Durch Folter erpresste Geständnisse können vor Gericht verwendet werden

Das US-Justizministerium bekräftigt das System der Willkürjustiz für die "feindlichen Kämpfer"

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Die Bush-Regierung hält weiter an ihrer Sonderbehandlung der "feindlichen Kämpfer" fest, die ohne Rechtsansprüche auf unbegrenzte Zeit festegehalten werden dürfen. In einer Anhörung vor einem Bezirksgericht über die Militärgerichte, die nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs eingerichtet wurde, um die Haftgründe der Gefangenen von Guantanamo zu überprüfen, erklärte der Staatsanwalt, dass hier auch unter Folter erpresste Geständnisse verwertet werden dürften.

Das Oberste Gericht hatte im Juni gegen die Bush-Regierung entschieden und festgestellt, dass die Gefangenen das Recht haben müssen, Beschwerde gegen die Gründe ihrer Haft vorzulegen. Um dem nachzukommen, aber gleichzeitig die bestehende Praxis aufrecht erhalten zu können, hatte das Pentagon dafür Militärtribunale eingerichtet. Für den Vertreter des Justizministeriums, den stellvertretenden Generalstaatsanwalt Brian Boyle, ist damit alles Notwendige geschehen.

Die Militärtribunale, die die Gründe der Inhaftierung überprüfen sollen, geben den Gefangenen über die pure Anhörung hinaus kaum Rechte. Sie haben keinen Beistand von einem Rechtsanwalt und können nicht einmal die Begründung für die Inhaftierung einsehen, weil die als geheim gilt. Noch dazu erklärte nun Boyle, dass bei diesen Anhörungen auch Informationen verwendet werden können, die unter Folter zustande gekommen sind. Boyle sagte natürlich, er glaube nicht, dass irgend jemand in Guantanamo gefoltert worden sei.

Anwälte der Gefangenen hatten Klage dagegen eingereicht, dass manche Gefangenen nur aus Hinweisen festgehalten würden, die unter Folter erpresst worden waren. Das verletze das amerikanische Rechtssystem. Auf die Frage des Richters, ob eine Inhaftierung rechtmäßig sein könne, wenn sie nur erfolterten Informationen begründet werde, da Folter in den USA verboten ist, antwortete Boyle, dass es auch die Aufgabe der Militäribunale sei zu überprüfen, ob die Informationen zutreffen. Wenn sie diesen Vertrauen schenken, dann spreche nichts dagegen, sich darauf zu stützen. Und auf die Frage, ob es irgendwelche Grenzen für die Verwendung von durch Folter erpressten Geständnissen gebe, sagte Boyle, dass die US-Regierung niemals eine solche Beschränkung akzeptiert hätte, wenn man etwa durch Informationen, die mit Folter im Ausland zustande gekommen wären, die Anschläge vom 11.9. hätte verhindern können.

Am Mittwoch erst hatte Boyle im Rahmen eines anderen Prozesses abgestritten, dass die Gefangenen irgendein Verfassungsrecht in Anspruch nehmen könnten, das vor einem US-Gericht einklagbar sei. Die Richterin stellte dabei einige Fragen, um zu erkunden, wie weit das Justizministerium hier gehen würde. So fragte sie, ob auch eine alte Frau aus der Schweiz, die unwissentlich Geld einer Stiftung gegeben hat, die wiederum al-Qaida unterstützt, als "feindliche Kämpferin" festgehalten würde.

Boyle erklärte, dass könne theoretisch durchaus der Fall sein. Ein "feindlicher Kämpfer" könne nicht nur eine Person mit einer Waffe in der Hand sein. Gemeinhin wird von der US-Regierung gesagt, man halte die Gefangenen so lange fest, bis der Krieg vorbei ist und sie nicht mehr gegen die USA kämpfen könnten. Auf die Frage, wo denn das Schlachtfeld sei, entgegnete Boyle, die USA seien in einem großen Konflikt mit al-Qaida verwickelt. Und diese agiere global. Was die Dauer des Kriegs angehe, antwortete er, das sei die Entscheidung des Präsidenten.