Wenn der GEZ-Mann zweimal klingelt

Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag darf die GEZ nun ganz legal personenbezogene Daten erwerben und nutzen - Datenschützer warnen vor einer Erosion des Datenschutzes

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"Schon GEZahlt?" Mit diesem Slogan erinnert die Einzugszentrale für Rundfunk- Fernsehgebühren (GEZ) säumige Zahler an ihre Pflichten. Doch nach dem 1.April wird es nicht bei solchen Appellen bleiben. Dann tritt der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, der nicht nur die Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 17,22 Euro im Monat festlegt. Durch die Neuregelung sollen nachträglich bisher umstrittene Methoden legalisiert werden, mit denen die GEZ möglichen Schwarzsehern und -hörern auf die Spur zu kommen hofft.

Der § 8 im vierten Abschnitt des neuen Vertrags erlaubt den Landesrundfunkanstalten bzw. der von ihnen beauftragen GEZ "im Rahmen des Einzugs der Rundfunkgebühren" die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Damit wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die GEZ bei kommerziellen Adressenhändlern Datensätze kaufen kann, die Alter, Beruf, finanzielle Situation und besondere Interessen der Person enthalten. Diese Angaben werden dann mit ihrer der GEZ-eigenen Datenbank abgeglichen.

Sämtliche noch nicht erfassten Personen können dann als potenzielle Schwarzseher und -hörer angeschrieben oder von sogenannten Rundfunkbeauftragen besucht werden. In der Vergangenheit gab es immer wieder Klagen über forsch auftretende Gebührenbeauftragte, die schon mal im Altpapiercontainer Adressenaufkleber von Fernsehzeitungen begutachteten oder mit Stasimethoden an der Wohnungstür nach nicht angemeldeten Radios und Fernsehgeräten schnüffelten. Diese aufwendige Methode dürfte nach dem 1.April der Vergangenheit angehören.

Die Adressenlisten von TV-Zeitschriftenabonnenten dürften für die GEZ eine besonders begehrte Ware sein. Ein Abonnent, der keine Gebühren bezahlt, ist natürlich besonders im Visier der Behörden. Kritiker bemängeln, dass die GEZ einerseits wie ein privates Unternehmen Adressen kaufen und dann als öffentlich-rechtliches Unternehmen Gebührenbescheide verschicken kann. Außerdem sei nicht klar geregelt, was mit den ausgewerteten Daten später geschehen soll.

In einer gemeinsamen Erklärung haben Datenschützer aus neun Bundesländern vor einer "Verschlechterung des Datenschutzes" gewarnt. Die Neuregelung fördere "die Beschaffung von jährlich mehreren Millionen Adressen hinter den Rücken der Betroffenen". Das Problem der GEZ mit dem Datenschutz ist nicht neu. Schon im Jahr 2000 warnte der damalige niedersächsische Datenschutzbeauftragte Burckhard Nedden vor der Datenfülle der Gebühreneintreiber. Der Datenbestand der GEZ komme praktisch einem "Bundesmelderegister" gleich, so Nedden. Dies sei jedoch weder rechtlich zulässig noch politisch gewollt. Die regelmäßige Übermittlung von Daten der Einwohnermeldeämter an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei ein "deutlicher Systembruch" im Melderecht. Nedden machte damals auch mit dem Vorschlag Furore, die GEZ und die Rundfunkgebühren ganz abzuschaffen und durch eine Abgabe beim Finanzamt zu ersetzen.

Auch die FDP hat das Thema Datenschutz und GEZ aufgegriffen. In einer Kleinen Anfrage wollten die Abgeordneten der Liberalen wissen, ob die vorgesehenen Neuregelungen des Rundfunkstaatsvertrag mit dem Datenschutz vereinbar sei. Allerdings haben weder die FDP noch andere Parteien die Datensammelwut der GEZ einer grundsätzlichen Kritik unterzogen. Anders ist es in der Presse. Selbst Zeitungen, die nicht zu den glühenden Datenschützern zählen, gehören zu den führenden Kritikern. "Die GEZ darf jetzt fast alles", titelt etwa die konservative Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Wer es darauf anlegt, keine Gebühren zu bezahlen, kann trotz immer perfekterer Überwachung, auch jetzt noch davonkommen. Denn Schwarzsehen und -hören ist auch weiterhin kein Fall für die Polizei und die Gerichte. Mit der Ausnahme, dass sich GEZ-Kontrolleur und Beobachtungsobjekt prügeln.