Beweise aus dem Internetarchiv

Vor einem US-Gericht wurden erstmals archivierte Webseiten aus dem "Internet Archive" als Beweismittel zugelasssen

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Brewster Kahle hat 1996 begonnen, ein oder vielmehr das Internet-Archiv anzulegen. Von Zeit zu Zeit wird eine Art Schnitt vom Web abgespeichert (Das Netz hat (noch) kein Gedächtnis). So können Inhalte, die aus dem Web verschwunden sind, weiterhin eingesehen werden. Dabei gibt es nicht nur Copyright-Probleme oder Probleme mit verbotenen oder blockierten Inhalten, jetzt wurde von einem Gericht auch erstmals eine Kopie des Archivs als Beweismittel zugelassen.

Schon 1997 hatte das Internetarchiv 10 Terabyte an Daten gespeichert. Aber das ist lange her. Alle zwei Monate wird ein "Schnappschuss" vom Web ausgeführt und abgespeichert. So haben sich nun bereits an die 60 Terabyte an Daten angesammelt. Die über 11 Milliarden gespeicherten Webseiten lassen sich inzwischen mit der eigens dafür entwickelten Suchmaschine Recall nach Stichworten durchsuchen. Mit der Wayback Machine können über die Eingabe der URL einer Webseite die gespeicherten Kopien mit den Inhalten aufrufen, die dort vorhanden waren, als der Spider des Internetarchivs auf sie zugegriffen hat. Das allerdings können Betreiber von Webseiten auch unterbinden, indem sie über die Eingabe der URL verhindern, dass der Spider weiterhin die Webseite durchsucht, und auch bewirken, dass rückwirkend alle Kopien gelöscht werden.

Die Anwälte von EchoStar, Betreiberin des Satellitenfernsehdienstes Dish Network, haben in einem Rechtsstreit nun das Internetarchiv benutzt, um die Vorwürfe des Klägers zu entkräften (Telewizja Polska USA Inc. vs. Echostar Satellite Corp., No. 02C3293). Der polnische Sender TV Polonia bietet seine Programme in den USA über Telewizja Polska USA an. Mit EchoStar hatte es einen Vertrag gegeben, das Programm über das Dish Network in den USA zu senden. Der Vertrag enthielt das Recht für EchoStar, mit der Nennung von Polska und deren Markenzeichen zu werben. Die Vermarktungsrechte liefen aber im April 2001 ausl, die Übertragung des Programms sollte ein Jahr darauf eingestellt werden.

Polska beschuldigt nun EchoStar, weiterhin mit "TV Polonia" geworben zu haben, obgleich die Rechte bereits abgelaufen waren. Echo Star entgegnete, dass Polska das selbst nicht so wichtig genommen habe. So sei auf der Webseite von Polska auch noch im weiteren Verlauf des Jahres 2001 Werbung gewesen, in der es geheißen habe, dass TV Polonia über das Dish Network bezogen werden könne. Als Beweis dafür legte man Kopien von gespeicherten Webseiten aus dem Jahr 2001 vor.

Polska versuchte dies zu unterbinden und argumentierte, dass diese Kopien, da sie archivierte Versionen der Webseite und keine Originale sind, nur als "Hörensagen" und nicht-authentifizierte Dokumente gelten könnten. Zudem wurde die Zuverlässigkeit des Internetarchivs insgesamt in Frage gestellt. Der Bezirksrichter Arlander Keys für den Northern District of Illinois wies den Einspruch zurück und ließ die Ausdrucke der kopierten Webseiten als Beweise zu, über deren Stichhaltigkeit die Jury zu entscheiden habe. Was das Internetarchiv betrifft, so erklärte Keys, dass die nichtkommerzielle Firma zwar relativ neu sei, aber dass dem Gericht keine Beweise dafür unterbreitet worden sind, die zeigen, dass sie einseitig oder unglaubhaft wäre. Ein Angestellter des Internetarchivs hatte eine Beglaubigung der Authentizität der archivierten Kopien geschrieben, die der Richter akzeptierte.

Erstmals also wurden archivierte Webseiten des Internetarchivs als Beweismittel zugelassen. Das freilich könnte den Effekt haben, dass immer mehr Unternehmen und Betreiber von Webseiten schon aus Gründen des vorsorgenden Selbstschutzes beschließen, ihre Webseiten nicht mehr abspeichern und womöglich die bereits abgespeicherten Webseiten aus dem Archiv entfernen zu lassen. Dann aber würde das Projekt der Internetarchivs, das Brewster Kahle gerne mit der Bibliothek von Alexandria vergleicht, an Wert einbüßen und dennoch wieder vieles dem "digitalen dunklen Zeitalter" anheimfallen lassen.