Vielerorts umstritten, aber immer noch mehrheitsfähig

"Todesstrafe 2004" - Ein Jahrbuch zieht Bilanz

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Der Staat spricht von Abschreckung, den Angehörigen der Opfer geht es wahlweise um Rache oder Gerechtigkeit, und auch religiöse Aspekte spielen immer wieder eine wichtige Rolle. So etwa im Fall des Sudanesen Hasan ibn Awad Al-Zubair, der am 28. Februar 2000 in der saudischen Hauptstadt Riad hingerichtet wurde, weil das Gericht überzeugt war, dass er sich "praktizierter Hexerei" schuldig gemacht hatte.

Die Vollstreckung der Todesstrafe gehört in vielen Ländern der Erde noch immer zum (juristischen) Alltag. Mit Strom und Schwert, Schusswaffen, Steinen und Galgen, Gaskammern und Giftspritzen werden Jahr für Jahr mehrere tausend Menschen von Rechts wegen exekutiert.

Wie viele es genau sind, weiß niemand zu sagen, denn obwohl Hinrichtungen in manchen Ländern zu regelrechten Volksfesten ausarten, äußern sich Politik und Justiz in den seltensten Fällen zu exakten Zahlen. Insofern ist das Jahrbuch "Todesstrafe 2004" nur eine vorläufige Bilanz, die sich - wie Autor Michael Kahr gegenüber Telepolis betont - auf die bis dato gesicherten Auskünfte örtlicher Tageszeitungen, einzelner Ministerien und freiwilliger Mitarbeiter bezieht, die das Informationsprojekt todesstrafe.de in vielen Ländern unterstützen.

Das Jahrbuch resümiert die Ereignisse der Jahre 2001, 2002 und 2003 und zeigt allein am Beispiel China, dass sich die Leser in vielen Fällen mit einer hohen Dunkelziffer und zahllosen ungeklärten Vorgängen abfinden müssen. Während ein Abgeordneter des Nationalen Volkskongresses in Peking berichtet, dass "jährlich in China mehr als 10.000 Menschen" hingerichtet werden, weisen die nachweisbaren Zahlen 1781 (2001), 1060 (2002) und 1002 (2003) Exekutionen aus.

Da bis Ende 2003 von der Firma Jinguan allerdings bereits 15 mobile Hinrichtungsstätten zum Preis von 50.000 Euro ausgeliefert wurden, um in jeder Provinz die Todesstrafe vollstrecken zu können, dürften die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen. Dafür spricht auch die Schnelligkeit, mit der Menschen in China verhaftet, verurteilt und getötet werden, und die Unzahl möglicher Tatbestände, die gegebenenfalls mit der Todesstrafe geahndet werden können. Denn zu ihnen gehören nicht nur Mord, Drogenhandel, Erpressung, Vergewaltigung und politisch oder religiös motivierte Gewaltakte und Terroranschläge, sondern beispielsweise auch "Bestechung", "Betrug mit Kreditkarten, Schecks, Akkreditiven und Versicherungspolicen", "Diebstahl von Benzin", "Geldfälschung", "Herstellung und Vorführung pornographischen Materials", "Plünderung archäologischer Ruinen und Gräber", "schwerer Gemüsediebstahl", "Steuerhinterziehung" oder "Zuhälterei".

Da bleibt vieles im Unklaren, wie auch diese jüngste Notiz vom 28. Dezember 2004 zeigt:

In der Provinz Henan wurden letzten Sonntag 12 Menschen hingerichtet. Ihre Todesurteile wurden bei einer Großkundgebung verkündet. Anschließend brachte man die Verurteilten mit Lastwagen zur Hinrichtungsstätte. Allen Delinquenten waren Schilder mit der Aufschrift "Zum Tode verurteilte Verbrecher" umgehängt. In der "Beijing Morning Post" wurden die Bilder der Verurteilten veröffentlicht, aber keine Hinweise auf die Verbrechen gegeben.

Quelle: todesstrafe.de

Das vietnamesische Gesetz verzeichnet immerhin 27 unterschiedliche Straftatbestände, in deren Folge die Todesstrafe verhängt werden kann. Den Hinrichtungen, der unter Umständen auch staatstragende Beamte wie die Direktorin des Landwirtschaftsministeriums La Thi Kim Oanh, die gut 90.000 US-Dollar unterschlagen hatte, zum Opfer fallen, finden nicht selten in aller Öffentlichkeit und bisweilen vor mehreren tausend Zuschauern statt.

Kaum eine Veränderung der Gesamtsituation

In den USA stellt sich die Lage nur bedingt anders dar. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den 70er Jahren wurden hier rund 900 Verurteilte exekutiert, seit den 90ern ist es den Angehörigen der Opfer gestattet, der Hinrichtung persönlich beizuwohnen. In einigen arabischen Ländern kann dieser Umstand in wenigen Einzelfällen dazu führen, dass der Delinquent von eben diesen Angehörigen in letzter Minute begnadigt wird. Das amerikanische Rechtssystem sieht unter solchen Umständen keine Aussetzung der Todesurteile vor und lässt sich auch durch Justizskandale und offensichtliche Fehlurteile nicht beirren. Dass Hautfarbe und soziale Herkunft nachweisbar zahlreiche Urteile beeinflussen, stört die Befürworter der Todesstrafe kaum, und so bleibt das Moratorium des Gouverneurs von Illinois, George Ryan, der 2000 die Hinrichtungen aussetzte, weil mehr Verurteilte wegen erwiesener Unschuld freigelassen werden mussten als im gleichen Zeitraum exekutiert wurden, bemerkenswert, aber vorerst folgenlos (Leere Todeszellen).

Auch wenn sich mit Chile, Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, der Türkei oder Armenien in den letzten Jahren weitere Länder von der Todesstrafe distanziert haben, kann von einer Entspannung der Gesamtsituation keine Rede sein. China, Iran, Vietnam und Singapur verschärfen dagegen die entsprechende Gesetzgebung, und der Report verzeichnet sogar Länder - wie das kleine Trinidad und Tobago -, in denen die Todesstrafe wieder eingeführt wurde. An dieser Situation wird sich frühestens dann etwas ändern, wenn die Mehrheit der jeweiligen Bevölkerung die Hinrichtung von Menschen grundsätzlich ablehnt, unabhängig davon, welcher Verbrechen sie beschuldigt werden und welche sie tatsächlich begangen haben - auch diese Aspekte werden im Report 2004 ausführlich dokumentiert.

Aber genau das ist nicht der Fall. Weder in den arabischen, asiatischen oder afrikanischen Ländern, noch in den USA oder im Menschenrechts-Paradies Europa. Als im Jahr 2001 insgesamt 10.000 junge Europäer zu ihrer Meinung befragt wurden, plädierten nur 27% für die Einführung der Todesstrafe. Zwei Jahre später sollten sich 10.000 junge Menschen aus den neuen Beitrittsländern äußern - diesmal waren es 47%.

2004 sprachen sich rund 70% der polnischen Bevölkerung für die Todesstrafe aus, in Deutschland dürfte der Anteil der Befürworter - je nach Termin, aktueller Nachrichtenlage und Art der Befragung - bei rund 50% liegen. Das ist sicher erklärbar, aber auch bedenklich, denn schließlich haben Europäer und Deutsche gute Gründe, von ihren Staaten zu verlangen, dass sie sich dem Schutz und der Würde des menschlichen Lebens unter allen Bedingungen verpflichtet fühlen.

Michael Kahr: Todesstrafe 2004, Verlag Kahr Media, 14,90 Euro