Musikindustrie mahnt Ebay ab

Probleme mit verbotenen Artikeln als Tsunami-Spende

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"Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul". Das kann allerdings teuer werden, wenn man das Geschenk von Omi nicht unauffällig hinterm Sofa verschwinden lässt, sondern beispielsweise bei Ebay anbietet. Auch für Ebay selbst.

Der normale Internetnutzer kann mittlerweile an jeder Ecke in Abmahnfallen tappen – es reicht schon das Verkaufen einer im Urlaub gekauften und nicht mehr gemochten CD, der beim Ausmisten des Kellers gefundenen alten Computerzeitschriften oder der Verkauf des Videorekorders samt Überspielverstärker, der beschädigte Videosignale restauriert und so auch die Störsignale des alten analogen Kopierschutzsystems Macrovision lahm legt: Schwupps sind 5000 Euro fällig! Nur, wer dabei hilft, einen Nummer-eins-Hit zu kreieren, bekommt zwar keine Gewinnbeteiligung, aber einen Nachlass: eine "nur" 372,16 Euro hohe Abmahnrechnung.

Verbotener Videosignalverbesserer

Wer eine eigene Webseite hat, hat natürlich erst recht mit Ärger zu rechnen, denn das Internet ermöglicht es, per Suchmaschine die Abmahn-Abzocke zu automatisieren. Wer Privatleute und Freiberufler vor diesen Fallen warnen will, hat mit massiver Gegenwehr einiger von Abmahnungen gut lebenden Juristen zu rechnen, denen eine ihnen das Geschäft vermasselnde Aufklärung über rechtliche Gefahren gar nicht in den Kram passt.

Große Unternehmen kennen sich dagegen sicher aus, die wissen so etwas doch ganz bestimmt. Das Auktionshaus Ebay hat deshalb bislang auch immer alle Verantwortung von sich gewiesen, seine Kunden besser vor den gefährlichen Artikeln zu warnen: Zwar werden diese, wenn sie von den Inhabern von Marken- oder Urheberrechten entdeckt werden, gesperrt und teils sogar die Auktionsgebühren erstattet. Doch nur wenige Tage später ist die teure Abmahnung im Briefkasten.

Vielen ist deshalb längst das Verkaufen überflüssig gewordener Dinge bei Ebay und anderen Auktionshäusern vergangen. Lieber schmeißen sie an sich wertvolle Dinge weg. Oder spenden sie gemeinnützigen Organisationen.

Die Ebay-Spendenauktion mit dem verbotenen Artikel

Anlässlich der Flutkatastrophe hat Ebay nun selbst eine solche Spendenaktion ins Leben gerufen: Wer sich von nicht mehr benötigten Dingen trennen will, kann diese spenden und sie werden dann von Ebay selbst auf der Plattform eingestellt und von der deutschen Post auf eigene Rechnung verschickt. Die für Normalnutzer üblichen Einstell- und Verkaufsgebühren entfallen ebenfalls und der Erlös kommt den Flutopfern in Südostasien zugute: Bald zwei Millionen Euro sind so zusammengekommen.

Allerdings haben auch einige der edlen Spender dabei unwissentlich verbotene Gegenstände gespendet. Macht ja nichts, Ebay sortiert die schon aus. Sonst könnten die Kunden ja noch denken, es sei legal, auch heute noch die ollen VHS-Macrovisions-Kopierschutzdekoder zu verkaufen.

Falsch: Ebay ist auch nicht schlauer als der Normalbürger. Und hat prompt ein solches Gerät in der Spendenauktion angeboten und auch erfolgreich verkauft: In Angebot 5744065381 befand sich neben einigem Tinnef, diversen Kabeln und einem drahtlosen Videoübertragungssystem auch ein Kopierschutzdekoder "Macro 2000".

Viel gebracht hat die Auktion mit 36,17 Euro nicht. Außer natürlich Ärger: "Wir drücken hier kein "Auge zu", sondern werden nach wie vor konsequent gegen illegale Anbieter vorgehen", so Dr. Spieseke von der deutschen IFPI gegenüber Telepolis. "Niemand, auch Ebay nicht, darf ein illegales Angebot machen, auch dann nicht, wenn das Gerät vorher an Ebay verschenkt worden ist."

Von Ebay selbst erhielt Telepolis zu dem Fall keine Stellungnahme – lediglich die Bilder verschwanden nach einigen Tagen. Mittlerweile ist das Angebot gelöscht, doch dem Käufer wurde die "heiße Ware" noch geliefert. Hoffentlich kommt er nicht auf die Idee, sie wieder zu verkaufen