Rasterfahndung, Taser und Lizenz zum Töten

Der Hamburger Senat hat ein neues Polizeigesetz verabschiedet

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Am vergangenen Dienstag verabschiedete der Hamburger Senat die Novelle des neuen Polizeigesetzes, die Innensenator Udo Nagel (parteilos) nach der Klausurtagung der CDU-Bürgerschaftsfraktion Ende August 2004 vorgelegt hatte. Das Regelwerk, das eine Reihe drastischer Maßnahmen enthält, muss noch von der Bürgerschaft beschlossen werden und soll im Sommer 2005 in Kraft treten. Nagel selbst lobt seinen Vorschlag als "modern und effektiv", Kritiker sprechen von massivem Abbau demokratischer Rechte.

Die Fraktion hatte Druck gemacht, denn eine entsprechende Gesetzesänderung ist seit Regierungsantritt des CDU-Schill-FDP-Senats im Oktober 2001 im Gespräch. Der damalige Innensenator Ronald Schill hatte eine Vorlage für eine neues Hamburger Verfassungsgesetz entworfen, die große Proteste bei renommierten Berufsverbänden hervorrief. Seitdem ist die Überarbeitung des Gesetztes kontinuierlich im Gespräch, deren konkrete Umsetzung indes war bis dato nicht abzusehen.

Bei der Polizeigesetz-Novelle, die Nagel jetzt vorlegte, handelt es sich um alten Wein in neuen Schläuchen: Er übernahm im Wesentlichen den Entwurf von Schill. Kernstücke beider Gesetzesvorlagen sind langfristige Aufenthaltsverbote (bis 12 Monate), Unterbindungsgewahrsam (bis 14 Tage), Videoüberwachung, verdachtsunabhängige Personenkontrollen, Rasterfahndung auch ohne drohende Gefahr und die Verankerung des finalen Todesschusses. Außerdem wurde die Ausrüstung der Polizei mit Distanz-Elektroschock-Geräten beschlossen, und künftig sollen "Blutproben bei Verdacht auf Infektionen zur Gefahrenabwehr" durchgeführt werden. Schill wollte auch Geheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Journalisten und sogar Pfarrer ausspionieren. Der große Lauschangriff rief massive Proteste seitens der zuständigen Berufsverbände und der Kirchen hervor, so dass diese Maßnahme inzwischen aus dem Nagel-Papier gestrichen wurde.

Die vermutlich größte "Innovation" ist die Anschaffung von Kennzeichenlesegeräten, mit denen es möglich sein soll, Autokennzeichen computergesteuert zu überprüfen. Dazu sollen mobile Kontrollgeräte eingesetzt werden, die automatisch Alarm geben, wenn ein zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug vorbei fährt. Trotz angeblich leerer Staatskassen sicherte Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) seinem Senatskollegen 1,5 Mio. Euro für deren Beschaffung zu.

Unterdessen sorgte eine vermeintliche "Schießerei vor dem US-Konsulat" am vergangenen Dienstag in Hamburg für Aufregung. Die angebliche bewaffnete Auseinandersetzung entpuppte sich schließlich als Betriebsunfall: Mit ihrem Bürostuhl stieß eine Angestellte im Polizeidienst (AIP) an einen Heizradiator, der umfiel und dabei eine Maschinenpistole (MP) der Firma Heckler und Koch aus der Wandverankerung riss. Daraus löste sich ein Schuss, der im Fensterrahmen einschlug. Ein Splitter verursachte eine Verletzung im Gesicht ihres Kollegen.

Die beiden Polizeiangestellten befanden sich in einem Container vor dem US-Konsulat am Alsterufer und waren dort für den Objektschutz abgestellt. Angestellte im Polizeidienst werden in einem zehnwöchigen Crash-Kurs als Hilfspolizisten angelernt. Eingesetzt werden sie bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs, sprich Knöllchenverteilen, zur allgemeinen Verkehrsüberwachung und im Objektschutz. Letzteres, "um das Berufsbild etwas interessanter zu gestalten", wie Polizeipressesprecher Ralf Meyer erläuterte.

268 dieser AIPler sind in Hamburg insgesamt im Einsatz. Sie dürfen zwar die Verkehrskontrollen nicht persönlich durchführen, sondern nur die dazu notwendigen Schreibarbeiten erledigen, aber bewaffnet Objekte schützen. Interessenverbände der Polizei kritisieren den Einsatz dieser unzureichend ausgebildeten Hilfskräfte - scheinbar zu Recht. Laut Meyer ermittelt jetzt das Dezernat Interne Ermittlungen, ob die Waffe überhaupt gesichert war.