Grüner Bananenblues

Die grüne Verbraucherschutzministerin wird die Segnungen der Grünen-Gentechnik in Deutschland zulassen

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Soll tatsächlich so passiert sein: Ein bekannter deutscher Kabarettist und der Manager eines großen Industriekonzerns sitzen in einer Hotelbar und unterhalten sich. Nach einer Weile kommt das Gespräch auf die Produktpolitik und der Manager führt aus, wie solche Produkte firmenintern genannt werden, die noch keine volle Produktreife erlangt haben, aber trotz absehbarer Fehler auf den Markt kommen: Bananenprodukte. Sie reifen beim Kunden.

Mit der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verabschiedete Gesetzesnovelle wurden die letzten Hürden zu einem deutschen Gentechnikgesetz (GenTG) genommen. Nach der angestrebten Verabschiedung im Februar dürften schon Ende dieses Jahres Nahrungsmittel, die gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, in den Regalen der Verbrauchermärkte stehen. Die in der aktuellen Novelle gelösten letzten Probleme bezogen sich vorrangig auf die Kennzeichnungspflicht und auf die Koexistenzregelung mit anderen Anbaumethoden (konventionell, ökologisch). Auf EU-Ebene wurde die Freigabe zum Anbau und Verkauf innerhalb der Europäischen Union schon beschlossen.

Die relevanten Fragen werden wieder auf der europäischen Ebene entschieden. So ist vor allem noch strittig, ab welchem quantitativem Wert ein Produkt als GVO beinhaltend gekennzeichnet werden muss. Auch ist noch unklar, ab welchem Verunreinigungsgrad, zum Beispiel durch Auskreuzung durch Pollenflug, konventionell oder ökologisch hergestellte Produkte als "verunreinigt" gelten. Von der Ausgestaltung der Kennzeichnungspflicht hängt vorrangig ab, ob es eine tatsächliche Wahlfreiheit zwischen genfreien Produkten und solchen gibt, die GVO enthalten. Eng mit der Koexistenzregelung ist die Haftungsfrage bei Verunreinigung von konventionell oder ökologisch angebauten Produkten verbunden.

Dass die "Sortenreinheit" der drei zukünftigen Herstellungsformen - ökologisch, konventionell und gentechnisch verändert - möglichst erhalten bleibt, soll es Regeln der "guten fachlichen Praxis" (gfP) geben. Diese Regeln legen die einzuhaltenden Abstände und die Schutzwälle in Form von Heckensträuchern fest. Für Forschungszwecke soll es Ausnahmeregelungen und Flexibilisierungen geben. Greenpeace und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kritisieren die jetzt vorgelegten Regelungen als unzureichend.

Besonders problematisch sei die im Zusammenhang mit der Haftungsfrage stehende Beweispflicht, so die Umweltverbände. Aufgrund mangelnder Langzeitstudien ist es momentan so gut wie unmöglich, die Gefahren, die von GVOs ausgehen könnten, zu benennen. So machte ein hessischer Landwirt, der Gen-Mais verfütterte, dieses gentechnisch veränderte Futtermittel für den unerklärlichen Tod einiger seiner Kühe verantwortlich. Beweisen kann er das nicht, und auch das dafür zuständige Robert-Koch-Institut lehnt eine Untersuchung ab. Den Schaden trägt der Erzeuger. Sogar der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die jetzigen Haftungsregelungen, und möchte diese erst definiert sehen, "wenn es einen kontrollierten Probeanbau gegeben hat". Die Agrarministerin von Sachsen-Anhalt möchte das Haftungsrisiko gar auf drei Schultern verteilen: Bauern, Saatguterzeuger und Industrie.

Gegenwärtig wird der unbestimmte Rechtsbegriff "Stand der Wissenschaft" so ausgelegt, dass mangels wissenschaftlicher Beweisbarkeit eines Risikos aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Daten seine Abwesenheit unterstellt wird.

BUND

Menschen, die trotz aller gesetzlichen Vorsorge misstrauisch sind, sollten noch folgendes wissen: Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden, unterliegt nicht der Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt für Öl, welches aus Genpflanzen hergestellt wurde.

Alle anderen können getrost die neuen Bananenprodukte kaufen und verzehren. Mal sehen was passiert, vielleicht gibt's ja auch positive Effekte. Ob ein guter Rotwein im Keller des Winzers oder im Küchenregal des Verbrauchers reift, ist ja schließlich auch egal.