Abzocke mit Domains mit gefälschtem Pagerank

Angeblich bei Google beliebte Schnäppchen sind nur für den Verkauf angehübschte Wertlosigkeiten

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In der letzten Zeit werden bei diversen Online-Auktionshäusern vermehrt sogenannte "Pagerank-Domains" zum Verkauf angeboten, die angeblich durch zuvor hochwertige Inhalte einen hohen Wert bei der Suchmaschine Google haben und so ohne großen Aufwand massenhaft Besucher versprechen. Doch dies ist alles nur fauler Zauber.

Der Pagerank (PR) ist ein patentiertes Verfahren, mit dem Google die Wertigkeit einer Internetseite nach eigenen Maßstäben ermittelt. Er umfasst eine Skala von 0 bis 10, wobei der Höchstwert von 10 nur von wenigen Webseiten erreicht wird. Durch eine Lücke bei der Webseitenbewertung von Google ist es möglich, den Pagerank, den die Google-Toolbar anzeigt, zu manipulieren, um so Webseiten in der Google-Toolbar und auch Programmen wie Cangoorank eine sehr hohe Pagerank Anzeige zu verschaffen.

Echter Pagerank

Dieser Effekt lässt sich sehr einfach durch einen sogenannten "PR-Diebstahl" erzeugen, bei dem bereits existierende Webseiten mit einer hohen Google Bewertung gespiegelt – also 1:1 weitergeleitet – werden. Dadurch zeigt die Google-Toolbar den gleichen PR an, den die gespiegelte Seite hat. Kurz vor dem Verkauf wird dann der Inhalt der Webseite ausgetauscht.

Was macht den Google-Pagerank so interessant?

Der Pagerank bei Google wird durch ein Vererbungsprinzip ermittelt: Durch einen Link von einer Seite mit einem hohen Pagerank erbt die Webseite, auf die verlinkt wird, quasi einen Teil der Bewertung der verlinkenden Seite und verbessert sich dadurch in den Ergebnissen der Suchmaschine von Google.

Besitzt man also eine Website mit einer hohen Google-Bewertung (Pagerank 6 und höher), so ist man damit in der Lage anderen Seiten zu einem deutlich besseren Ranking in den Suchergebnissen zu verhelfen bzw. die eigene Seite ist deutlich besser platziert, da dieses Google-Prinzip auf Links beruht. Diese werden als Empfehlung gesehen und steigern nun die Wertigkeit der eigenen Seite.

Dies machen sich die Anbieter von gefälschten PR-Domains zunutze, indem sie Webseiten über einen Diebstahl deren Inhalts von einer beliebten Website zumindest optisch zu einem ebenso geklauten hohen Pagerank verhelfen. Sie bieten diese scheinbar wertvollen Domains dann in Online-Auktionshäusern zum Verkauf an, mit denen die Käufer glauben, durch Links auf ihre bereits bestehenden Angebote diese ebenfalls im Pagerank anheben zu können.

Gefälschter Pagerank wird nur in der Google-Toolbar angezeigt; er existiert nicht reell

Leider gibt es hier immer noch viele unwissende Käufer, die nicht über das Wissen von Fachleuten verfügen, um gefälschte PR-Anzeigen zu erkennen. Hilfreich ist hier auf jeden Fall das Forum von Abakus Suchmaschinenoptimierung, in welchem schon seit mehreren Tagen über die momentane Schwemme von gefälschten Angeboten diskutiert wird.

Was viele nicht wissen, ist dass die angezeigten PR-Werte nicht nur durch Betrug entstanden sind, sind, sondern dass diese auch nicht den gewünschten Effekt haben. Eine Weitervererbung des PR findet nicht statt, da die Webseiten diese Bewertung tatsächlich für Google gar nicht haben, sondern dieser Wert fälschlicherweise nur in der Google-Toolbar angezeigt wird. Somit sind diese Domains bis auf den Wert des Domainnamens als wertlos zu betrachten, obwohl sie bei Onlineversteigerungen die letzten Tage teilweise bis zu über 1.000 Euro Verkaufserlös erzielt haben.

Gefälschter Pagerank

Rechtlich betrachtet ist das Ganze zumindest in den Bereich der Grauzone einzuordnen, da die Verkäufer sehr geschickte Formulierungen verwenden und versuchen, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es wird bei dieser Masche immer nur geschrieben, dass die Google-Toolbar diesen hohen Pagerank anzeigt. Hier lässt sich vermuten, dass die meisten Verkäufer wissen, was sie tun und die Unwissenheit der Käufer ausnutzen möchten.

Betrug? Geld zurück!

Allerdings sind einige Rechtsexperten der Meinung, dass diese Art der Käufertäuschung durchaus strafrechtliche Konsequenzen nach § 263 StGB (Betrug) haben kann. Geschädigten Käufern ist hierzu auf jeden Fall die Konsultation eines Anwaltes zu empfehlen um zu versuchen, den Kaufpreis zurückzuerhalten.

Auch sollte aus diesem Grund jeder Interessent von gebrauchten Domains im Vorfeld genau überprüfen, ob die angebotene Domain hält, was der Verkäufer verspricht. Hierzu gibt es im Internet auch schon Online-Tools mit denen man den Pagerank prüfen kann, um gefälschte Angebote zu entlarven. Man merkt es auch, wenn man eine fragliche URL als Suchstring in Google eingibt und dann plötzlich einen anderen Inhalt in Zusammenfassung und Cache angezeigt bekommt – in diesem Fall den von Google selbst.