"Seien wir doch mal ehrlich..." ?!

"Rumhängen an Universitäten" in Deutschland unter Strafe? Zur Einführung der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen

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"Ich finde die Studiengebühren o.k. Seien wir doch mal ehrlich: die meisten von denen hängen ja doch nur rum." So erfahren via TV am 12.01.04 aus dem Mund einer (wohl noch deutlich unter 10 Semestern liegenden) Kölner Studentin im WDR.aktuell.

Nun ist der Ausdruck Studiengebühren stark euphemistisch, will meinen, er verschleiert den tatsächlichen Sachverhalt, da es sich weniger um Gebühren, sondern viel eher um eine Art Geldstrafe handelt, die solchen Studierenden auferlegt wird, die sich länger an den Universitäten aufhalten, als die Länder es ihnen erlauben.

Ist ein Studium von mehr als 13 Semestern bzw. ein Überschreiten um das 1,5fache der Regelstudienzeit oder ein Wechsel der Studienfaches (nach dem Grundstudium) damit in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von immerhin 650 zu zahlenden Euro pro Zuwiderhandlung, sprich pro Semester geahndet wird? Was z.B. deutlich mehr ist, als ein deutscher Autofahrer berappen muss, wenn er z.B. eine rote Ampel überfährt, wobei letzterer mit seinem Verhalten das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Und was gefährdet ersterer? Die Gesellschaft? Und dafür ist es eigentlich unerheblich, ob der Studierende nach dem 14. Semester an der Universität "rumhängt" oder etwa doch entgegen liebevoll medialgepflegter Vorurteile tatsächlich seinen Studien nachgeht.

Auch der Kommentar einer freundlichen Wuppertaler Asta-Vertreterin, die daraufhin weist, dass die Ungerechtigkeit der Studiengebühren darin liege, dass die nun Betroffenen sich darauf nicht vorbereiten konnten, andernfalls hätten sie wohl kaum das Nebenfach gewechselt, "nur weil mich das andere mehr interessiert", setzt in Erstaunen. Nun könnte man natürlich sagen, dass jede Universität den Asta hat, den sie verdient, aber ist der Wechsel eines (Neben-)Faches an einer deutschen Universität, bzw. der dortige Verbleib nach mehr als 14 Semestern tatsächlich eine Tat, die mit 650 Euro pro Semester bestraft gehört? Und ab wieviel Semestern gilt man als vorbestraft?

Bedauerlicherweise ist in dem Artikel eine Verwechslung unterlaufen. In der Sendung des WDR vom 12.1.2004 trat nicht eine Vertreterin des Asta der Kölner Universität auf, sondern der Universität Wuppertal. Wir bitten den AStA der Universität zu Köln daher um Entschuldigung. DerAStA der Universität zu Köln hat uns mitgeteilt, dass er sich "in allen Publikationen und öffentlichen Äußerungen klar von jeder Art von Studiengebühren distanziert hat und diese auch weiterhin in jeder Form aus sozial-, bildungs- und wirtschaftspolitischen Gründen ablehnt."