Gehen Sie nicht fremd: Seitensprung wird jetzt abgemahnt!

Du sollst nicht begehren Deines Nachbarn Frau - und Domain

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Ob Namen, Marken, Promis oder Allgemeinbegriffe: Nichts scheint im deutschen Internet mehr vor der Abmahnplage sicher zu sein, ob nun Metatags, Links oder Adressen. Der folgende Fall hat allerdings ein vorläufiges Absurditätsmaximum erreicht: Wer sich online mit Seitensprung beschäftigt, wird abgemahnt - und zwar nicht von der Ehefrau, sondern einem Anwalt, der meint, sein Klient habe ein Monopol auf derartige Verlustierungen.

Im normalen Internet kämpft längst jeder gegen jeden: Meist Große gegen Kleine, manchmal auch umgekehrt. Ursache der dauernden Keilereien sind Juristen, die selbst zwar wenig Ahnung und noch viel weniger Kontakt zum Netz der Netze haben, doch immer wieder nach dem Grundsatz "Internet ist wichtiger als das richtige Leben" urteilen, sodass Hühnerzüchter Harms aus Buxtehude und Schweinebaron Huber aus Güllching, die sich im normalen Leben niemals in die Quere kämen, weil der eine Schweine im Stall hat und der andere Hühner, der eine im Norden der Republik lebt und der andere im Süden, plötzlich als Konkurrenten auf Leben und Tod gegenüberstehen um die Domain "bauer-h.biz", die Harms gehört und die Huber ihm abnehmen will.

Blausiegel-Erotik mit DDR-Charme: Seite des Abmahners, der ® und © nicht auseinanderhalten kann, und bereits seit 1988 im Web sein will

Der Domainraub ist dabei besonders attraktiv, weil man mit einer Domainübergabe automatisch auch die Mails des Verlierers und somit bei kommerziellen Seiten auch dessen Kundenstamm bekommt. Rechtlich ist die Domainübergabe nicht gedeckt, es kann vor Gericht maximal die Löschung des Corpus Delicti durchgesetzt werden, verlangt wird die bedingungslose Übergabe aber trotzdem immer wieder und dabei wird mit den bei Domainstreits exorbitanten Streitwerten gedroht.

"Willst Du nicht mein Bruder sein, dann klage ich Deine Domain ein"

So erging es nun L. I., der unter seitensprung.net bereits 1998 eine Website im Netz gestellt hat, die dem Ehebrecher in spé, der zwar willens, doch alleine hierzu nicht fähig ist, kontaktmäßig auf die Seiten-Sprünge helfen will. Die Damen können gratis seitenspringen, die Herren zahlen. Seit die Seite es bis in einen Fernsehbericht und diverse Internet-Magazine schaffte, ist sie also als eingeführt und als in diesem Bereich bekannt zu betrachten.

Seitensprung, die Fälschung: Mit Boss- bzw. Ehefrau-Taste können Feiglinge hier auch noch einen fliegen lassen

Doch am 29. April rief ihn ein Holger Stratmann an und teilte ihm mit, dass er seit 1997 Eigentümer der Wortmarke "Seitensprung" für den Bereich Telekommunikation sei, zu dem auch das Internet zähle und der Betrieb der Internetplattform seitensprung.net deshalb sofort einzustellen sei. Man könne lediglich noch über eine Weiterleitung auf seine Seite seitensprung.de diskutieren, als Gegenleistung gäbe es dann gnädigerweise noch zehn Prozent der Einnahmen. Die Entscheidung sei nicht sofort notwendig, aber bis zum nächsten Tag, dem 30. April.

Am Montag den 3. Mai 2004 rief mich Herr Stratmann erneut an und fragte nach meiner Entscheidung. Als ich ihm sagte, dass ich mich erst rechtlich informieren möchte, teilte er mir mit, dass ich in Kürze eine Abmahnung erhalten würde. "Ich solle mich nicht wundern."

L. I.

Diese Abmahnung und eine weitere für die Domain seitensprung.com, die L. I. überhaupt nicht gehört, sondern einem Südafrikaner, der nur mangels eigener Inhalte momentan auf seitensprung.net weiterleitet, erhielt er dann am 21.05.2004 - immerhin per Einschreiben. Darin wird verlangt, Herr Immega solle seitensprung.net bei der DENIC abmelden. Da .net-Domains nicht bei der DENIC angemeldet werden, kann man sie dort logischerweise auch nicht abmelden. Es mangelt also nicht nur an Anstand, sondern auch an Ahnung.

Große Töne - und keine Ahnung

Auch derseitensprung.de bekommt Abmahnpost ins Haus ebenso andere Online-Seitenspringer wie seitensprung-service.de und seitensprung-agentur.de.

Nun mag man denken, die Betreiber solche Seiten haben eher Geld für Rechtsstreite als solche mit nicht erotischen Themen. Dennoch sind solche Aktionen im Erotik-Bereich eher selten - bekannt wurden lediglich Abmahnwellen mit den Marken "Eurogay", "High Heels" und "Teenboys", wobei die letzteren beiden ebenso wie der Seitensprung Allgemeinbegriffe im Erotikbereich sind und deshalb vor Gericht komplett scheiterten, die erste Firma wiederum in Konkurs ging, wozu bei Erotik schon eine gehörige Portion Unvermögen gehört.

Die meisten Inhaber von Erotikseiten kümmern sich im Gegensatz zum "normalen, anständigen" Business, wo jeder jedem so oft wie möglich ans Bein tritt, wenig darum, was andere tun, sondern um ihren eigenen Kram. Auch kennen sich diese Webmaster meist seit Jahren untereinander und würden schwarze Schafe so frühzeitig erkennen, so Rechtsanwalt Marko Dörre aus Hamburg, der einige Seitensprung-Abgemahnte vertritt. Die Herren Abmahner kannte jedoch zuvor niemand und ihr Vorgehen - erst Provision oder Übernahme des Kundenstamms anzubieten und dann abzumahnen - falle in den Bereich der Schutzgelderpressung, so Dörre.

Geld her - oder Domain

Es ist klar, dass die Kunden einer Seitensprung-Agentur kaum einverstanden wären, wenn ihre persönlichen Daten plötzlich an eine andere, ihnen unbekannte Firma zwangsabgetreten würden. Hier ist ebenso wie bei E-Mails ein Bedürfnis nach Privatsphäre gegeben. Auch ist die einzelne Abmahnung im Streitwert mit 20.000 sogar um mehr als den Faktor 10 niedriger als das, was üblich ist, wenn es darum geht, sich der Domain anderer Leute zu bemächtigen. Doch zählt hier der Streuschaden, so Marko Dörre: So kann ein Dialerbetrug von nur 30 Euro pro Kunde die ganze Erotikbranche in Verruf bringen und die betrügerischen Abmahnungen versauen ebenso den Ruf der Anwaltsbranche. Das scheint im Fall der Anwälte der Mehrheit zwar egal zu sein, auch wenn sie selbst nicht abmahnen, Rechtsanwalt Dörre aber nicht: Er hat Strafanzeige wegen Betrugsversuchs gestellt und den Anwalt des Abmahners bei der Rechtsanwaltskammer gemeldet.

Offensichtlich hat die Erotikbranche also die auch dort natürlich nicht ganz unbekannten Abmahnwellen im Griff, da man sich kennt und alle Betroffenen sich innerhalb weniger Stunden untereinander austauschen. Zur Vorstellung des "virtuellen Rotlichtbezirks", der von Zuhältern und Kartellen per Faustrecht beherrscht wird, scheint dies nicht zu passen, vielmehr stehen die Erotikwebmaster trotz sicherlich verschiedener Firmengrößen auf einer Ebene und eliminieren die schwarzen Abmahn-Schafe, statt auf das gegenseitige Ans-Bein-treten der Abmahnfraktion einzusteigen. Die Absurdität der Anwendung des Markenrechts auf Internetadressen tritt so schlagartig zu Tage: Im Erotikbereich wird die Idee, die Kunden und Kontakte eines anderen so plump abziehen zu wollen, klar als versuchter Diebstahl gesehen.

Problem des normalen Internet: Kein Schutz für Hobbyisten

Das Problem des restlichen Internet ist dagegen, dass dies nicht so klar gesehen wird und große Konzerne teils systematisch gegen kleine Selbstständige sowie Rechtsanwälte gegen Privatleute vorgehen, wobei die kleinere Partei vor Gericht kein Gehör findet und der Große den Streitwert nach seinem Belieben festlegen darf, der jeden Privatmann oder Selbstständigen sofort finanziell kalt stellt. Ja, vor Gericht wird sogar explizit dem Recht gegeben, der eine bestimmte, bereits länger existente und gut eingeführte E-Mail- oder Webadresse kommerziell nutzen will gegenüber seinem selbst erklärten Feind, der sie privat nutzt und dem er sie sowie die darüber laufenden Kontakte und Freundschaften wegnehmen will (Email-Klau über den Weg des Domainklaus ist legal), weil die kommerzielle Nutzung des Internet inzwischen per sé als wertvoller angesehen wird als die ursprüngliche wissenschaftliche oder private. Beim Telefon wäre eine solche Abstufung dagegen heute undenkbar.

Ein Erotikanbieter käme dagegen kaum auf die Idee, dass die Freundschaften eines Privatmannes für ihn kommerziell interessant wären – er weiß, dass es immer noch genügend Internetadressen gibt und vielleicht mal abgesehen von sex.com/sex.de keine so außergewöhnlich ist, dass sich ein Raub per teurem und Zeit kostenden Gerichtsverfahren lohnt. Maximal wird eine interessante Adresse hier gekauft. Dass sich umgekehrt auch kein normales Unternehmen und auch nur wenige Privatleute für eine Web- oder E-Mail-Adresse à la susi@voegeln.de oder www.dickemoepse.de interessieren dürfte, trägt allerdings sicherlich auch zur Entspannung der Lage in diesem Bereich bei: Man bleibt unter sich.