Elektroschockpistolen für jeden

Taser hat eine neue Waffe zum Selbstschutz auf den Markt gebracht, die Folgen der Aufrüstung mit diesen nicht-tödlichen Wunderwaffen sind voraussehbar

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nicht-tödliche Distanzwaffen in Händen von Polizei und Militär versprechen, dass gefährliche Situationen ohne Blutvergießen und vor allem ohne Tote gelöst werden können. Die Sicherheitskräfte sind geschützt und können schnell eingreifen, um einen Straftäter, Verdächtigen oder Störenfried kurzzeitig handlungsunfähig zu machen, indem aus der Entfernung von einigen Metern von einer Pistole zwei winzige Pfeile, die mit Drähten verbunden sind, abgefeuert werden. Wird das Opfer getroffen und ein Kontakt, auch wirksam nur über die Kleidung, hergestellt, schließt sich für einige Sekunden der Stromkreis und fließen elektrische Impulse mit einer hoher Spannung von 50.000 Volt. Auch schon zuvor lieferte das Unternehmen Taser, der größte Hersteller von Elektroschockwaffen diese nicht nur an Sicherheitskräfte, aber vor kurzem kam erneut ein neues, besonders leistungsfähiges Modell für alle auf den Markt, das wieder einmal die Frage nach den Folgen der Verbreitung solcher "nicht-tödlichen" Waffen aufwirft.

Taser gehören zur vielversprechenden Gattung von Waffen, die als nicht-tödlich verkauft werden und so universell und unproblematisch einsetzbar sein sollen, um Konflikte zu entschärfen, indem Menschen vorübergehend schachmatt gesetzt werden. Da aber diese Waffen harmlos sein sollen, dürfte auch die Bereitschaft steigen, sie einzusetzen, selbst wenn keine Gefahr droht. Es kann ja nichts passieren. Neuere Entwicklungen von Elektroschockwaffen setzten nicht mehr Kabel sein, die die Reichweite begrenzen, sondern beispielsweise ein schwarzes Gas, über das der Strom geleitet wird. Mit solchen Plasma-Elektroschockwaffen ließen sich nicht nur einzelne Personen, sondern auch Gruppen vorübergehend lähmen - in Entfernungen bis zu 100 Metern ("Blitzkrieg" mit elektrischen Massenbetäubungswaffen).

In den USA hat kürzlich ein Polizist, glaubt man Medienberichten, vorgeführt, dass Elektroschockwaffen nicht nur Selbstverteidigung oder zur Entschärfung einer gefährlichen Situation eingesetzt werden, sondern auch zur Bestrafung oder zur Folter. Ein Mann, festgenommen wegen Drogenbesitz, wurde, weil er sich weigerte, eine Urinprobe abzugeben, an ein Bett mit Handschellen und Ledergurten gefesselt. Als er immer noch keine Probe geben wollte, holte ein Polizist seinen Taser heraus und versetzte dem Mann zwei Elektroschockladungen mit jeweils 50.000 Volt.

Eine solche willkürlicher Verwendung ist nicht ganz selten, wie Amnesty in einem Bericht aufgelistet hat, was auch deswegen gefährlich ist, weil die Elektroschockwaffen nicht ganz so ungefährlich sind. Dutzende von Toten soll es alleine in den USA bereits gegeben haben, wo Elektroschockwaffen weit verbreitet sind. Daher geht die Sprachregelung allmählich auch von "nicht-tödlichen" Waffen über zu "weniger tödlichen" Waffen.

Alleine 135.000 Taser wurden in den USA und im Ausland an Polizeistellen und andere Sicherheitskräfte verkauft. Aber seit 1994 wurden auch bereits über 100.000 auch an Zivilpersonen verkauft. Laut Taser International steigt die Nachfrage explosiv an, weil die Menschen sich schützen, aber nicht gleich zu einer Schusswaffe greifen wollen. In den meisten US-amerikanischen Bundesstaaten und Städten gibt es weder Einschränkungen noch Verbote.

Für den lukrativen Markt der Privatkunden hat das Unternehmen Varianten auf den Markt gebracht: die natürlich leicht zu bedienenden "Citizen Taser" ab 399 US-Dollar mit einer Reichweite bis 4,5 Meter. Das neueste Modell X26 wird für 999 US-Dollar angeboten, gibt zwischen 10 und 17 Elektroschocks mit einer Spannung von 50.000 Volt und einer Stromstärke von 2,1 Milli-Ampere ab. Bei 10 Stromschlägen pro Sekunde kann die Waffe 30 Sekunden feuern, mehr als die Waffen für die Polizei, die nur 2-5 Sekunden feuern, aber eine Reichweite von bis zu sieben Metern haben. Zudem ist die X25 leichter und kleiner als die Vorgänger und kann bequem (und heimlich) in einer Hand-, Jacken- oder Hosentasche mit geführt werden. Im Gegensatz zu Polizisten, die zumindest im Gebrauch geschult werden, erhalten die privaten Nutzer lediglich eine DVD mit Instruktionen.

Das Unternehmen verspricht, dass die Elektroschockwaffe keine bleibenden Schäden verursacht. Es sei zudem die wirksamste nicht-tödliche Waffe, die selbst Angreifer lähmt, die unter schweren Drogen stehen. Bei jedem Gebrauch würden auch zahlreiche Schnipsel mit einer Seriennummer ausgestreut, um so eine missbräuchliche Nutzung ahnden zu können (was freilich bei einer gestohlenen Waffe wenig nutzen wird).

Nicht alle Polizisten sind überzeugt, dass die weite Verbreitung von Elektroschockwaffen eine gute Idee ist und tatsächlich die Sicherheit erhöht. Schließlich werden sie nicht nur zum Selbstschutz eingesetzt, sondern können für alle Arten von Straftaten von sexuellen Übergriffen über Raub und Diebstahl bis zu tätlichen Auseinandersetzungen gebraucht werden. Und natürlich können sie auch Kindern in die Hände fallen, die damit spielen oder irgendwelchen Unsinn treiben, was auch ins Auge gehen kann. Und nicht zuletzt können natürlich auch Polizisten und andere Sicherheitskräfte mit Elektroschockwaffen außer Kraft gesetzt oder zumindest bedroht werden. Dann ist man nicht nur schnell wieder bei Schusswaffen, sondern tritt auch in einen Rüstungswettlauf bei den weniger tödlichen Waffen und geeigneten Abwehrmaßnahmen ein. Und erfreulich dürfte auch im Alltag nicht sein, auch bei kleinen Konflikten schnell man geschockt zu werden, weil ja eigentlich nichts passieren kann.

In Deutschland können Elektroschockgeräte, die bei direktem Kontakt wirken, aber mit bis zu 700.000 Volt und 27 Milli-Ampere arbeiten und gar noch einen Pfefferspray enthalten, noch immer an Erwachsene verkauft werden. Das neue Waffengesetz vom April 2003 sieht zwar vor, dass Elektroschockgeräte, "die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischer Energie Verletzungen beibringen, sofern sie nicht mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sind", nicht verkauft und mitgeführt werden dürfen. Auch der Besitz ist verboten. Nur ist bislang noch keine amtliche Prüfung durchgeführt worden, weswegen das Verbot weiter ausgesetzt wurde und ein rechtliches Vakuum herrscht. Womöglich fällt es auch schwer, eine "gesundheitliche Unbdenklichkeit" nachzuweisen oder festzustellen, dass die Geräte "bestimmungsgemäß in der Tierhaltung Verwendung finden".