der Luft und Anflug von konkreten Zielen interessiert hätten. Zweitens sei die sogenannte "Auskunftsperson" Ramzi Binalshibh als Zeuge nicht tauglich. Er sei in seiner Ausbildung bei al-Qaida darauf trainiert worden, die verhörenden Beamten in die Irre zu führen und nur gegen Personen auszusagen, die entweder schon tot seien oder sich selbst belastet hätten.

Ferner sei Binalshib quasi von Glaubens wegen auf Lügen programmiert. Die muslimische Religion gebiete den Gläubigen, die "Nicht-Wahrheit" zu sagen, falls das eigene Leben oder Eigentum oder das ihnen nahe stehender Personen gefährdet sei. Außerdem habe sich Binalshib viel länger in Afghanistan aufgehalten als die übrigen Mitglieder der "Terrorzelle" und könne demzufolge gar nicht wissen, mit wem diese in der Zeit über die Anschläge gesprochen hätten. Damit machte Hemberger in seinen Ausführungen nicht nur die Hamburger Terrorzelle aus, sondern noch so etwas in der Art eines internen Bunds der Plappermäuler, sozusagen eine Zelle in der Zelle.

Drittens sei Mounir El-Motassadeq, der im Februar 2003 wegen derselben Vorwürfe zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, nach jüngsten Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft ganz sicher in die Pläne eingeweiht gewesen, so Hemberger weiter. Dessen Verstrickung in die Anschlagsvorbereitungen legten den Schluss nahe, dass auch Mzoudi zum inneren Zirkel um Atta gehört habe.

Nach dem Schlussplädoyer der Bundesanwaltschaft folgen noch die Plädoyers der Nebenklagevertreter und der Verteidigung Mzoudis. Das Urteil wird für den 22. Januar erwartet.