Ein System der Folter in Guantanamo

Ein Bericht des Internationalen Roten Kreuzes wirft dem Pentagon Folter vor, eine US-Menschenrechtsgruppe will Strafanzeige gegen Verteidigungsminister Rumsfeld wegen Folter in Abu Ghraib beim deutschen Generalbundesanwalt einreichen

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Zeitgleich gerät das Pentagon wegen der Misshandlungen an Häftlingen in Guantanamo und in Abu Ghraib in die Kritik. Die Menschenrechtsorganisation Center for Constitutional Rights (CCR) hat angekündigt, eine Strafanzeige gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld und andere hohe Pentagon- Angehörige in Deutschland aufgrund der im Gefängnis Abu Ghraib ausgübten Folter zu stellen. Das Internationale Rote Kreuz wirft in einem Bericht, wie die New York Times berichtet, dem Pentagon vor, in Guantanamo systematisch psychische und körperliche Misshandlungen vorgenommen zu haben, die sich als Folter bezeichnen lassen.

Die Klage, die das CCR zusammen mit vier ehemaligen irakischen Gefangenen beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe einreichen will, dürfte allerdings kaum Chancen auf Erfolg haben. Die Strafanzeige wegen "brutaler Folter" richtet sich gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Chef George Tenet, den für die Geheimdienste im Pentagon zuständigen Staatssekretär Steven Cambone und gegen 6 hohe Offiziere wie den ehemaligen Oberbefehlshaber der US-Truppen im Irak, General Ricardo Sanchez, oder die seiner Zeit für die irakischen Gefängnissen verantwortliche Kommandeurin Jane Karpinski.

Vorgeworfen werden ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung irakischer Gefangener in Abu Ghraib Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das Völkerrecht und die UN-Folterkonvention. Die vier irakischen Mitkläger seien geschlagen und sexuell missbraucht worden, man habe sie Schlaf- und Essensentzug und durch Kapuzen einer Sinnesdeprivation unterworfen. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, geht der Vorwurf vor allem dahin, dass man im Pentagon trotz zahlreicher Informationen über die Mitverantwortung hoher Mitarbeiter der US-Regierung an der systematisch ausgeübten Folter in Abu Ghraib und anderen Lagern bislang nur einzelne Täter strafrechtlich belangt hat.

Die Klageschrift behauptet, dass die Verbreitung dieser Praktiken "nicht nur entweder direkt oder indirekt von höchsten Funktionären der US-amerikanischen Regierung angeordnet, sondern durch unkorrekte und falsche rechtliche Auskünfte von zivilen und militärischen Juristen im Dienste der Regierung auch mitverursacht" worden sei. In der Klageschrift sagen die Juristen selbst, dass man ihnen ein "Realitätsbewusstsein" absprechen werde, weil die Klage vermutlich aussichtslos sein werde. Allerdings habe sich das Völkerrecht vor allem auch mit der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag - den die US-Regierung nicht anerkennen (Konflikt um den Internationalen Strafgerichtshof) - verändert. Auch einzelnen Staaten stehe mit dem Weltrechtsprinzip eine Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen zu, unabhängig davon, wo diese stattgefunden haben. "Das deutsche Recht ist an dieser Stelle weltweit führend", sagte Peter Weiss, der Vize-Präsident des CCR, der "Frankfurter Rundschau".

Die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für die strafrechtliche Verfolgung der in Abu Ghraib begangenen Kriegsverbrechen ergibt sich aus dem Völkerstrafgesetzbuch. Nach Artikel 1 gilt für die dort aufgeführten Verbrechen gegen das Völkerrecht das Weltrechtsprinzip, d.h. Deutschland ist nach dem Legalitätsprinzip auch dann zur Verfolgung der Straftaten verpflichtet, wenn die Tat - wie hier - von Ausländern gegen Ausländer im Ausland begangen wurde. Ein inländischer Anknüpfungspunkt ist zur Ausübung der deutschen Strafgerichtsbarkeit nicht mehr erforderlich.

Aus der Anklageschrift

Wegen Kriegsverbrechen im Rahmen des Irak-Kriegs hatte es bereits im letzten Jahr Strafanzeigen u.a. gegen General Tommy Franks, Außenminister Colin Powell und Präsident George W. Bush in Belgien gegeben (Judgement day in Brüssel?). Belgien hatte damals das bislang einmalige Gesetz, dass vor belgischen Gerichten weltweit Kriegsverbrechen geahndet werden können. Schon vor der Anzeige stand Brüssel unter großem Druck seitens der US-Regierung und veränderte das Gesetz, so dass keine Verpflichtung mehr besteht, die Klage zu verfolgen. Eine von der Staatsanwaltschaft für zulässig erachtete Klage kann an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag oder an die jeweilige Landesjustiz übergeben werden. Trotzdem übte die US-Regierung nach Einreichung der Klage weiter Druck aus und drohte, das Nato-Hauptquartier aus Brüssel zu verlegen. Daraufhin wurde das Gesetz ein weiteres Mal entschärft. Verfolgt werden können jetzt nur noch Belgier (Belgien gibt dem Druck nach).

VStGB § 1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.

Das VStGB ist seit Juni 2002 in Kraft und setzt das Statut von Rom als Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs um

Man wird davon ausgehen dürfen, dass auch die Bundesregierung mit der Strafanzeige Schwierigkeiten bekommen wird. Entweder flammt der Konflikt mit den USA wieder auf oder sie wird, falls die Klage abgewiesen wird, als politisch schwach und opportun verurteilt.

Eine Form der Folter

Neben vielen schon bekannten Informationen und Aussagen hat auch das Internationale Rote Kreuz erneut in einem vertraulichen Bericht, der der New York Times zugespielt wurde, die Praktiken in Guantanamo verurteilt. Im Juni hielt sich ein Inspektionsteam der Hilfsorganisation für längere Zeit in dem berüchtigten Straflager auf, in dem 550 angeblich gefährliche Terroristen oder "feindliche Kämpfer" auf unbegrenzte Zeit gefangen gehalten werden. Erst seit der Klage des CCR wurde den Häftlingen eine halbherzige Möglichkeit geboten, den Grund ihrer Internierung vor einem Militärgericht anzufechten (Rechtsfreie Räume sind illegal).

Der psychische und körperliche Zwang, der auf Gefangene ausgeübt wurde, komme einer Folter gleich, heißt es in dem Bericht, der dem Pentagon, dem Weißen Haus und anderen US-Behörden im Juli überreicht worden war. Man habe in Guantanamo ein System vorgefunden, das darauf ausgerichtet ist, den Willen der Gefangenen zu brechen und sie von den Verhörenden durch Strafen - "demütigende Handlungen, Isolierhaft, extreme Temperaturen, Einnahme schmerzhafter Körperpositionen" - abhängig zu machen. Die Methoden seien zunehmend "ausgeklügelter und repressiver" geworden. Man könne ein solches System, "das den ausdrücklichen Zweck hat, Informationen zu erhalten, nicht anders als ein absichtlich eingerichtetes System grausamer, ungewöhnlicher und herabwürdigender Behandlung und als eine Form der Folter bezeichnen". Gefangene würden auch geschlagen, man habe sie lange Zeit der Kälte oder starkem Lärm bzw. lauter Musik ausgesetzt.

Schwerwiegend ist auch der Vorwurf, dass das medizinische Personal bei den Misshandlungen aktiv mitwirke. So seien von den Verhörenden medizinische Befunde verwendet worden, um die Gefangenen besser unter Druck setzen zu können. Die Zahl der Gefangenen, die vor allem wegen der langen Isolierhaft psychische Probleme haben, sei groß. Ähnliche Vorwürfe gab es schon zuvor: Abu Ghraib, die Folter und die Mitverantwortung der Ärzte.

Das Pentagon streitet alle Vorwürfe ab. In einer Erklärung heißt es, dass das Personal ausgiebig geschult werde, um die Rechte und die Würde der Gefangenen zu achten:

Die Vereinigten Staaten betreiben in Guantanamo eine sichere, humane und professionelle Hafteinrichtung, die wertvolle Informationen für den Krieg gegen den Terrorismus liefert.