Die intellektuellen Wegbereiter von Folter und Willkürjustiz

Nicht nur die Soldaten an der vordersten Quälfront oder Politiker und hohe Militärs sind für die Misshandlungen der Gefangenen im Irak und anderswo verantwortlich

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Gierig stürzen sich viele Medien weiter über neue Bilder sadistischer Praktiken aus dem amerikanischen Gulag. Deutlich wird, dass Folter oder einfach nur Demütigung der Feinde ein nach dem 11.9. weit verbreitetes Mittel im "Krieg gegen den Terrorismus" in der Ferne, aber auch in den USA selbst war. Mit den spektakulären Bildern, die den Triumph der Herrenmenschen über die versklavten Untermenschen demonstrieren, treten allerdings die Machtverhältnisse in den Hintergrund, was der US-Regierung und dem Pentagon in aller Not zu Hilfe kommt. (Dass Verteidigungsminister Rumsfeld nun befohlen haben soll, dass digitale Kameras, einschließlich Handy-Kameras, im Irak für das US-Militär verboten sind, spricht, ist die Meldung wahr, noch einmal mehr für die Art der "Bewältigung" des Skandals.) Die Bilder stellen allerdings nur die Täter an der vordersten Quälfront ins Bühnenlicht, sofern sie so dumm, geil oder gehorsam waren, sich selbst zur Erinnerung an die fröhlichen Zeiten der Willkürjustiz abzubilden. Wie so oft bleiben die Drahtzieher und Hintermänner, die sich ihre Hände nicht selbst schmutzig machen, bislang ungeschoren und im Dunklen der Bühne, wie immer haben sie von nichts gewusst und das nicht befohlen.

So verabscheuungswürdig die Quälerei der dazu noch oft willkürlich gefangen genommenen Häftlinge ist, so schlimm ist das Spiel in der US-Regierung, die mit alle dem nichts zu tun haben will und sich hinter den Soldaten auf der niedrigsten Stufe zu verstecken sucht. Noch immer hört man nichts von Untersuchungen über höhere Offiziere und Geheimdienstmitarbeitern. Scheinheilig verkündet man im US-Hauptquartier, man habe immer gesagt, dass die Gefangenen menschlich behandelt werden sollen - und Jahre lang geschwiegen und vertuscht, wenn Hinweise und Fälle bekannt geworden sind.

Eine zynische Praxis des Selbstschutzes, die buchstäblich über Leichen und die gerade auch wieder im Umgang mit dem Angriff auf das Dorf an der syrischen Grenze deutlich wurde. Selbst wenn dort kein Hochzeitsfest gefeiert wurde, sondern sich dort Schmuggler aufgehalten hätten, waren die Frauen, Kinder und Männer, die damit nichts zu tun hatten, aber bewusst durch den üblichen Angriff mit überwältigender Feuerkraft getötet wurden, kein "Kollateralschaden". Das Massaker wurde zumindest billigend in Kauf genommen, schließlich, so die wahrscheinlich die Mentalität, sind die Opfer nur Iraker, die sowieso mit dem Gegner unter einer Decke stecken können. Zudem können, wie die Geschichte seit Afghanistan lehrt, die Soldaten, die aus ihrer Perspektive verständlich allen tun, um nicht selbst Opfer zu werden, damit rechnen, nicht belangt zu werden, auch wenn sie Zivilisten töten.

Die Wegbereiter für Politik und Militär

Doch die Verantwortlichen sitzen nicht nur im Militär und vor allem in der Politik an höchster Stelle, dort also, wo man einen Krieg gegen Outlaws selbst auf gesetzeslose Weise zu führen beschlossen hatte. Es gibt auch immer die Helfershelfer unter den Intellektuellen, die den Mächtigen zuarbeiten und ihnen das Mäntelchen stricken, das sie zu ihrer Scheinlegitimation benötigen. Dafür sind die Berater ja auch da. Und an deren Spitze steht ganz eindeutig Justizminister Ashcroft, der schon in den Tagen nach dem 11.9. Hunderte von Arabern monatelang auf reinen Verdacht wegen ihrer Herkunft hin in amerikanischen Gefängnissen verschwinden ließ, sie ihrer Rechte beraubte und sie damit auch zum Opfer verbreiteter Misshandlungen machte. Ashcroft ausgerechnet, ebenso ausgewiesener gläubiger Christ wie sein Präsident Bush, schert sich nicht um das Gesetz und die Menschenrechte, wenn es um den Kampf gegen das Böse geht. Nach dem Folterskandal müsste unter den rechtsextremen Christen, dem Pendant zu den Islamisten, die vom Gottesstaat träumen, endlich eine Aufklärung einsetzen: eine dumpfe Religiosität ist auf allen Seiten gefährlich, vor allem wenn sie mit solch manichäischem Weltbild einhergeht, wie dies bei Ashcroft - unser Innenminister Schily versteht sich übrigens als dessen Freund - und Bush der Fall ist.

Aber neben Ashcroft, der noch vor dem Militär den 11.9. als Freibrief für Willkür, Generalverdacht und Ausbau der Überwachung benutzt hat, gab es noch die Rechtsexperten, die willig zu Diensten waren, um die Willkürjustiz der Regierung zu rechtfertigen. Hervorsticht, wie jetzt bekannt wurde, John Yoo, Rechtsprofessor ausgerechnet für Verfassungsrecht und internationales Recht an der University of California at Berkeley, der von 2001 bis 2003 Staatsanwalt im Office of Legal Counsel des Justizministeriums und für die Abfassung des Patriot Act mitverantwortlich war. Der im Eiltempo im Kongress fast ohne Diskussion im Schatten des 11.9. durchgesetzte Patriot Act gewährte den Strafverfolgern zahlreiche neue Rechte und macht es auch möglich, dass, wie dies gerade in einem Fall der Bürgerrechtsorganisation ACLU der Fall ist, über eine Klage gegen das Gesetz nicht öffentlich gesprochen werden kann.

Yoo, Mitarbeiter beim konservativen Think Tank American Enterprice Institute, war auch Verfechter der Legitimität des Irak-Kriegs, selbst wenn Hussein keine Massenvernichtungswaffen hatte. Schon im Januar 2004 hatte Yoo im Zusammenhang mit einer Verteidigung des Patriot Act - "The Patriot Act is the legal equivalent of the Maginot Line, a set of fixed defenses built by the French after World War I to stop a German invasion. - auf gesetzwidriges Vorgehen der USA hingewiesen, aber sie nicht verurteilt:

Targeted killings have been used against Al Qaeda and Iraqi military leaders. House demolitions have occurred in Iraq. Detentions without criminal charge have occurred in the United States, albeit mainly of illegal aliens. Aggressive interrogation techniques--including sleep deprivation and disorientation--reportedly have been used against captured Al Qaeda leaders abroad.

Yoo mag inzwischen skeptischer geworden sein, nachdem er nicht mehr im Dienst des Justizministeriums steht, zumindest hat er die Misshandlungen im Abu Ghraib-Gefängnis als Verletzungen der Genfer Konventionen bezeichnet und betont, dass die Bush-Regierung von Anfang an gesagte habe, dass im Irak die Genfer Konventionen gelten würden. Doch Ende 2001 hatte er zusammen mit Robert J. Delahunty, ebenfalls vom Office of Legal Counsel, der Bush-Regierung einen Freibrief für den Umgang mit "Terroristen" ausgestellt, der die Grundlage für die willkürlichen Verhaftungen, die außerrechtliche Behandlung von "feindlichen Kämpfern", den Aufbau von exterritorialen Lagern wie Guantanamo und Folter und Misshandlung der Gefangenen bildet. Und auch noch jetzt nimmt er eine höchst zweifelhafte Position ein, wenn er beispielsweise über vom US-Militär erlaubte Praktiken der Verhöre (Das Zweiklassensystem des Pentagon) sagt:

The Geneva Conventions do not contain a definition of torture or a definition of inhumane treatment. And so countries have tried to interpret that by practice. It depends on the context.

Yoo verweist auch darauf, dass die USA zwar das UN-Abkommen gegen Folter unterschrieben, aber der Senat Folter auf Taten mit der "spezifischen Absicht" beschränkt hat, "schwere körperliche und geistige Schmerzen oder Leiden" zu verursachen. Eine "inhumane Behandlung" würde damit nicht unter den von den USA definierten Tatbestand der Folter fallen:

So to the extent torture Convention is relevant, it only bars torture. It doesn't bars things that are less than torture. That's the gray area we're arguing about. What is it that's less than torture and still permissible in the war or terrorism.

Im übrigen weist Yoo jeden Zusammenhang zwischen Guantanamo und dem, was dort erlaubt ist, und den Vorfällen im Irak weit von sich.

Konstruktion der rechtlichen Grundlagen für Willkürjustiz

Die beiden Juristen sprangen nämlich ein, als die Pentagon-Juristen vom Judge Advocate General Corps (JAG) sich weigerten, auf Drängen von Douglas Feith, Staatssekretär für Politik im Pentagon, nach Wegen zu suchen, wie sich die Genfer Konventionen umgehen ließen. US-Präsident Bush wollte die für den 11.9. Verantwortlichen nicht im Rahmen einer Strafverfolgung als Kriminelle vor Gericht bringen, sondern betrachtete die Anschläge als Kriegserklärung, weswegen er den "Krieg gegen den internationalen Terrorismus" ausrief, als dessen Teil auch der Irak-Krieg geführt wurde. Zwar ließ sich so die amerikanische Rechtssprechung umgehen, aber mit der Erklärung des Kriegs traten dann eben internationale Abkommen wie die Genfer Konventionen behindern in den Weg. Die US-Regierung wollte aber Handlungsfreiheit, angefangen von gezielten Tötungen über willkürliche Festnahmen und Haftstrafen bis hin zur Folter im Rahmen von Verhören. Allerdings hatte man im Außenministerium gegen die Aushebelung der Genfer Konventionen Bedenken geäußert, die aber nicht ernst genommen wurden. Aufgrund des Papiers von Yoo und Delahunty empfahl denn auch der Rechtsberater des Weißen Hauses Ende Januar 2002 das Zweiklassenrecht (Salami-Taktik).

Nachdem zunächst auch die Pentagon-Juristen bei diesem Spiel nicht mitmachen wollten, wandte sich Feith an Ashcroft, der hier ja schon im Inland die ersten Schritte zur Willkürjustiz unternommen hatte und noch unter dem Bann des 11.9. erfolgreich durchziehen konnte. Ashcroft wiederum wies nun Yoo und Delahunty an, rechtliche Argumente dafür zu entwickeln, warum die Genfer Konventionen - und damit auch andere Menschenrechte - für die mutmaßlichen Terroristen nicht gelten sollen. Nebenbei führten die beiden Juristen auch aus, warum der US-Präsident auch ohne Zustimmung des Kongresses "militärische Aktionen gegen Terroristen und diejenigen, die mit ihnen verbunden sind", durchführen kann. Das schließt, wie sie in ihrem Aufsatz argumentieren, auch Staaten ein die, die "mutmaßlich" Terrororganisationen beherbergen oder unterstützen. Und der Präsident habe auch in diesem Rahmen das Recht, "auf vergangene Angriffe zu reagieren und gegen künftige präemptiv zu handeln". Das war also schon 2002 der Vorgriff auf den Irak. Der US-Präsident darf eigentlich alles - und so ähnlich handelte man dann ja auch.

In einem Memo für die US-Regierung vom 9. Januar 2002, das von Newsweek veröffentlicht wurde, begründen die beiden Juristen, die hier im wahrsten Sinne als Rechtsverdreher im Dienste der Bush-Administration tätig wurden, warum für angebliche al-Qaida- und Taliban-Kämpfer, die im Krieg gegen den Terrorismus gefangen genommen werden und in das damals noch geplante Guantanamo-Lager überführt werden sollten, die Genfer Konventionen nicht gelten. Afghanistan, so die Hauptbegründung, sei kein richtiger Staat - "failed state" -, so dass auch die Taliban-Soldaten als Angehörige einer Nichtregierungsorganisation - und zudem ununterscheidbar von al-Qaida - nicht unter die internationalen Abkommen fallen - und somit im wahrsten altamerikanischen Sinne Outlaws sind. Für die al-Qaida-Mitglieder gilt, dass sie als Teile einer "gewalttätigen politischen Bewegung oder Organisation" in keinerlei Vertrag berücksichtigt werden. Für sie gelten keine internationalen Rechte, aber auch keine nationalen Rechte. Sie können also willkürlich festgenommen und nach Belieben festgehalten werden. Der Präsident habe als Oberkommandierender die Befugnis zu bestimmen, ob unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze das Kriegsrecht angewendet werden soll oder nicht.

Schon im Dezember 2001 hatte Yoo die Begründung dafür geliefert, warum Menschen, die von den US-Streitkräften außerhalb des nationalen Territoriums der USA gefangen, festgehalten und belangt werden, auch außerhalb jeder nationaler Gerichtsbarkeit stehen. Die Habeas-Corpus-Akte, die gerade vor willkürlicher Verhaftung schützen soll und ein Grundrecht des Rechtsstaates bildet, indem jeder Häftling das Recht hat, vor einem unabhängigen Richter zu einer Anhörung über den Haftgrund zu erscheine, kann daher nach Yoo - und so wurde dies denn auch praktiziert - nicht von Gefangenen etwa in Guantanamo oder anderswo vor einem Gericht in den USA eingeklagt werden - und damit auch von keinem anderen Gericht eines anderen Landes. In Guantanamo haben die USA, wie Yoo erklärt, letztlich die Souveränität weiterhin Kuba zugesprochen, weswegen der Stützpunkt rechtlich gesehen außerterritorial ist.

In der Begründung weisen die Juristen - vorblickend auch auf Abu Ghraib? - darauf hin, dass auch nach den Genfer Konventionen nur "schwerwiegende Verletzungen" geahndet werden müssen, also "beabsichtigte Tötung, Folterung oder unmenschliche Behandlung, eingeschlossen biologische Experimente, beabsichtigte großen Leidens oder schwerer Schäden für Körper und Gesundheit". Leichte Folter, so die Juristen indirekt, wäre also durchaus straflos ausführbar, auch "Kollateralschaden" bei Zivilisten sei nur strafbar, wenn diese beabsichtigt getötet würden.

Interessant ist auch, wie der Artikel 3 der "Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten" behandelt wird:

Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, wenigstens die folgenden Bestimmungen anzuwenden:1.Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache außer Kampf gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden, ohne jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der Farbe, der Religion oder des Glaubens, des Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens oder aus irgendeinem ähnlichen Grunde. Zu diesem Zwecke sind und bleiben in bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und jedenorts verboten:
a. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung;
b. die Gefangennahme von Geiseln;
c. Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;
d. Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmäßig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.

Artikel 3 beziehe sich nur auf Kämpfe in einem Territorium, nun ist aber al-Qaida eine internationale Terroristengruppe, die an verschiedenen Orten kämpft, weswegen diese Bestimmungen für deren Mitglieder nicht zutreffen. Zur Zeit der Abfassung der Genfer Abkommen habe man nur an Kriege zwischen Staaten oder an Bürgerkriege etwa zwischen einer Armee und Aufständischen gedacht, aber die neuen Kriege "zwischen einem Nationalstaat und einer transnationalen Terrororganisation oder einem Nationalstaat und einem 'failed state', der eine transnationale Terrororganisation beherbergt oder unterstützt", habe man noch nicht denken können. Schon aus diesem Grund treffen angeblich die Genfer Konventionen nicht auf den Krieg der USA gegen Taliban und al-Qaida zu.

Schon auf den ersten Augenschein ist dann die Haltung der USA verquer, den "Outlaws", denen keine Rechte zugebilligt werden, gleichzeitig vor Kriegsgerichte stellen und nach dem Kriegsrecht verurteilen zu wollen, das man selbst gegenüber diesen nicht einhält. Das hatte nach Newsweek das US-Außenministerium von Anfang an kritisiert, aber auch davor gewarnt, dass die Außenpolitik nicht mehr glaubhaft werden könnte, wenn einerseits die Beachtung von Menschenrechten und internationalen Abkommen eingeklagt werde, man aber selbst diese nicht einhalte.

Man kann davon ausgehen, dass den intellektuellen Wegbereitern von Menschenrechtsverletzungen wie Yoo oder Delahunty keine Konsequenzen drohen werden, auch wenn nun Ricardo S. Sanchez, der Oberbefehlshaber der US-Truppen im Irak, und andere hohe Militärs beschuldigt werden, sehr wohl von den Misshandlungen gewusst zu haben und auch in Abu Ghraib gewesen zu sein, als solche stattgefunden haben.

Immerhin gibt es bereits Proteste von Studenten. So hat am Samstag ein Viertel der 270 Graduierten der Berkeley's Boalt School of Law während der Abschlussfeier rote Armbänder zu ihren schwarzen Talaren getragen, um gegen Yoo und das von ihm mitverfasste Gutachten zu protestieren. Auf Flugblättern, die vor dem Hochschulgebäude verteilt wurden, wird Yoo beschuldigt, Kriegsverbrechen unterstützt und gefördert zu haben. Eine Petition fordert Yoo dazu auf, sein Gutachten zu widerrufen und der Folter entgegenzutreten oder zurückzutreten. Yoo selbst bekräftigt die Meinungsfreiheit und "freut sich" die Standpunkte zu hören. Darüber hinaus werden er aber nicht seine Haltung ändern.