Keine singenden und tanzenden Frauen im Fernsehen

Kurz nach der Einigung über die neue afghanische Verfassung wird bereits an einem ersten Fall die Brüchigkeit der Kompromisse zwischen einem islamischen Gottesstaat und einer Demokratie deutlich

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Nach wochenlangen Verhandlungen der Loja Dschirga, der Großen Ratsversammlung, hatten sich die 502 Vertreter des afghanischen Volks auf eine neue Verfassung für ihr Land geeinigt (Weißer Rauch aus dem Zelt). Sie sieht nicht nur eine große Macht für den Staatspräsidenten, flankiert von zwei Vizepräsidenten, vor, sondern erklärt den Islam auch zur Staatsreligion der "Islamischen Republik Afghanistan" und legt fest, dass kein Gesetz dem Islam widersprechen darf. Dass die Verbindung von Islam und Demokratie nicht einfach ist, beweist jetzt bereits ein erster Vorfall. Das zugrunde liegende Problem dürfte noch zu zahlreichen weiteren Konflikten Anlass geben und sollte auch den Verantwortlichen im Irak, in dem ebenfalls die Ausarbeitung einer Verfassung bevorsteht, zu denken geben.

Vermutlich war es pragmatisch richtig, um den Verfassungsentwurf schnell auf die Beine zu stellen, dass man fundamentalistischen Muslimen einen Kompromiss angeboten und eine säkulare Republik mit einer Trennung von Staat und Religion vermieden hat. Die Verfassung umreißt einen demokratischen Staat und garantiert die Unabhängigkeit der Rechtssprechung, die Meinungs- und Pressefreiheit, die Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung von Mann und Frau. Die Verfassung sagt aber auch, dass sie auf nicht näher ausgeführten "islamischen Prinzipien" basiert und dass kein Gesetz dem Islam widersprechen darf.

Das klang gut und war ein Angebot für alle Seiten. Aber der Kompromiss, der ja auch tatsächlich vorerst die fundamentalistischen Muslims ins Boot holte, ließ durch die nicht näher definierten islamischen Prinzipien ein gefährliches Loch entstehen, das sich beliebig ausbeuten lässt (Kein Gesetz darf den Prinzipien des Islam widersprechen). Davor hatten schon früh Kritiker gewarnt - und wurden nun leider bestätigt.

Video von Parastu, das im Internet angeboten wird

Die Nachricht ging durch die Medien, dass am Montag zum ersten Mal seit 1992, also nach dem Sturz des kommunistischen Regimes, wieder das Verbot für Frauen aufgehoben worden sei, im Fernsehen singend oder tanzend aufzutreten. Unter der Taliban-Herrschaft ging es ab 1996 freilich noch weitaus strenger zu. Musik war allgemein ebenso wie Fernsehen und vieles andere im Gottesstaat verboten. Gezeigt wurden eine 20 Jahre alte Aufzeichnung der Sängerin Parasto, die auch noch ohne Kopftuch gesungen hat. Noch zwei weitere Filme von Sängerinnen wurden gesendet. Das Zeigen der nur minutenlangen Filme galt kleine Revolution und als Stärkung der Demokratie. Nach dem Sturz der Taliban durften Frauen bereits als Sprecherinnen im Fernsehen auftreten.

Mitglieder der Regierung meinten, dass solche Sendungen dem Gleichheitsgebot der Verfassung entsprechen. Und Arianfar, der Direktor des Kabuler Senders, war optimistisch, was die Zukunft betraf: "Als Bestandteil der Reformen von Kabul TV und um die Sendungen besser zu machen, planen wir auch, Lieder zu senden, die von Frauen gesungen werden. ... Kabul ist ein wenig zivilisierter als andere Städte in Afghanistan, daher sollten wir auch Frauen, die singen, und ein besseres Programm zeigen können."

Soviel Freizügigkeit ging offenbar einigen Menschen offenbar zu weit. Vor allem aber wurden die Richter vom Obersten Gerichtshof am Mittwoch tätig, die sich beim Informations- und Kommunikationsminister Sayed Makhdoum Raheen beschwerten und das Sendeverbot für singende und tanzende Frauen im Fernsehen wieder in Kraft setzten. Zur Begründung für die weitere Gültigkeit des Verbots wurde eben auf die neue Verfassung hingewiesen, die deutlich sage, dass es keine Gesetze geben dürfe, die gegen die Glaubensüberzeugungen des Islam verstoßen. Und die eben gestatten es Frauen angeblich nicht, als Sängerinnen aufzutreten.

Der Richter Fazel Ahmed Manawi sagte Reuters: "Wenn die Lieder gesendet werden, würde dies bedeuten, dass das Informationsministerium die erste Staatsbehörde wäre, die die Verfassung verletzt." Das mag möglicherweise nur eine Reaktion auf die vor kurzem erfolgte Ersetzung des konservativen Direktors des Fernsehsenders durch einen Vertrauten des Informationsministers sein, die Argumentation lässt sich aber für viele Zwecke nutzen. Im übrigen soll auch die Ausbildung auf den "Prinzipien der heiligen Religion des Islam" basieren.

Für den Kompromiss, der die "islamischen Prinzipien" undefiniert lässt, könnte sprechen, dass dadurch das Oberste Gericht eine große Macht erhält, die Ausbildung einer islamisch-demokratischen Republik Zug für Zug festzulegen. Es wird also viel davon abhängen, wer im Obersten Gericht sitzen wird. Wie auch sonst die Entscheidungen ausfallen mögen, so dürften Frauen vorerst hier keine große Lobby haben. Schon in der Loja Dschirga, in der die Frauen auch zahlenmäßig nicht gleichberechtigt vertreten waren, wurde deutlich, dass es zu einer säkularen Demokratie noch ein weiter Weg sein dürfte. Der Vorsitzende Sibghatullah Mujaddedi, der als ein Gemäßigter oder Liberaler gilt, schärfte den Frauen auf der Versammlung ein, dass sie sich nicht auf dieselbe Ebene wie die Männer stellen sollten: "Selbst Gott hat euch nicht die gleichen Rechte gegeben, weil nach seiner Entscheidung zwei Frauen den gleichen Wert wie ein Mann haben." Dabei bezieht er sich auf ein durchaus umstrittenes Prinzip des islamischen Rechts, dass zumindest in manchen Fällen das Zeugnis von zwei Frauen dem von einem Mann gleich kommt.