Anklage gegen E-Demonstranten

In Frankfurt am Main stehen die Organisatoren einer "Onlinedemonstration" vor Gericht. Die Angeklagten berufen sich auf das Versammlungsrecht

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Dreieinhalb Jahre nach einer "Onlinedemonstration" (Kein digitaler Sturzflug des Kranich?) gegen die Lufthansa AG müssen sich die Initiatoren nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erhob Anklage gegen den Anmelder der Domains sooderso.de und libertad.de. Auf beiden Internetseiten war im Sommer 2001 zu dem virtuellen Protest gegen die das Reiseunternehmen aufgerufen worden, weil dieses nach Meinung der Demonstranten mit dem Transport von Abschiebehäftlingen verdiene. Nachdem die verantwortliche Organisation einen Vergleich im Mai vergangenen Jahres abgelehnt hatte, da die Anklage dann hätte anerkannt werden müssen, wurde vor wenigen Wochen der Strafantrag gestellt. Der Seiteninhaber wird sich in Kürze stellvertretend für die Organisation wegen "Anstiftung zur Nötigung", strafbar nach Paragraph 240 StGB, verantworten müssen. Der Fall ist ein Novum in der bundesdeutschen Justiz, denn nie zuvor wurde hierzulande ein Rechtsstreit um Legitimation und Folgen einer solchen virtuellen Protestaktion gegen ein Unternehmen ausgefochten.

Ein Aufruf zur Online-Demo von Libertad!

Von März 2001 an hatte die Antirassismusinitiative Libertad! zu der "Onlinedemonstration" gegen die Lufthansa AG mobilisiert. Für den Tag der Hauptversammlung des Flugunternehmens, den 20. Juni 2001, wurden Aktivisten öffentlich aufgerufen, von ihren Heimcomputern aus das kommerzielle Internetportal des Unternehmens zu blockieren. Durchgeführt werden sollte die versuchte Blockade mit einem Programm, das potentiellen Demonstranten auf den Seiten der Organisatoren zur Verfügung gestellt wurde (es handelte sich nicht, wie irrtümlich zunächst berichtet wurde, um einen DoS-Angriff, sondern um ein Programm, das automatisch eine Webseite aufruft und sie dadurch, wenn dies viele machen, langsam oder zeitweise unzugänglich machen kann - Anm. der Redaktion).

Libertad! versuchte damals, sich weder politisch noch strafrechtlich angreifbar zu machen. Gegenüber Telepolis erklärte die "stellvertretende Versammlungsleiterin" Anne Morell, Libertad! lehne Programme ab, die fremde Rechner ohne das Wissen der jeweiligen User einbänden. Die Aktion wollte sie als "elektronische Abstimmung gegen das Abschiebegeschäft" verstanden wissen. Und schließlich sollte das Lufthansa-System auch nicht durch Viren oder Trojaner-Programme geschädigt werden.

Den Organisatoren ging es nach eigenem Bekunden darum, das Portal der Lufthansa AG zu blockieren - was allerdings nicht gelungen war (Kein digitaler Sturzflug des Kranich?). Weil das Unternehmen jährlich schätzungsweise 10.000 abgelehnte Asylbewerber aus der Haft heraus in ihre Herkunftsländer transportiere, verdiene es mit am "Abschiebegeschäft". Nach Angaben der Lufthansa AG soll das Onlineportal in diesem Jahr ein Viertel der Buchungen abwickeln.

Wenn Konzerne, die mit Abschiebung Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren.

Auszug aus einem Aufruf zu der virtuellen Protestaktion

Unterstützt wurde die Aktion nach Angaben von Libertad! von "rund 250 Gruppen und Einzelpersonen aus den Bereichen der Menschenrechtsarbeit, der Asylpolitik, von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen".

Internet als öffentlicher Raum

Das so ins Visier genommene Unternehmen reagierte prompt. Die Lufthansa AG verurteilte die "Onlinedemonstration" als "aggressive Initiative" und "terroristische Hackerattacke". Dabei war lange unklar, auf welchen Straftatbestand sich die von vornherein angekündigte Anklage stützen könnte. Mit dem Vorwurf der "Aufforderung zur Nötigung" bewegt sich die Staatsanwaltschaft sicherlich noch am unteren Ende der Skala (Staatsschutz wittert Terror im Netz). Die Anklage wollen die Organisatoren trotzdem nicht anerkennen. Man blicke dem Prozess "politisch und moralisch souverän" entgegen, heißt es in einer Erklärung zum bevorstehenden Prozess.

Libertad! beruft sich vor allem auf das Versammlungsrecht - auch wenn das Justizministerium (Justizministerium verneint Recht zur Online-Demo) und die Polizei, bei der die Protestaktion damals ohne Erfolg angemeldet wurde, dieses Recht nur auf den "realen öffentlichen, und nicht den virtuellen Raum" bezieht.

Hans-Peter Kartenberg, Sprecher der Initiative, will mit dem bevorstehenden Prozess auch die Definition des Internets als öffentlichen Raum verteidigen. Zum einen wickele die Lufthansa AG dort einen großen Teil ihres Geschäftes ab, "zum anderen werden im Internet Meinungen ausgetauscht und es finden Aktionen statt", so Kartenberg im Gespräch mit Telepolis. Eine Protestaktion im Onlineportal der Lufthansa AG sei daher ebenso legitim wie eine Demonstration vor dem realen Firmensitz. Der Prozess wird zeigen, ob sich diese Haltung bestätigt. Schon jetzt, sagt Kartenberg, hätten sich aber Juristen gemeldet, die das Verfahren mit Interesse verfolgten.