Auf der großen Datenhalde

Der Datenschutz ist im Zusammenhang mit ALG II und Hartz IV offenbar kein Thema

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Datenschutzbeauftragte sind ein wenig die dummen Auguste unserer Rechtskultur. Weil sie ohnehin nur einer Alibifunktion genügen, können sie viel erzählen, wenn der Tag lang ist - ihre eigenen Arbeitgeber hören in aller Regel nur auf die Warnungen, wenn sie von Datenschutzproblemen selbst betroffen sein könnten. Es gehört schon einiges dazu, in einem solchen Klima der strukturellen Missachtung nicht zu verzweifeln. Dem Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig Holstein ist jetzt die Geduld ausgegangen.

Als im Sommer die Montagsdemonstrationen die kommende Hartz-IV-Reform zum Thema machten, war viel von den zu erwartenden sozialen Konsequenzen, den verschlechterten Leistungen, dem Chaos in der Bundesagentur für Arbeit die Rede. Selten wurde ein Aspekt diskutiert, der mit all dem einhergeht und dennoch zu abstrakt scheint, um viel Aufmerksamkeit erregen zu können: die katastrophale Datenschutzsituatrion im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung der Hartz-IV- resp. ALG-II-Daten.

Immerhin machten einige Arbeitsloseninitiativen auf die krassen Probleme im Zusammenhang mit den erforderlichen Formularen aufmerksam.

Dr. Thilo Weichert, der Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig Holstein hat diese Kritik jetzt bestätigt und in wesentlichen Punkten erheblich verschärft. In einer Presseerklärung zum Thema, der deutlich die drohende Resignation anzuhören ist, geht er so weit, nahezu dem gesamten Verfahren zur Erhebung und Verarbeitung der ALG-II-Daten die gesetzliche Grundlage abzusprechen, von den Formularen über die Speicherung bis zur (nicht vorhandenen) Zugriffssicherung und den (nicht vorhandenen) Konzepten zur Löschung obsoleter Datenbestände.

Gigantischer Pool von 3 Millionen Datensätzen

Was das Ausmaß der Datenerhebung angeht, deckt sich die Kritik Weicherts mit der der Arbeitsloseninitiativen: Einerseits würden überflüssige Auskünfte über Dritte erzwungen, die eigentlich gar nichts mit dem Antrag zu tun hätten (wie zum Beispiel Mitbewohner des Antragstellers), andererseits würde viel zu intime Details ohne jede Relevanz für das Antragsverfahren abgefragt.

Noch viel schlimmer sei die Situation bei der computerisierten Verarbeitung der Daten. Schon die eingesetzte Software auf Bundesebene "A2LL" genüge nicht den Minimalanforderungen an den behördlichen Umgang mit sensiblen Personendaten. Diese Software schaffe einen gigantischen Pool von 3 Millionen Datensätzen, der bundesweit ohne große Zugriffskontrollen, ja sogar ohne Logging der Lesezugriffe abfragbar sei, und das nicht nur von den Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, sondern auch von anderen Dienststellen - ja sogar von jedem, der schlau genug sei, die laxen Zugriffskontrollen zu überwinden. Bis heute existiere nicht einmal ein Plan zur Löschung überflüssig gewordener Bestände.

Weichert skizziert das Bild einer ad hoc nach undurchsichtigen Kriterien geschaffenen Informationshalde, an der sich jeder bedienen kann, der gerade vorbeikommt - eine Spielwiese für Hacker, Marktforscher und andere Datenjongleure, wie sie "nutzerfreundlicher" nicht sein könnte. Zusätzlich sei über A2LL auch der Zugriff auf andere Bundesagentur-Daten möglich.Wer weiß, wie begierig Behörden und private Unternehmen darauf sind, wechselseitig von großen, halbwegs gut gepflegten Datenbeständen zu profitieren, dem kann bei einem solchen Szenario eigentlich nur noch schlecht werden.

Per Federstrich geschaffener Sozialüberwachungsstaat

Noch verschärft wird das Problem dadurch, dass die Zahl der Dienststellen,die auf die ALG-II-Daten berechtigt zugreifen können, durch die Zuständigkeit der sogenannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und der Kommunen für die Auszahlung des ALG-II noch vervielfacht wird. Dieser Vorgang ergänzt laut Weichert das auf Bundesebene zentralisierte Desaster bei der Datenerhebung durch ein lokales, denn die ARGEn haben keine andere Wahl als A2LL zu übernehmen.

Ganz einmal davon abgesehen, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, öffnen diese neugeschaffenen Strukturen zur Hartz-IV-Bewältigung damit von Anfang an ihre eigenen Datenbestände für fremde Dienststellen, laut Weichert können sie dagegen gar nichts machen, weil diese Möglichkeiten in A2LL strukturell angelegt sind - und eine Anpassung von A2LL in dieser Hinsicht ist nicht möglich, weil über die Administration der Software selbst die Bundesagentur wacht. Ein feiner, per Federstrich geschaffener Sozialüberwachungsstaat für alle ALG-II-Betroffenen.

Wie diese Datenschlamperei sich konkret auswirken kann, zeigt der Focus am Beispiel von HIV-Infizierten. Bislang war für die Auszahlung bestimmter Mehrbedarfszuschläge für HIV-infizierte Sozialhilfeempfänger natürlich das Sozialamt zuständig. Jetzt sind es die neugeschaffenen Behörden, die die Auszahlung der ALG-II-Gelder übernehmen, resp. die Bundesagentur für Arbeit, also Dienststellen, die eigentlich etwas mit Arbeitsvermittlung zu tun haben sollten. HIV-Infizierte haben jetzt nur noch die Wahl, auf die ihnen zustehenden Zuschläge zu verzichten, oder die hochsensible Tatsache ihrer Infektion einer inhärent unsicheren Struktur anzuvertrauen, die offensichtlich nicht gewillt ist, sorgsam damit umzugehen. Eigentlich lautet der passende Begriff für so etwas: Nötigung.

Demokratiesimulation und Desaster

Was wird passieren mit dem Zwischenruf des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten? Wahrscheinlich nichts. Seine Institution hat eine Alibifunktion, seine Arbeit auch. Es ist eine Spezialität unserer Form der Demokratie, Sicherheitsventile einzubauen, die sich bei Bedarf öffnen, um ein wenig Dampf abzulassen, aber der dabei erzeugte Sirenenton gehört genauso zum Geschäft wie der rechte Kesseldruck, und der Dampfer fährt weiter.

Dass die öffentlichen Behörden nicht nur eine Handlangerfunktion für die Auswahl- und Aussonderungsspielchen der privaten Wirtschaft übernehmen, sondern selbst diese Handlangerfunktion bis zur totalen Rücksichtslosigkeit effektivieren, ist nun auch nichts Neues mehr - man nennt das einen "Sachzwang". Und auf diese Weise greifen der Alarm des Datenschutzbeauftragten und die Vorbereitungen für ALG-II ineinander wie zwei Zahnräder: Die einen machen mit ihrem fruchtlosen Protest in Demokratiesimulation und die anderen rühren vergnügt das Desaster an.

Für den 3.1.05 ist in vielen Städten eine Aktion namens Agenturschluss geplant, bei der die Agenturen symbolisch "besetzt" resp. "geschlossen" werden sollen. Ob das etwas anderes sein kann als die nochmalige Wiederholung des Wunschs, dieser ganze Irrsinn möge bald aufhören, wird sich zeigen.

Die Verdi-Gewerkschaft hat sich in typischer Manier schon einmal präventiv davon distanziert - mit der Begründung, man habe die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder in den Agenturen zu schützen.