Eine Republik ohne Schleier

Was sich vom Streit um das Kopftuch lernen lässt - Anmerkungen zu einer überfälligen Debatte

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In Frankreich legte die Regierung dieser Tage ein Gesetz vor, welches das Tragen muslimischer Kopftücher und anderer religiöser Zeichen an öffentlichen Schulen verbietet. Auch in Deutschland streitet man über das Kopftuch. Dahinter verbergen sich grundsätzliche Fragen zum öffentlichen Gebrauch der Religion: Was heißt Identität, was heißt Toleranz in einer demokratischen Republik?

Was sich Ende vergangenen Jahres angekündigte, wurde nun in die Tat umgesetzt. Nur gut vier Wochen nach der Grundsatzrede, in der der französische Staatspräsident Chirac ein generelles Verbot aller religiösen Symbole an staatlichen Schulen verfügte ("La Nation" in Gefahr), also neben der von islamischen Fundamentalisten geforderten Verhüllung der Haare per Kopftuch auch der jüdischen Kippa und des christlichen Kreuzes, legte der französische Erziehungsminister und Philosoph Luc Ferry jetzt ein Gesetz vor.

In den drei Paragraphen, die bereits zum Beginn des Herbstschuljahrs wirksam sein werden, ist an öffentlichen Schulen das Tragen "von Zeichen und Kleidern" verboten, "die offenkundig auf die Religionszugehörigkeit der Schüler" hinweisen. Auch wenn es im Wortlaut noch kleinere Änderungen geben mag, ist der Sinn des Gesetzes doch klar: Die weltanschauliche Neutralität des laizistischen Staates wird weiter gestärkt.

Diese Maßnahme dürfte auch in Frankreich noch zu heftigen Debatten führen. Schon für kommenden Samstag haben muslimische Gruppen eine große Protestdemonstration in Paris angekündigt. In Deutschland sollte man diesen keineswegs ausgestandenen Grundsatzstreit im Nachbarland jedenfalls aufmerksam verfolgen. Denn nach dem so genannten "Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen September wird auch hierzulande grundsätzlich neu über das Verhältnis von Staat und Religion nachgedacht.

Worüber hier derzeit gestritten wird, gibt es in Frankreich allerdings schon lange: Seit 1905 ist es allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes kategorisch verboten, während ihrer Arbeit Zeichen religiöser Zugehörigkeit zu tragen. Staat und Kirche sind in der französischen Republik ganz selbstverständlich getrennt - in keiner staatlichen Schule wird man Kruzifixe an den Wänden finden. Kopftuchträgerinnen werden zu manchen Prüfungen nicht zugelassen. Strittig ist dort jetzt allein die Frage, ob ein solches Verbot religiöser Symbole auch auf die Schüler ausgedehnt werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Entscheidung am 24. September die Chance verpasst, die Bundesrepublik zumindest auf den Stand dessen zu bringen, was in Frankreich seit fast 100 Jahren selbstverständliche Praxis ist, und hat sich damit um genau das gedrückt, wozu es eigentlich da ist: eine Entscheidung. Mit fünf gegen drei Stimmen erging ein feiges und unzeitgemäßes Urteil, das von einigen Kommentatoren als "Rechtsverweigerung" gewertet wurde.

In jedem Fall blieb man in punkto Klarheit hinter dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in gleicher Sache weit zurück. Dort hieß es noch: In öffentlichen Pflichtschulen seien Kinder "ohne jede Parteinahme des Staates und der ihn repräsentierenden Lehrkräfte für christliche Bekenntnisse wie für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu unterrichten und zu erziehen".

Auch in seinem eigenen Kruzifix-Urteil 1994 hatte das Verfassungsgericht noch der "negativen" Religionsfreiheit - der Freiheit von religiöser Beeinflussung, auch durch eine Mehrheit - den höchsten Rang zugeteilt. Die Schule sei ein besonderer öffentlicher Raum, ein Kruzifix hier daher nicht vergleichbar mit einem, das sich zum Beispiel auf Kirchendächern befindet. Die Mehrheit des Gerichts wollte diesmal aber offenbar eine politische Debatte über den öffentlichen Umgang mit Religion. Diese beginnt nun allmählich.

Sonderbare Koalitionen

Hierbei zeigen sich einige merkwürdige Unentschiedenheiten, bilden sich aber auch sonderbare Koalitionen, die quer zur üblichen Zuordnung der weltanschaulichen und politischen Lager stehen. Gerade dadurch wird die Kopftuchfrage zu einer repräsentativen Debatte um das Selbstverständnis der Bundesrepublik.

Einfach ist es dabei noch nicht einmal für die Fundamentalisten aller Couleur: Islamisten sind klarerweise für das Tragen des Kopftuch. Diejenigen aber, die - etwa in Kreisen der christlichen Kirchen oder der bayerischen CSU - gern das Banner des "christlichen Abendlandes" hochhalten, spalten sich in jene, die mit rassistischem oder kulturkämpferischen Untertönen sowieso alles Muslimische aus den deutschen Klassenzimmern verbannen wollen, und in solche, die erkennen, dass im säkularen Staat nach dem Kopftuch als nächstes auch das Kruzifix aus bestimmten öffentlichen Räumen verschwinden dürfte - und deswegen plötzlich im Namen der Religionsfreiheit zu Verbündeten der pro-Kopftuch-Fraktion werden (Kopftücher, Kruzifixe und der Kampf der Kulturen)P

Zu den prominenten Verbotsgegnern gehören auch die christlichen Kirchen. Warum, das ist offensichtlich: Sie verteidigen den eigenen Status. Nirgendwo in Europa, noch nicht einmal in Staaten mit der langen Tradition eines engen Nebeneinanders von Staat und Kirche, haben Kirchen ähnliche weitgesteckte Rechte wie in der Bundesrepublik. Kardinal Lehmann, der Vorsitzende der Katholischen Bischofskonferenz, die sich in weiser Selbstbeschränkung um eine Entscheidung gedrückt hat, gab immerhin zu, man sitze "selbst im Glashaus".

Im Bündnis damit begegnet man plötzlich linken Gruppierungen, die bisher für Multikulturalismus und Parteinahme für Minderheiten votierten und nun das Kopftuch als legitimen Ausdruck einer anderen Identität verteidigen. Doch damit befinden sie sich in einem Boot mit konservativen Hardlinern, die sich gleichfalls des Arguments der kulturellen Identität bedienen. Dass sich beide Seiten dabei auch auf das Verfassungsgerichtsurteil berufen können, in dem diese es den Landesgesetzgebern freistellen, regionale Traditionen zu berücksichtigen, macht die Sache nicht besser oder auch nur eindeutiger.

Alte Identitätsmodelle

Längst greifen alte Identitätsmodelle nicht mehr. Sozialpsychologische Forschungen weisen seit Jahren nach, dass individuelle Identität immer etwas Plurales ist, sich also aus mehreren verschiedenen, oft entgegengesetzten Einflüssen zusammensetzt. Identitäten sind weitaus komplexer, als man dies gern wahrhaben möchte. Der afrikanische Kulturwissenschaftler Homi Bhabha hat in seiner Studie zu "hybriden Kulturen" darauf hingewiesen, dass Identitäten nie "fertig" seien, sondern immer ein "komplexes, fortlaufendes Verhandeln", ein Prozess. Auch Migranten nehmen nicht etwa ihre eigene Kultur einfach in ihr Einwanderungsland mit, vielmehr führen gerade sie oft ein "Leben im Zwischenreich" (Salman Rushdie).

Von einer irgendwie einheitlichen Identität kann daher keine Rede sein. Wo man sich auf sie beruft, handelt es sich um ein nachgereichtes Konstrukt, um eine kulturelle Erfindung. Schaut man genauer hin, merkt man schnell, dass dahinter die Vorstellung steckt, Identität habe etwas mit Gemeinschaft zu tun, mit einer kulturellen Essenz, die den Einzelnen quasi ursprünglich mit Seinesgleichen verbindet. In einer umfangreichen ideengeschichtlichen Studie zur Vorstellung der "kollektiven Identität" hat der Sozialhistoriker Lutz Niethammer schon vor Jahren nachgewiesen, dass ein solches Verständnis von Identität ein Überbleibsel rechter Kultur- und Rassendiskurse nach dem Ersten Weltkrieg ist. In den 60er Jahren übernahm auch die politische Linke solche Ideen.

Balkanisierung der Köpfe

Doch stellt sich auch die grundsätzliche Frage, wieso die Feier von Identität und Toleranz gegenüber kultureller Differenz überhaupt ein Wert an sich sein sollte? Auch dürfte man sich schwer tun, das Spezifikum der religiösen Überzeugung unter eine eher diffuse, jedenfalls schwer präzis bestimmbare "kulturelle Identität" zu subsumieren. Toleranz speziell gegenüber Religionsausübung ist verfassungsrechtlich ein Erbe der konfessionellen Bürgerkriege im Gefolge der Reformation. Toleranzedikte beendeten diese blutigen Auseinandersetzungen. Im 18. und 19. Jahrhundert stand dann die Toleranz gegenüber nichtchristlichen Religionen im Zentrum der Debatten. Doch auch dies ist Streit von Gestern. Heute, in den liberalen Gesellschaften des Westens, steht die grundsätzliche Toleranz gegenüber religiösen Bekenntnissen außer Frage.

Es ist selbstverständlich, dass jeder prinzipiell alles glauben darf. Solche Liberalität ist allerdings keineswegs - wie ihre Kritiker, nicht nur in islamistischen Kreisen, wissen wollen - unverbindlich und beliebig. Sie beruht auf Voraussetzungen, die sie selbst garantieren kann - wenn sie den Rahmen dafür steckt, wo und wie eine persönliche Überzeugung an die Öffentlichkeit treten darf. Man muss dabei gar nicht den klassischen Grundsatz "Keine Toleranz für die Feinde der Toleranz!" bemühen, der zur Elementarformel des bundesrepublikanischen Verfassungspatriotismus seit 1949 wurde. Es genügt, einfach auf das klassische Argument des Liberalismus hinzuweisen: Staat und Religion sollten getrennt sein, der moderne Staat ist seinen Bürgern gegenüber zu weltanschaulicher Neutralität und Laizismus verpflichtet.

Immer wieder muss man offenbar daran erinnern, was es eigentlich heißt, in einer liberalen Republik zu leben. In der Republik ist die Kultur pluralistisch, nicht der Staat oder die Institutionen. Die politische Substanz der Republik ist die individuelle (!) Freiheit ihrer Bürger, ihre Ausformung ist in der Verfassung festgelegt. Das Andere, etwa Migrantenkulturen, existiert in der Republik nicht in einem Nebeneinander, es ist vermittelt - durch die Zivilgesellschaft der Bürger, aber ebenso durch öffentliche Institutionen wie etwa Schule und Universität. Das meint der in Frankreich derzeit viel zu hörende Einwand gegen das "Kommunitarisieren" des öffentlichen Raums.

In einer Zeit, in der der kulturelle Partikularismus voranschreitet, in der sich ein jeder auf seine ethnische und kulturelle Besonderheit beruft und diverse Handlungen und Überzeugungen aus ihr rechtfertigt, dient der Verfassungskonsens, dienen Schulen und Universitäten als dessen Ausdruck - auch verkörpert durch die hier Tätigen, die in ihrer Berufsausübung zu besonderer politischer, weltanschaulicher und religiöser Mäßigung und Neutralität verpflichteten Beamten -, dazu, zu solcher Balkanisierung der Köpfe Gegengewichte zu setzen, Gemeinsamkeiten und Gemeinsinn, einen Verfassungskonsens zu betonen - gerade weil man den vielen Gemeinschaften nicht das Feld überlassen will.

Auch in muslimischen Ländern ist der Verhüllungszwang ein Politikum

Wie mächtig diese werden können, zeugt sich ebenfalls exemplarisch am Kopftuchfall. Denn wie frei gewählt ist der Griff zum Kopftuch eigentlich? Die Berliner taz verniedlichte das Kopftuch neulich kurzerhand zur "pubertären Verwirrung". Heute sei es, so der Tenor, halt nicht mehr so leicht, die Eltern zu schockieren. Wer sich einmal unter den Heranwachsenden aus muslimischen Familien in Deutschland umhört, begegnet einem anderen Tenor: Für viele ist es ein Mittel zur Unterdrückung der Frauen. Oft zwingen Väter und Brüder in muslimischen Familien, unterstützt von den Geistlichen der Koranschulen, ihre Töchter, mit dem "züchtigen", fest ums Gesicht geknoteten Kopftuch zur Schule zu gehen. Selbst in islamischen Ländern, in denen das Kopftuch nicht - wie in der Türkei - verboten ist, wird es oft nur locker getragen, lässt Haarsträhnen frei.

Aber auch wo es freiwillig getragen wird, ist das Kopftuch ein strategischer Einsatz im Repräsentationsspiel. Denn auch in islamischen Ländern ist der Verhüllungszwang längst ein Politikum. Wer so tun will, als ob es sich nur um eine Frage des persönlichen Geschmacks oder der individuellen Glaubensüberzeugung handle, übersieht die Tatsachen. Das Kopftuch ist kein bloßes Tuch. Die aufgeklärte Muslimin Hanifa Chérifi, in Frankreich als "Mme l'affaire du foulard" ("Frau Kopftuchstreit") bekannt, sieht im Kopftuch kein islamisches Zeichen, sondern ein Symbol für Fundamentalismus. Zumindest ist nach Ansicht der meisten islamischen Theologen klar, dass das Kopftuch für gläubige Frauen keineswegs verpflichtend ist. Es ist das Symbol für politische und kulturelle Abgrenzung gegenüber dem Westen und seinem aufgeklärten Frauenbild. Will man das?

Ein letztes Argument gegen ein Kopftuchverbot betont die Freiheit jedes Menschen, auch einer Lehrerin, seine private Kleiderordnung frei zu wählen. Doch diese Freiheit wird nur dort eingeschränkt, wo eine Lehrerin von Amts wegen bestimmte Werte - in diesem Fall den der Gleichbehandlung von Mann und Frau - zu vertreten hat. Das Kopftuch als Zeichen ihrer Unterordnung unter den Mann hat hier nichts zu suchen. Und auch in anderen Fällen schränkt der Staat die Kleidung seiner Beamten ein.

Vergleicht man mit dem Kopftuch die jüdische Kippa oder das christliche Kreuz, die beide deutlich weniger einseitige und militante Konnotationen besitzen, könnte man tatsächlich einen grundlegenden Unterschied zwischen den Symbolen konstruieren und das Kopftuch verbieten, Kippa und Kruzifix aber nicht. Hier jedoch setzt wieder der elementare republikanische Grundsatz der Gleichbehandlung und der "Gerechtigkeit als Fairness" ein.

Was das Kopftuch bedeutet, wird von den Beteiligten immer wieder aufs Neue festgelegt - von Regierungen und obersten Gerichten, vor allem aber von den Bürgern. Dass das Kopftuch provoziert und als politisch-religiöse Meinungsäußerung wahrgenommen wird, zeigt die derzeitige Diskussion. Die Gesellschaft muss sich nun darüber verständigen, was ihr Religion im öffentlichen Raum bedeutet. Ein sehr wichtiges Argument hierzu versteckt sich an anderer Stelle des Verfassungsgerichtsurteils: "Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann Anlass sein, das zulässige Ausmaß religiöser Bezüge in der Schule neu zu bestimmen", heißt es da.

Dies bedeutet nichts anderes, als das unter Verhältnissen, in denen die Zahl der Mitglieder der Kirchen abnimmt, Atheismus und religiöse Differenz einerseits zunehmen, sich andererseits die Religionszugehörigkeit zunehmend differenziert, die Schule erst recht zu Neutralität und Distanz gegenüber allen Religionen verpflichtet ist. Die Lageanalyse jedenfalls trifft zu: Von 27 Millionen Protestanten geht gerade einmal eine Million sonntags in die Kirche, bei den Katholiken sind es auch nicht mehr als 20 Prozent. Und immerhin 12 Prozent der deutschen Abendländer wissen nicht, was man an Ostern feiert.

Wenn die Kopftuch-Befürworter trotzdem mit Religionsfreiheit argumentieren, übersehen sie, dass sich dieses Argument leicht umdrehen lässt. Es gibt auch eine Religionsfreiheit der übrigen Schüler. Zudem: Wer das Kopftuch als individuelle Glaubensäußerung an Schulen zulassen will, muss auch andere, ganz praktische Fragen beantworten: Was tun, wenn im Namen der Religionsfreiheit gefordert wird, vom Biologieunterricht fernzubleiben, spezielle Sportstunden für muslimische Schülerinnen einzurichten und Gebetspausen?

"Wall of separation"

Das Ergebnis solcher Überlegungen scheint klar: Religion gehört in den Religionsunterricht. Dies und die Einsicht, dass Religionsfreiheit gegenüber dem Gleichheitsgrundsatz und dem Recht auf individuelle Selbstbestimmung ein untergeordneter Wert ist, weil die freie Religionswahl sich erst aus dem Recht auf freie Selbstbestimmung ergibt, ist immerhin die Gemeinsamkeit der beiden Wege, zwischen denen sich jetzt auch die Bundesrepublik politisch entscheiden muss - will sie nicht wie bisher zwischen Widersprüchen weiterwurschteln. Sie hat die Wahl zwischen dem europäischen und dem amerikanischen Weg.

Der Laizismus, der keineswegs nur in Frankreich, sondern auch in Spanien, Italien, den Niederlanden und Belgien die konstitutionelle Tradition bestimmt, ist anti-klerikal. In einer "République une et indivisible" soll dem religiösen Partikularismus kein Raum gegeben werden. Dagegen baut die amerikanische "wall of separation", wie gegenwärtig besonders deutlich wird, auf eine grundsätzlich religiös fundierte Gesellschaft auf, die allerdings in sich wiederum religiös äußerst pluralistisch ist.

Einmal mehr hat die Bundesrepublik eine im Prinzip sehr einfache Wahl: Sie muss sich entscheiden zwischen dem amerikanischen und dem französischen Beispiel. Aber entscheiden muss sie. Die hiesige Debatte könnte vom französischen Beispiel profitieren.