Die US-Regierung und die Folter

Nach der Nominierung des für die US-Willkürjustiz mitverantwortlichen Alberto Gonzales zum Justizminister wird versucht, mit einem neuen Rechtsgutachten die Kritik an der Foltergenehmigung zu entschärfen

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Unter dem Druck des Skandals, den die Bilder von den Misshandlungen an irakischen Gefangenen in Abu Ghraib und die weiteren Aufdeckungen von Folter und Misshandlungen ausgelöst haben, hat das Justizministerium still ein neues Rechtsgutachten erstellt, das zumindest Misshandlungen und Folter, die "schweren Schmerz" verursachen, verpönt. Sehr weit reicht dieses Memorandum allerdings auch nicht, das eher strategischen Interessen des neuen Justizministeriums entspricht. Dass die Bush-Regierung beim Umgang mit nicht-amerikanischen Gefangenen und damit bei der Einhaltung von Menschenrechten keine Kehrtwende vollziehen will, macht auch deutlich, dass die US-Regierung die zeitlich unbegrenzte Haft für mutmaßliche Terroristen plant.

Lager auf Guantanamo

US-Präsident Bush hat ausgerechnet Alberto Gonzales, der als Rechtsberater des Weißen Hauses die Türen für den rechtlosen Status der "feindlichen Kämpfer" und für Folter geöffnet hat, zum Nachfolger von Ashcroft als Justizminister ernannt. Gonzales wird in dieser Woche vor dem Justizausschuss des Senats über seine Rolle angehört, die er bei der Formulierung der Rechtsvorschriften über den Umgang mit Gefangenen gespielt hat.

Menschenrechtsorganisationen wie das Center for Constitutional Rights lehnen die Berufung von Gonzales aus diesen Gründen ab. Im Weißen Haus sucht man die Kritik zu unterlaufen und hat daher schon einmal den vorgeblichen Willen der US-Regierung durch das neue Memorandum vorzustellen gesucht, Folter abzulehnen. Trent Duffy, Sprecher des Weißen Hauses, erklärte, man habe sich an das Office of Legal Counsel gewandt, "um die Haltung des Präsidenten erneut zu bekräftigen, dass die USA niemals Folter anwenden".

Gonzales hatte in einem Memo von Januar 2002 für das Weiße Haus die rechtliche Legitimation beschafft, die sogenannten "feindlichen Kämpfer" - oder andere "nichtstaatliche Akteure" - nicht nach den Genfer Konventionen behandeln zu müssen, da sie nicht als Kriegsgefangene gelten. Mit dem "neuen Krieg gegen den Terrorismus" sind nach Gonzales Ansicht die Genfer Konventionen veraltet, auch wenn er darauf hinweist, dass die Misachtung der Genfer Konventionen politische Folgen haben könnte.

Und in einem von Gonzales in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Office of Legal Counsel vom August 2002 wurde das Verbot der Folter erheblich gelockert. Hier heißt es, dass manche Handlungen zwar "grausam, unmenschlich und erniedrigend" sein können, ohne deswegen schon Folter zu sein, wenn sie nicht "Schmerzen oder Leiden in der erforderlichen Intensität" verursachen. Körperlicher Schmerz wäre nur dann als Folter zu verstehen, wenn Schmerz dem vergleichbar ist, der von "einer schweren Verletzung wie einem Organschaden, einer Lähmung körperlicher Funktionen oder sogar dem Tod ausgeht". Psychische Folgen müssten in schweren psychischen Schäden signifikanter Dauer, mindestens Monate, münden. Das lässt sich als Freibrief für Folter bezeichnen. Das UN-Abkommen über Folter, das von den USA ratifiziert wurde, verbiete nach Ansicht der willigen Rechtsexperten daher nur "die extremsten Taten". Vorgeschlagen wird auch, dass US-Sicherheitskräfte im Krieg gegen al-Qaida und andere Feinde nicht aufgrund Folter bestraft werden sollten, weil dies die Handlungsfähigkeit des Präsidenten zu sehr einschränken könnte.

In dem neuen Memorandum, das das vom August 2002 aufhebt, wird Folter auf der Grundlage der Ergänzungen bei der Ratifizierung des UN-Abkommens gegen Folter - "specifically intended to inflict severe physical or mental pain or suffering" - etwas strenger definiert. So soll auch "schweres körperliches Leiden" als Folter gelten, nicht nur "schwerer körperlicher Schmerz". Allerdings müsse es dann von entsprechender Intensität und Dauer sein. Folter muss beabsichtigt sein, das Memorandum zieht vor, die nötige "spezifische Absicht" nicht näher zu definieren. Wenn jemand im "guten Glauben" handelt und hinreichend überprüft hat, dass sein Verhalten nicht zu schweren körperlichen und mentalen Schmerzen oder entsprechend schwerem Leid führt, sollte nicht wegen Folter verfolgt werden. Gute Gründe, beispielsweise der Schutz der nationalen Sicherheit, können allerdings nicht Folter legitimieren.

Doch obwohl die Definition von Folter des ersten Gutachtens abgelehnt wird, das Folter nur bei schweren Schmerzen "equivalent in intensity to the pain accompanying serious physical injury, such as organ failure, impairment of bodily function, or even death" gegeben sah, wird auch nicht eindeutig festgelegt, was als Folter gilt und bestraft wird. Es sei schwer zu definieren, was "schwerer körperlicher Schmerz" ist. Allerdings wird durch das neue Memorandum deutlich, wie Michael Ratner vom Centre for Constitutional Rights sagt, dass das frühere Gutachten "nicht nur ein intellektuelles Theoretisieren von einigen Rechtsexperten über das war, was möglich ist. Das bedeutet, dass dies in irgendeiner Form umgesetzt worden ist. Das bringt für die Regierung die Bürde mit sich zu sagen, welche Praktiken unter diesen Vorzeichen gebilligt wurden."

Kritik kommt selbst von John Yoo, der als Rechtsberater im Justizministerium an der Ausarbeitung der Sonder- oder Willkürrechte beteiligt war und nun wieder als Professor an der University of California lehrt (Die intellektuellen Wegbereiter von Folter und Willkürjustiz). Er sagt, dass das neue Gutachten es schwieriger mache zu entscheiden, "wie das Foltergesetz auf spezifische Verhörmethoden angewendet wird. Es lässt die Unterschiede verschwimmen. Wir haben versucht, das Gesetz klar zu interpretieren." Yoo nimmt allerdings - wohl auch zur eigenen Rechtfertigung - Gonzales in Schutz.

Dass an keine grundsätzliche Änderung der Willkürjustiz gedacht wird, geht aus einem Plan der US-Regierung hervor, der, wie die Washington Post berichtet, eine zeitlich unbegrenzte oder lebenslängliche Haft für mutmaßliche "Terroristen" ohne gerichtliches Verfahren vorsieht. Das würde die Gefangenen betreffen, die nun etwa in Guantanamo oder in den vielen anderen Gefängnissen außerhalb des US-amerikanischen Territoriums ein- oder weggesperrt sind, ohne dass ihnen Schuld auf dem Rechtsweg nachgewiesen wurde oder werden kann.

Eine Vorstellung geht dahin, dass Gefangene in von den USA errichtete Gefängnisse in ihren Heimatländern geschickt werden, die dort von den jeweiligen Regierung betrieben werden. Die US-Regierung würde die Einhaltung der Menschenrechte und die Haftbedingungen überwachen. Ein anderer Plan geht dahin, für Langzeithäftlinge, denen man keinen Prozess machen kann, die man aber nicht freilassen will, ein neues Gefängnis auf Guantanamo zu bauen, das ein wenig freizügiger ist als die bislang vorhandenen Haftbedingungen.

Gesucht wird auch eine Lösung für die Gefangenen der CIA, über die praktisch nichts bekannt ist. Sie sollen offenbar weiter gefangen und verhört werden können, ohne dass Informationen nach außen dringen und ohne dass sie Rechte in Anspruch nehmen können. So formuliert handelt es sich um die Verschwundenen der US-Regierung, eine Praxis, die lateinamerikanische Diktaturen, oft mit Unterstützung der USA, praktiziert haben. Bekanntlich transportiert die CIA mit einem Flugzeug manche Aufgegriffenen heimlich in andere Länder, um sie dort befragen zu lassen, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen (Outsourcen der peinlichen Befragung).