Flatrate für Filesharing?

Weil digitales Rechtemanagement versagt, hilft nur noch die Pauschalvergütung, fordert eine "Berliner Erklärung"

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Namhafte Rechtswissenschaftler und Online-Aktivisten haben der Europäischen Kommission konkrete Vorschläge übermittelt, wie der bisher illegale Tausch von urheberrechtlich geschützten Werken über Peer-to-peer-Netzwerke legalisiert werden könne. Kernpunkt der Berliner Erklärung zu kollektiv verwalteten Online-Rechten: Kompensation ohne Kontrolle ist die Forderung nach einer Content-Flatrate, die pauschal mit den Internetzugangsgebühren erhoben wird.

Ein entsprechendes Papier ging auch an die Bundesregierung, die derzeit an der Ausgestaltung des Zweiten Korbs der Urheberrechtsreform arbeitet. Beide Papiere sind Nachwehen des Wizards of OS-Kongresses, der vom 10. bis 12. Juni in Berlin stattfand.

Die Vorschläge sind keineswegs neu. Bereits im Februar dieses Jahres hat die US-amerikanische Internet-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) in einem Whitepaper ein ähnliches Flatrate-Konzept entwickelt. Adressat war insbesondere die US-amerikanische Musikindustrie. Die aber zeigte den EFF-Aktivisten damals nur die kalte Schulter.

Raus aus der technologischen DRM-Sackgasse

Nur Stille und inhaltliche Leere lassen sich wirksam schützen. Doch Stille ist der Industrie nicht schützenswert, weil nicht vermarktbar. Stille kann jeder produzieren, indem er einfach nur den Stecker zieht. Alle anderen Medieninhalte - in welcher Form auch immer - lassen sich im digitalen Zeitalter nicht wirksam vor "unberechtigtem" Zugriff schützen. Im Bereich der digitalen Medien hätten sich dabei insbesondere alle Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) als technologische Sackgassen erwiesen, heißt es in der Berliner Erklärung . Digitales Rechtemanagement sei nicht in der Lage, die Urheber vor einer unberechtigten Nutzung ihrer Werke zu schützen. Bisher habe kein DRM-System mehr als einige Tage "in der rauen Wirklichkeit des Internet" überlebt. Das gelte insbesondere für die Online-Musikläden, die derzeit wie Pilze aus dem Boden schießen.

Läden wie Apples iTunes Music Store bieten ihre Ware nicht zur freien Verfügung, sondern nur unter genau definierten Auflagen an. Dabei setzen sie nicht auf die Ehrlichkeit des Kunden, sondern erzwingen die Einhaltung der Abspiel- und Kopierauflagen durch ein DRM-System, das jedem Musiktitel implementiert wird. Das sei vergebliche Liebesmühe, meinen die Unterstützer der Berliner Erklärung. Ein Musikstück, das beispielsweise bei iTunes, dem derzeit populärsten Online-Musik-Verhökerer, eingestellt werde, tauche bereits "innerhalb von Minuten oder Stunden" in Filesharing-Netzen auf.

Die technische Kontrolle durch DRM-Systeme versage. Es gebe immer Mittel und Wege sie zu unterlaufen. Diese Aussage gelte selbst dann, wenn zusätzlich zum DRM noch Hardware-gestützte Lösungen wie Trusted Computing hinzukämen. Auch bei maximalem Schutz klaffe immer noch ein weites "analoges Loch". Alle Werke, ob Musik, Bücher oder Filme, müssen letztendlich sinnlich wahrnehmbar bleiben. Und was man hören oder sehen könne, lasse sich auch redigitalisieren, sprich: digital kopieren. Wenn DRM und andere technologische Maßnahmen nicht geeignet seien, die Rechte von Urhebern wirksam zu schützen, dann müsse man sich Alternativen überlegen, wie man Künstlern und Inhabern von Urheberrechten eine gerechte Bezahlung garantieren kann.

Nur schützen, was man schützen kann

Die Verfasser der "Berliner Erklärung" sehen in der geforderten Pauschalvergütung den einzigen Weg, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber an einer Vergütung für ihre Werke und den Interessen des Bürgers der Informationsgesellschaft an der freien privaten Nutzung dieser Werke zu erlangen. "Schützen, was man schützen kann. Vergüten, was man nicht schützen kann", so laute das Motto des deutschen Urheberrechts.

Es habe sich erwiesen, dass die totale technische Kontrolle von "Bithaufen im Internet" sowie der heimischen Privat-PCs letztlich nicht funktioniere. Auch werde es nicht möglich sein, "das Internet von illegitimen Inhalten leer zu klagen". Wenn man also Inhalte nicht wirklich schützen könne, stelle sich die Frage, wie man vergüten könne, was man nicht schützen kann. Pauschalvergütung heißt die Lösung, meinen die Verfasser der "Berliner Erklärung". Solche Vergütungen hätten sich bei anderen Vervielfältigungsgeräten und -medien bisher bewährt. Ihre Anwendung auch auf den Online-Bereich liege deshalb nahe.

Wer mehr gehört wird, bekommt auch mehr vom Kuchen

Die Verfasser der "Berliner Erklärung" zeichnen einen dezidierten Weg vor, wie man zu einer fairen Vergütung der Künstler gelangen könne. Sie entwickeln dabei zwei mögliche Szenarien. Das erste Szenarium lehnt sich an das Flatrate-Modell der US-amerikanischen Internet-Bürgerrechtsorganisation EFFan, das bereits im Februar dieses Jahres der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Es setzt die Kooperationsbereitschaft der Musikrechteinhaber voraus und sieht vor, dass die Rechteinhaber per "Gesamtvertrag" freiwillig die relevanten Online-Rechte an ihren Katalogen einer Online-Verwertungsgesellschaft übertragen.

Sollte diese freiwillige Basis z. B. auf Grund des Widerstandes der Musikindustrie nicht gelingen, sei der Gesetzgeber gefordert. Er habe dann eine "Schrankenbestimmung" zu erlassen. Diese würde eindeutig festlegen:

Das Vervielfältigen und öffentliche Online-Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke für nichtkommerzielle private Zwecke ist zulässig und vergütungspflichtig.

Die weiteren Schritte sind in beiden Szenarien identisch: Die Vergütung erfolgt pauschal über den Internetzugang. Sie wird vom Internetprovider erhoben. Es wird eine Online-Verwertungsgesellschaft gegründet, an die die Pauschalen abgeführt werden. Rechteinhaber müssen Mitglied dieser Verwertungsgesellschaft werden und ihre Recht dort anmelden.

Anders als im Filesharing-Whitepaper der EFF schlägt die "Berliner Erklärung " vor, dass jedes Werk eine digitale Kennung erhalten solle. Diese Werk-ID werde dazu dienen, Downloads in Filesharing-Netzen zu zählen sowie die Zahl der Werknutzungen in privaten Haushalten nach einem ähnlichen Verfahren zu ermitteln, nach dem auch bereits Zuschauerquoten bei Fernsehsendungen ausgewiesen werden.

Beide Nutzungsinformationen fließen anschließend in den Schlüssel ein, nach dem die Vergütungen an die Werkinhaber ausgeschüttet werden. Ziel dieses komplexen Verfahrens ist es, eine möglichst faire Vergütung sicherzustellen. Wer mehr getauscht oder gehört wird, bekommt auch mehr vom Kuchen.

Die kalte Schulter der Musikindustrie

Ob überhaupt und wie die Musikindustrie auf diese Vorschläge reagieren wird, bleibt abzuwarten. Dem Filesharing-Whitepaper der EFF zeigte sie im Februar nur die kalte Schulter. Auch die bundesdeutsche Musikindustrie wird vermutlich nicht anders reagieren. Ihre Vertreter setzen derzeit verstärkt auf legale Online-Musikläden. Erst kürzlich wurde die europäische Variante des iTunes Music Stores mit großem Mediengetöse eröffnet. Weitere Läden werden folgen. Legales Filesharing zum Pauschaltarif wäre kommerzielles Gift für solche Online-Läden: Warum auch sollte man 99 Cent pro Song bezahlen, wenn man sowieso schon per Pauschalgebühr nach Lust und Laune Titel saugen kann?

Daneben wird die Musikindustrie auch weiterhin möglichst medienwirksam Musikpiraten in der Hoffnung vor den Kadi ziehen, den illegalen Filesharing-Sumpf dadurch juristisch trocken zu legen. Ob diese Strategie langfristig aufgeht, bleibt zweifelhaft. Solange, wie sich die Musikindustrie aber noch an diesen Strohhalm klammern kann, wird sich kaum einer ihrer öffentlichen Vordenker inhaltlich mit der "Berliner Erklärung" auseinander setzen.

Der Musikindustrie gehe es einfach noch nicht schlecht genug, um eine Flatrate für Filesharing zu akzeptieren, kommentierte Mark F. Radcliffe, Fachanwalt für Urheberrecht und genauer Beobachter der US-amerikanischen Szene, die Weigerung der US-amerikanischen Musikindustrie, sich zu den Flatrate-Vorschlägen der EFF zu äußern. "Die Musikindustrie glaubt noch immer, sie werde den Kampf gewinnen", meinte der Anwalt weiter. Auf die Flatrate-Vorschläge einzugehen, käme deshalb dem Eingeständnis einer Niederlage gleich.